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Atomwaffenverbot in Kraft - Deutsche Finanzdienstleister profitieren trotzdem weiter von der Bombe
Berlin | 22.01.2021
Am heutigen Freitag, 90 Tage nach der 50. Ratifikation, tritt der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) und damit ein völkerrechtlich verbindliches Verbot für diese Massenvernichtungswaffen in Kraft. Der AVV untersagt nicht nur die Entwicklung, das Testen, die Produktion und den Erwerb von Atomwaffen, sondern auch die Unterstützung dieser Aktivitäten, was jegliche Form der Finanzierung der Herstellerunternehmen einschließt, so die NGOs Facing Finance und urgewald. Eine neue Untersuchung der NGOs zeigt jedoch: zahlreiche deutsche Finanzdienstleister sind weiterhin am Bau von Kernwaffen durch Kredite und Investitionen beteiligt.
„Finanzinstitutionen müssen ihre Geschäftsmodelle an die neue völkerrechtliche Realität anpassen und dementsprechend ihre Finanzbeziehungen zu Atomwaffenherstellern umgehend beenden“, fordert Thomas Küchenmeister, geschäftsführender Vorstand von Facing Finance. Die Berliner NGO ist seit 2013 Mitglied der International Campaign to Abolish Nuclear Weapons (ICAN), der 2017 der Friedensnobelpreis zugesprochen wurde.
Dass hier Handlungsbedarf besteht, offenbart bereits ein Blick in die Richtlinien der Finanzhäuser: Aktuell schließen nur wenige Finanzdienstleister hierzulande Atomwaffenproduzenten kategorisch aus. Fast alle Richtlinien sind, so überhaupt vorhanden, so vage formuliert, dass Unternehmensfinanzierungen oder Investitionen in Mischkonzerne, die Atomwaffen entwickeln, wie Airbus oder BAE Systems, weiter möglich bleiben. Auf Investorenseite schließt lediglich Union Investment Atomwaffenfirmen aus ihren Publikumsfonds aus. Bei den Banken gibt es nur wenige, die grundsätzlich keine Rüstungsunternehmen finanzieren wie zum Beispiel die Deka Bank.
Facing
Finance und urgewald haben diese Richtlinien einem Praxis-Check
unterzogen. Untersucht wurden die Finanzbeziehungen der wichtigsten
deutschen Finanzdienstleister zu fünf US-Atomwaffenherstellern, die laut
der niederländischen NGO PAX derzeit am meisten von der
Atomwaffenherstellung profitieren sowie zu den zwei europäischen
Top-Produzenten Airbus und BAE Systems. [1]
Das Ergebnis: Vier deutsche Finanzinstitute (Deutsche Bank, Commerzbank, DZ Bank und BayernLB) haben Atomwaffenherstellern und hier vor allem BAE Systems, Airbus und/oder Honeywell in den letzten drei Jahren Kredite gewährt. Und auch die führenden Fondsgesellschaften des Landes (s. Anhang) sind weiterhin in teils mehrere der untersuchten sieben Atomwaffenunternehmen investiert.
„Das muss sich ändern. Durch das völkerrechtliche Verbot von Atomwaffen besteht zumindest die moralische Verpflichtung, nicht von deren Herstellung zu profitieren. Außerdem spricht sich eine breite Mehrheit der Bevölkerung hierzulande für die Ächtung von Atomwaffen aus. [2] Dem sollten auch Kredithäuser endlich Rechnung tragen und jedwedes Engagement in diesem Bereich beenden und ihre Richtlinien entsprechend anpassen“, fordert Barbara Happe, Rüstungs-Campaignerin von urgewald.
Facing Finance und urgewald rufen ferner den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung dazu auf, den Leitgedanken des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen – zur weltweiten nuklearen Abrüstung beizutragen – in Form eines Finanzierungsverbotes auf nationaler Ebene im Rahmen des Kriegswaffenkontrollgesetzes festzuschreiben. Die NGOs verweisen hierbei auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, welches ein solches Vorgehen befürwortet. [3]
Notizen:
[1] Don’t Bank on the Bomb, “Producing Mass Destruction: Private Companies and the Nuclear Weapons Industry”, https://www.dontbankonthebomb.com/nwproducers/.
[2] International Campaign to Abolish Nuclear Weapons, “Polls: Public opinion in EU host states firmly opposes nuclear weapons”, 24. April 2019, https://www.icanw.org/polls_public_opinion_in_eu_host_states_firmly_opposes_nuclear_weapons.
[3] Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, „Völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands beim Umgang mit Kernwaffen“, 23. Mai 2017, Sachstand, Az. WD 2 – 3000 – 013/17, https://www.bundestag.de/resource/blob/513080/c9a903735d5ea334181c2f946d2cf8a2/wd-2-013-17-pdf-data.pdf.
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