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27. April 2017
Kein Palmöl in den Tank - Beimischungsregel im Bundestag stoppen
Berlin (ots) - Bundestag stimmt in heute beginnender Plenarsitzung über die Anrechenbarkeit "mitverarbeiteter biogener Öle" auf die Treibhausgasquote von Diesel und Benzin ab - Dahinter versteckt sich eine erhöhte Beimischung von Palmöl in den Dieseltreibstoff - Ohne Not wird der Weg für noch mehr Abholzung wertvoller tropischer Regenwälder geebnet - Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert grundsätzliches Verbot der Beimischung von Pflanzenölen in Diesel und Benzin
Heute stimmt der Bundestag über die 37. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung ab (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote; Bundestagsdrucksache 18/11283). Ausgangspunkt ist das Biokraftstoffquotengesetz, welches die entsprechende Beimischung bei Diesel und Benzin regelt.
Sascha Müller-Kraenner, Bundegeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), fordert: "Der Deutsche Bundestag muss diese Verordnung so ändern, dass die Beimischung von Pflanzenölen in Benzin und Diesel in der Raffinerie verhindert wird. Wird die Verordnung so beschlossen, wie sie vorliegt, führt sie zur Ausweitung von Palmölmonokulturen und zur weiteren Zerstörung der tropischen Regenwälder."
Bei der Mitverarbeitung biogener Öle werden Pflanzenöle aus der Landwirtschaft direkt mit Erdöl zusammen in der Raffinerie verarbeitet. Am Ende steht ein Dieselprodukt mit biogenen Anteilen. Zu erwarten ist, dass aus Kostengründen bei diesem Verfahren ausschließlich Palmöl aus tropischen Herkunftsländern zum Einsatz kommen wird. Dieses ist deutlich billiger als Öle aus heimischer Landwirtschaft, beispielsweise Rapsöl. Bisher wurde dieses Verfahren kaum eingesetzt, weil man die eingesetzten biogenen Öle nicht auf die Treibhausgasquote anrechnen durfte. Das soll sich jetzt durch die Verordnung ändern. In Italien und Spanien gibt es schon diese Anrechnung auf die Treibhausquote. Seitdem ist dort der Anteil von Palmöl im Diesel rapide angestiegen.
Obwohl die Anrechnung mitverarbeiteter biogener Öle - sprich Palmöl - auf den Zeitraum bis 2020 beschränkt werden soll, wird damit der Anteil von Palmöl im europäischen Treibstoffmarkt erhöht. Eine Entfristung auch über das Jahr 2020 hinaus steht spätestens dann im Raum, wenn Importeure und Hersteller befürchten, die neu gewonnenen Marktanteile wieder zu verlieren.
Die Deutsche Umwelthilfe fordert ein grundsätzliches Verbot der Beimischung von Pflanzenölen in Diesel und Benzin. Die Beimischung von Palmöl in den Diesel ist aus Sicht von Klima- und Naturschutz besonders widersinnig. Laut Recherchen der europäischen Umweltorganisation Transport & Environment liegen die Treibhausgasemissionen von Palmöl als Beimischung von Diesel bis zu 80 Prozent über denen von Diesel aus Mineralöl. Grund dafür sind die Treibhausgasemissionen aus der indirekten Landnutzung durch die Palmöl-Plantagen. Hinzu kommen die Zerstörung des Regenwaldes und der unschätzbaren biologischen Vielfalt. Von einer nachhaltigen Erzeugung landwirtschaftlicher Rohstoffe, wie sie in §10 Abs. 2 des Verordnungsentwurfes der Bundesregierung verlangt wird, kann also keine Rede sein. Die Beimischung von Palmöl zum Diesel leistet keinen Beitrag zum Klimaschutz, sondern schädigt Natur und Artenvielfalt.
Die Europäische Richtlinie für Erneuerbare Energien lässt zahlreiche andere Möglichkeiten zur Minderung von Treibhausgasen zu als die Beimischung von Palmöl und anderen Pflanzenölen. Außerdem müssen die Dieselmotoren effizienter werden und ihr realer Ausstoß an Treibhausgasen und anderen Schadstoffen auf der Straße endlich ehrlich überprüft werden.
Links:
Kampagnenwebseite Kein Palmöl in den Tank: http://l.duh.de/p309s
DUH-Fact Sheet zu Palmöl: http://l.duh.de/oxlpc
Bundestagsdrucksache 18/11283: http://l.duh.de/q9m3b
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