27. September 2016

Urlaubs- und Weihnachtsgeld dürfen kein Privileg Besserverdienender sein

Anlässlich der morgigen Sitzung des Bundesrats erklärt Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE:

"Am morgigen Freitag fällt im Bundesrat eine wichtige Entscheidung zum Mindestlohn. Die Länder Hamburg, Brandenburg und Thüringen fordern, dass Lohnbestandteile wie Weihnachts- und Urlaubsgeld und andere Zulagen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Dazu bedarf es einer Klarstellung im Mindestlohngesetz, die leider 2015 versäumt wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2016 (Az. 5 AZR 135/16) festgestellt, dass Sonderzahlungen, wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Prämien und Zulagen unter Umständen als Bestandteil des Mindestlohns gerechnet werden können.


Es wird eine knappe Entscheidung erwartet. Ich hoffe, dass Urlaubs-und Weihnachtsgeld nicht zum Privileg für Besserverdienende wird. Der Mindestlohn darf nicht ausgehebelt werden. Unternehmen müssen daran gehindert werden, Geringverdiener über perfide Trickrechnerei um ihren Mindestlohn zu prellen."

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