Deutsche
Umwelthilfe (DUH) und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) kritisieren EU-Kommission wegen Nachsichtigkeit bei der Kontrolle
der Umsetzung der Effizienzrichtlinie
– Verbände fordern, eine ambitionierte Umsetzung durch die
Mitgliedstaaten zu gewährleisten
Berlin/Brüssel, 26. April 2017:
Im Juli letzten Jahres reichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam
mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine
Beschwerde gegen Deutschland bei der Europäischen Kommission ein.
Auslöser war die mangelhafte Umsetzung der europäischen
Energieeffizienzvorgaben durch die Bundesregierung.
Ziel
der Beschwerde war, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland eröffnet. Damit sollte der Druck auf die Bundesregierung
erhöht werden, ihre Energiesparpolitik
voranzubringen und die Erreichung der Klimaziele nicht zu gefährden.
Die Verbände kritisierten, dass die derzeitigen Maßnahmen aus
Deutschland nicht ausreichen, um das in der Effizienzrichtlinie
vorgegebene Ziel von 1,5 Prozent Energieeinsparung pro Jahr zu
erfüllen. Daher forderten sie in ihrer Beschwerde eine Untersuchung der
EU-Kommission, ob die von Deutschland gemeldeten Maßnahmen zulässig
sind und zu den angegebenen Einsparungen führen. Die EU-Kommission hat
nun nach fast einem Jahr auf die Beschwerde geantwortet
und sich klar auf die Seite der Bundesregierung geschlagen: Der
Forderung, die von der Bundesregierung vorgelegten Instrumente auf
Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit zu überprüfen, ist die Kommission nicht
nachgegangen. Die EU-Mitgliedstaaten können dem Antwortbrief
der Kommission zufolge nahezu frei entscheiden, welche Maßnahmen sie
anrechnen lassen, um das Effizienzziel zu erreichen. Und dies, obwohl
die EU-Kommission in ihren eigenen Leitlinien zur
Energieeffizienzrichtlinie (EED) eine andere Argumentation dargelegt
hatte.
„Durch
eine solch schwache Auslegung der eigenen Leitlinien riskiert die
Kommission ihre Glaubwürdigkeit sowie das Ziel einer
20-Prozent-Einsparung bis 2020 zu verfehlen“,
so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Wenn
man dieser neuen Auslegung der Europäischen Kommission folgt, dann
könnte Deutschland demnächst auch Steuern auf Flugtickets als
Effizienzmaßnahme melden. Die Verbraucher werden damit
an der Nase herumgeführt.“ Die Verbände kritisierten in ihrer
Beschwerde insbesondere, dass Maßnahmen wie die Lkw-Maut oder der
Emissionshandel als Effizienzmaßnahmen gemeldet wurden, obwohl es
fraglich ist, ob sie einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten.
„Die Kommission als Hüterin der Verträge hat hier versagt“, so Müller-Kraenner.
Bei
der Frage, ob das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) oder der
EU-Emissionshandel (ETS) als Maßnahmen zur Energieeinsparung angerechnet
werden dürfen, räumt die Kommission
selbst ein, dass dies nicht abschließend geklärt sei. Trotzdem will sie
den Fall schließen, eine klare Begründung fehlt. Die von der Kommission
angeführte Argumentation, dass die Einsparungen bis 2020 erreicht
werden müssen und daher ein abschließendes Urteil
zu Deutschlands Effizienzmaßnahmen auch erst dann gefällt werden kann,
können die Verbände nicht nachvollziehen.
„Es
scheint, die Kommission will die Bundesregierung schonen, weil sie in
der laufenden Revision zu den progressiveren Staaten im europäischen Rat
gehört. Anstatt die Vorwürfe
der Verbände weiter zu verfolgen und vollständige Aufklärung von
Deutschland zu fordern, wird der Fall einfach geschlossen. Damit nimmt
man den Verbänden die Möglichkeit der weiteren Kontrolle“,
sagt Antje von Broock, Stellvertretende Geschäftsführerin des BUND.
Nachdem
die Kommission Ende letzten Jahres ein umfangreiches Gesetzespaket
unter dem Titel „Saubere Energie für alle Europäer“ vorgeschlagen hat,
zu welchem die Revision der
Energieeffizienzrichtlinie gehört, beraten jetzt sowohl das Europäische
Parlament wie auch der Europäische Rat dazu und versuchen dann mit der
Kommission einen gemeinsamen Standpunkt zu finden. Daher ist es jetzt
besonders wichtig, die Bundesregierung daran
zu erinnern, dass die beschlossenen Vorgaben auch umgesetzt werden
müssen und Mitgliedstaaten diese nicht nach Lust und Laune auslegen
können. Die deutschen Umweltverbände zählen in diesen Verhandlungen auf
die Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries,
um sich im Rat für eine verbindliche Energieeffizienzrichtlinie mit dem
Ziel der Einsparung von 30 Prozent bis 2030 einzusetzen.
„Vor
diesem Hintergrund fordern wir die Europäische Kommission sowie die
deutsche Regierung auf, sich bei den anstehenden Verhandlungen zur
Revision der Energieeffizienzrichtlinie
für eine starke Richtlinie einzusetzen und nicht zuzulassen, dass sie
weiterhin durch die Mitgliedstaaten verwässert wird. Die Kommission muss
Klarheit schaffen, welche Maßnahmen tatsächlich zur Energieeinsparung
beitragen“,
so Sascha Müller-Kraenner.
Downloads:
Die Antwort der Kommission und die Antwort der Verbände finden Sie unter
http://l.duh.de/o4njs
Links:
·
Pressemitteilung zum Complaint:
http://l.duh.de/p270716
·
Leitlinien der Kommission zu Art.7 EED:
http://l.duh.de/2g49o
·
Informationen der Europäischen Kommission zum Winterpaket:
http://l.duh.de/kgn5s
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