Zu den neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zur Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Das
Bildungs- und Teilhabepaket wird seinem Anspruch nicht gerecht, soziale
Teilhabe von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu ermöglichen.
Antragshürden, Unwissenheit und Scham verhindern, dass Kinder nicht die
Unterstützung bekommen, die ihnen zusteht. Das Bildungs- und
Teilhabepaket bleibt ein Bürokratiemonster mit Verwaltungskosten von
knapp 183 Millionen Euro pro Jahr. Die Verpflichtung des Bundes, für
das Wohl aller Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern zu sorgen,
muss endlich einfach und gerecht umgesetzt werden.
Das
Bildungs- und Teilhabepaket wurde im Jahr 2010 in Reaktion auf das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingeführt, um den individuellen
Rechtsanspruch auf soziale Teilhabe von Kindern aus einkommensschwachen
Familien umzusetzen. Es musste umständlich um das Kooperationsverbot
zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich herumgebaut werden. Das
Ergebnis sind hohe Antragshürden für die Leistungsberechtigten und ein
überbordender bürokratischer Aufwand für alle Beteiligten.
Bürokratischer Aufwand und Ertrag für die betroffenen Familien stehen in
keinem Verhältnis zueinander.
Das
Bildungs- und Teilhabepaket ist eine Sackgasse und gehört abgeschafft.
Stattdessen sollen die Leistungen zum Teil im Regelsatz und zum Teil
durch einen kostenlosen Anspruch auf Sachleistungen durch eine
verbesserte Infrastruktur gewährt werden. Bis dahin sollte die Höhe der
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes den tatsächlichen Bedarfen
entsprechend angehoben und durch weniger Bürokratie der Zugang zu den
Leistungen vereinfacht werden; dies kann geschehen durch einen
Globalantrag, die Abschaffung des Eigenanteils beim Mittagessen und
bessere Beratung für die Eltern. Außerdem müssen die Regelsätze für
Kinder in der Grundsicherung endlich angehoben werden, so dass die
tatsächlichen Bedarfe auch für Teilhabe gedeckt werden. Schließlich
braucht es eine sozialpolitische Öffnung des Kooperationsverbotes, damit
der Bund eine flächendeckende institutionelle Regelung der
Bedarfsdeckung an den Schulen finanziell unterstützen kann.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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