28. April 2017

Landgericht Stuttgart: Daimler soll auf Klage der DUH wegen irreführender Werbung zu möglichen Abschalteinrichtungen Stellung nehmen


Mündliche Verhandlung vor dem Landgericht – Gericht bestätigt die Auffassung der DUH, dass die beanstandete Formulierung eine Werbeaussage für das Modell Mercedes-Benz C 220 BlueTec ist – Verkündung einer Entscheidung am 6. Juni 2017

Stuttgart/Berlin, 27.4.2017: Die Kammer für Handelssachen am Landgericht Stuttgart hat heute über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Daimler AG verhandelt (AZ 34 O 21/16 KfH). Das Gericht sah die Klage als zulässig an und bestätigte, dass die beanstandete Formulierung eine Werbeaussage für das Modell Mercedes-Benz C 220 BlueTec ist. Die Kammer forderte die Daimler AG auf, zu erläutern, ob und wie das Emissionsminderungssystem in dem Mercedes C 220 BlueTec  bei niedrigen Temperaturen nur noch eingeschränkt arbeitet und hat für den 6. Juni 2017 die Verkündung einer Entscheidung festgelegt.

Klagegrund der DUH war eine Werbeaussage des Herstellers zum Abgasreinigungssystem des Mercedes-Benz C 220 BlueTEC. Der verwendete Wortlaut „BlueTec reduziert die Emissionswerte unserer hochmodernen Dieselmotoren auf ein Minimum (…) Dabei werden alle relevanten Emissionsbestandteile auf ein Minimum reduziert“, ist aus Sicht der DUH irreführend und täuscht Verbraucher. Denn Abgasmessungen auf der Straße durch die niederländische Prüforganisation TNO ergaben eine bis zu 28-fache Überschreitung der geltenden Stickoxid (NOx)-Grenzwerte bei dem Mercedes C 220 BlueTec.

Die heutige Entscheidung kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Daimler muss nun binnen vier Wochen Farbe bekennen. Wir sind gespannt, ob Daimler dem Gericht gegenüber die Funktionsweise der temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung offenlegen werden. Wir werden dem Landgericht alle uns vorliegenden Nachweise vorlegen, die belegen, dass und wie die Stickoxidminderung bei Temperaturen von knapp unter 10 Grad Celsius drastisch reduziert wird.“

Hintergrund:

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Anfang Februar 2016 Abgasmessungen des niederländischen Prüfinstituts TNO (Bericht 2015/R10702) veröffentlicht. Der von TNO geprüfte Mercedes-Benz C 220 BlueTEC überschritt bei Straßenmessungen mit Außentemperaturen von + 7 bis + 10 Grad Celsius die geltenden Stickoxid-Grenzwerte von 80 mg NOx/km um das bis zu 28-fache. Bei in Städten typischen Geschwindigkeiten (0-45 km/h) lagen die Emissionen mit 817 mg NOx/km mehr als zehnfach über dem Grenzwert. Die von Daimler getätigte Werbeaussage „BlueTec reduziert die Emissionswerte unserer hochmodernen Dieselmotoren auf ein Minimum (…) Dabei werden alle relevanten Emissionsbestandteile auf ein Minimum reduziert“ steht im klaren Widerspruch zu den von TNO gemessenen Werten. Nachdem Daimler der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung bezüglich dieser Werbeaussage abzugeben, nicht nachkam, reichte die DUH am 21. März 2016 Klage am LG Stuttgart wegen irreführender Werbung ein.

Links:


Zur Pressemeldung vom 29.2.2016 „Deutsche Umwelthilfe verklagt Daimler AG – Autohersteller soll falsche Aussagen zur Abgasreinigung der Mercedes C-Klasse BlueTec 220 CDi beenden“: http://l.duh.de/p160229  

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