30. September 2016

Nach elf Jahren Arbeit: Landtag beschließt Reform der kommunalen Direktdemokratie

+++ Thüringen setzt sich bei Bürgerbegehren an die Spitze der Bundesländer +++

Thüringen setzt sich mit neuen Regeln für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene an die Spitze der Bundesländer: Am heutigen Freitagvormittag (30.9.) hat der Thüringer Landtag eine Reform der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide beschlossen. Thüringen gibt sich damit die bürgerfreundlichsten Regeln in ganz Deutschland. Das ergibt der Ländervergleich des Vereins Mehr Demokratie.

Die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden bereits 2009 durch ein Volksbegehren gesenkt, das der Landtag übernommen hatte. Seither gilt beispielsweise eine moderate Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren von sieben Prozent. Allerdings stand seither aus, das gesamte Regelwerk anzupassen und auf den Prüfstand zu stellen. Dies sind die regierungstragenden Fraktionen von Linke, SPD und Grünen in Zusammenarbeit mit Mehr Demokratie nun angegangen. 

„Mit den neuen Regeln werden nicht nur die Einflussmöglichkeiten der Bevölkerung im Freistaat gestärkt. Erweitert werden auch die Handlungsoptionen der Gemeinde-, Stadträte und Kreistage“, so Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher und Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen. „Leitendes Motiv für die Reform war, Frontenbildungen zwischen Gemeinderäten und Initiativen zu vermeiden und zu mehr Dialog zwischen Bürgerschaft, Gemeindevertretung und -verwaltung anzuregen.“

So wird nun ermöglicht, dass ein Gemeinderat eine Alternativvorlage bei Bürgerentscheiden, die von der Bevölkerung initiiert wurden, mit zur Abstimmung stellen kann. Setzt ein Gemeinderat selbst einen Bürgerentscheid an (Ratsreferendum), können wiederum die Bürger einen Alternativvorschlag einbringen, was bisher einmalig in Deutschland ist. 

Damit die Bürger informiert entscheiden, wird eine sachliche Information vor Bürgerentscheiden gesetzlich festgeschrieben. Gestärkt wird auch die Bindungswirkung von Bürgerentscheiden. Wird ein Entscheid später vom Gemeinderat angetastet, können die Bürger mit halbiertem Quorum erneut eine Abstimmung verlangen. 

Eingeführt wird auch die Möglichkeit, mit einem Bürgerbegehren die Abwahl von Bürgermeistern oder Landräten beantragen zu können. Die Initiativen werden dadurch gestärkt, dass sie ein Rederecht in Sitzungen des Gemeinderates erhalten, sich in formalen Fragen beraten lassen können und ihnen in größeren Gemeinden eine Kostenerstattung zusteht. 

„Elf Jahre hat das Bündnis für mehr Demokratie in Thüringen für die Reform gearbeitet. Nachdem mit einem Volksbegehren vor sieben Jahren die Hürden gesenkt wurden, ist die Überarbeitung des gesamten Regelwerkes nun ein gutes Beispiel für die Arbeitsteilung zwischen direkter und repräsentativer Demokratie“, so Beck. 

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