Mündliche
Verhandlung vor dem Landgericht – Gericht bestätigt die Auffassung der
DUH, dass die beanstandete Formulierung eine Werbeaussage für das Modell
Mercedes-Benz C 220
BlueTec ist – Verkündung einer Entscheidung am 6. Juni 2017
Stuttgart/Berlin, 27.4.2017:
Die Kammer für Handelssachen am Landgericht Stuttgart hat heute über
die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Daimler AG
verhandelt (AZ 34 O 21/16 KfH). Das Gericht sah die Klage als zulässig
an und bestätigte, dass die beanstandete Formulierung eine Werbeaussage
für das Modell Mercedes-Benz C 220 BlueTec ist. Die
Kammer forderte die Daimler AG auf, zu erläutern, ob und wie das
Emissionsminderungssystem in dem Mercedes C 220 BlueTec bei niedrigen
Temperaturen nur noch eingeschränkt arbeitet und hat für den 6. Juni
2017 die Verkündung einer Entscheidung festgelegt.
Klagegrund
der DUH war eine Werbeaussage des Herstellers zum Abgasreinigungssystem
des Mercedes-Benz C 220 BlueTEC. Der verwendete Wortlaut „BlueTec
reduziert die Emissionswerte
unserer hochmodernen Dieselmotoren auf ein Minimum (…) Dabei werden
alle relevanten Emissionsbestandteile auf ein Minimum reduziert“, ist
aus Sicht der DUH irreführend und täuscht Verbraucher. Denn
Abgasmessungen auf der Straße durch die niederländische Prüforganisation
TNO ergaben eine bis zu 28-fache Überschreitung der geltenden Stickoxid
(NOx)-Grenzwerte bei dem Mercedes C 220 BlueTec.
Die heutige Entscheidung kommentiert
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Daimler muss nun
binnen vier Wochen Farbe bekennen. Wir sind gespannt, ob Daimler dem
Gericht gegenüber die Funktionsweise der temperaturgesteuerten
Abschalteinrichtung offenlegen werden. Wir werden dem
Landgericht alle uns vorliegenden Nachweise vorlegen, die belegen, dass
und wie die Stickoxidminderung bei Temperaturen von knapp unter 10 Grad
Celsius drastisch reduziert wird.“
Hintergrund:
Die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Anfang Februar 2016 Abgasmessungen des
niederländischen Prüfinstituts TNO (Bericht 2015/R10702) veröffentlicht.
Der von TNO geprüfte Mercedes-Benz
C 220 BlueTEC überschritt bei Straßenmessungen mit Außentemperaturen
von + 7 bis + 10 Grad Celsius die geltenden Stickoxid-Grenzwerte von 80
mg NOx/km um das bis zu 28-fache. Bei in Städten typischen
Geschwindigkeiten (0-45 km/h) lagen die Emissionen mit 817
mg NOx/km mehr als zehnfach über dem Grenzwert. Die von Daimler
getätigte Werbeaussage „BlueTec reduziert die Emissionswerte unserer
hochmodernen Dieselmotoren auf ein Minimum (…) Dabei werden alle
relevanten Emissionsbestandteile auf ein Minimum reduziert“
steht im klaren Widerspruch zu den von TNO gemessenen Werten. Nachdem
Daimler der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung bezüglich dieser
Werbeaussage abzugeben, nicht nachkam, reichte die DUH am 21. März 2016
Klage am LG Stuttgart wegen irreführender Werbung
ein.
Links:
Zur
Pressemeldung vom 29.2.2016 „Deutsche Umwelthilfe verklagt Daimler AG –
Autohersteller soll falsche Aussagen zur Abgasreinigung der Mercedes
C-Klasse BlueTec 220 CDi beenden“:
http://l.duh.de/p160229
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