- Windbranche in Schleswig-Holstein informiert sich über Folgen des EEG 2017
Kiel (iwr-pressedienst) - Mit Windenergie wird in Schleswig-Holstein weiterhin
Geld verdient, doch der Wettbewerb wird härter, und die rechtlichen
Rahmenbedingungen werden immer komplexer. Das wurde bei der Konferenz windWERT
2016 in Kiel deutlich. Die Fachveranstaltung zur Onshore-Windkraft mit 160
Teilnehmern fand zum sechsten Mal in Folge statt, organisiert von der
Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (EE.SH), einem vom
Land geförderten Projekt zur Unterstützung der Erneuerbaren-Branche im
nördlichsten Bundesland.
Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Dr. Robert Habeck wies in seinem
Eingangsreferat darauf hin, dass trotz des Ausbau-Moratoriums weiterhin
Windkraftanlagen genehmigt würden, in diesem Jahr voraussichtlich etwa 200.
Das Ziel, fossile Kraftwerke endgültig abzuschalten, werde mit der Novelle
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) jedoch nur halbherzig angegangen.
Habeck kritisierte auch die aus seiner Sicht zu geringfügigen
Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften im neuen EEG: „Wir
brauchen die Bürgerinnen und Bürger, um unsere Ziele für die Energiewende
in Schleswig-Holstein zu erreichen. In Nordfriesland wurden die
Bürgerwindparks quasi erfunden und haben sich von dort überall - auch als
Solarparks – ausgebreitet. Ich habe große Sorge, dass diese Beteiligung und
damit Akzeptanz aufgrund der neuen Regelungen ein jähes Ende nehmen wird“,
betonte er.
Nach dem EEG 2017, das im Juli 2016 beschlossen wurde und im Januar 2017 in
Kraft tritt, müssen sich Windpark-Planer an Ausschreibungen beteiligen. Es
gewinnen die Projekte, die für ihren produzierten Strom die geringste
Vergütung verlangen. Eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz
(BImSchG) ist die Voraussetzung dafür, sich an einer Ausschreibung zu
beteiligen. Zu den Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften gehört,
dass diese für ihr Gebot 15 Euro pro Kilowattstunde an Sicherheit mitbringen
müssen. Alle anderen Bieter benötigen eine Bonität von 30 Euro pro
Kilowattstunde. Eine höhere Eigenkapitalausstattung sei also nötig, und die
Bonität werde strenger geprüft, sodass es sinnvoll sei, die Banken von
Anfang an in die Planung einzubeziehen, erläuterte Thomas Kals von der
Deutschen Kreditbank AG in Schwerin.
Bürgerenergiegesellschaften sollen nach dem EEG in Zukunft immer der
betroffenen Gemeinde einen Anteil von mindestens zehn Prozent an der
Betreibergesellschaft eines geplanten Windparks anbieten. Dies sei ein
positiver Aspekt und eine Chance für die Akzeptanz, erklärte Dr. Ursula
Prall von der Kanzlei Becker Büttner Held aus Hamburg. Andere Aspekte des
neuen Gesetzes kritisierte sie jedoch als unzureichend: „Wir müssen jetzt
damit arbeiten und der Politik zeigen, wo Bedarfe für weitere gesetzliche
Regelungen liegen“, sagte die Juristin.
Weitere Themen der Veranstaltung waren Arbeitssicherheit, Datensicherheit und
Datenübertragung, Elektrolyt-Kondensatoren im Einsatz gegen kurzfristige
Spannungsschwankungen, der Konflikt zwischen Seeadlern und Windkraftanlagen,
Logistikkonzepte sowie technische Neuerungen, unter anderem bedarfsgerechte
Befeuerung oder die Forschung an Rotorblättern aus Holz.
Projektträger der Netzwerkagentur EE.SH ist die
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH. Die nächste
Onshore-Windenergie-Konferenz windWERT findet am Dienstag, 29. August 2017 im
Kieler Schloss statt.
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2. September 2016
Schwere Zeiten für Bürgerenergie-Projekte
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