6. September 2016

Hartz IV Sozialbetrug durch das BMAS?


Wenn ein Hartz-IV-Betroffener sich nicht an das SGB II hält wird er sanktioniert. Wenn das Arbeitsministerium sich nicht an die Vorgaben des BVerfG, des Regelbedarfsermittlungsgesetz und den damit in Verbindung stehenden Paragraphen der Sozialgesetzbücher hält wird der Hartz-IV-Betroffene ebenfalls „Quasi-Sanktioniert“... Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sozialbetrug-durch-das-bmas.php

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