Anlässlich der morgigen Sitzung des Bundesrats erklärt Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE:
"Am morgigen Freitag fällt im Bundesrat eine wichtige Entscheidung
zum Mindestlohn. Die Länder Hamburg, Brandenburg und Thüringen fordern,
dass Lohnbestandteile wie Weihnachts- und Urlaubsgeld und andere Zulagen
nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Dazu bedarf es einer
Klarstellung im Mindestlohngesetz, die leider 2015 versäumt wurde. Das
Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2016 (Az. 5 AZR
135/16) festgestellt, dass Sonderzahlungen, wie beispielsweise Urlaubs-
oder Weihnachtsgeld, Prämien und Zulagen unter Umständen als Bestandteil
des Mindestlohns gerechnet werden können.
Es wird eine knappe Entscheidung erwartet. Ich hoffe, dass
Urlaubs-und Weihnachtsgeld nicht zum Privileg für Besserverdienende
wird. Der Mindestlohn darf nicht ausgehebelt werden. Unternehmen müssen
daran gehindert werden, Geringverdiener über perfide Trickrechnerei um
ihren Mindestlohn zu prellen."
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