80
Prozent der getesteten Geräte sind durchgefallen – Benutzer vieler
Garten- und Forstgeräte setzen sich gesundheitlich problematischer
Abgaskonzentrationen aus – Deutsche Umwelthilfe
fordert Handel zum Verkaufsstopp aller betroffenen Geräte auf –
Vollzugsbehörden der Länder müssen endlich mit empfindlichen Strafen
durchgreifen
Berlin, 15. 09.2016:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ihre bisher umfassendste
Untersuchung zum Abgasverhalten motorgetriebener, handgeführter
Maschinen durchgeführt. Dabei hat sie eine zum Teil um bis zu 600
prozentige Grenzwertüberschreitung der europaweit geltenden
Schadstoffgrenzwerte festgestellt. Die Untersuchung führte der TÜV NORD
im Auftrag der DUH durch. Seit 2013 lässt die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation die Abgasgrenzwerte bei Motorkettensägen
und Freischneidern jährlich überprüfen. In diesem Jahr halten lediglich
sieben der insgesamt 33 gemessenen Geräte den geforderten kombinierten
Emissionsgrenzwert für Kohlenwasserstoffe
und Stickoxide ein.
„Es
ist nicht hinnehmbar, dass nur jede fünfte getestete Motorsäge bzw.
Freischneider den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Durch ihre viel
zu hohen Schadstoffemissionen verschmutzen sie
die Umwelt und schädigen die Gesundheit der Nutzer“, so
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
2016
hat die DUH erstmals auch Geräte aus dem schwedischen und französischen
Markt untersucht. Insgesamt wurden 33 Geräte vermessen, 24
unterschiedliche Gerätetypen von Motorkettensägen und Freischneidern.
Von den Gerätetypen aus dem deutschen Markt wurden jeweils zwei
Exemplare bezogen. Im Falle einer Grenzwertüberschreitung des ersten
Exemplars wurde das zweite Exemplar ebenfalls auf dem Motorenprüfstand
vermessen. Die Geräte wurden in Online-Shops, Bau- und
Heimwerkermärkten gekauft.
Gemessen
wurde der Ausstoß an Kohlenmonoxid, Stickoxid und Kohlenwasserstoff.
Diese Schadstoffe können Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen
verursachen oder die Atemwege angreifen. Da jedes
Jahr alleine in Deutschland tausende Menschen vorzeitig an den Folgen
der Luftverschmutzung sterben, gelten seit Jahren EU-weite Grenzwerte
für diese Schadstoffe.
Insgesamt
weisen 18 der 24 Gerätetypen signifikante Überschreitungen der
europaweit geltenden Grenzwerte für HC+NOx (Summe der Kohlenwasserstoff-
und Stickoxidemissionen) auf. Von den am deutschen
Markt gekauften Geräten überschreiten zehn von zwölf Gerätetypen diesen
Grenzwert. Besonders die Motorkettensäge des Herstellers Canbolat
Vertriebs GmbH und der Freischneider des Herstellers Bargain24 GmbH
fallen negativ auf: Hier wurde vom TÜV NORD eine Überschreitung
von über 300 Prozent des erlaubten Grenzwertes gemessen.
„Besorgniserregend
sind die Ergebnisse der schwedischen Geräte. Hier sind Überschreitungen
von bis zu 600 Prozent gemessen worden“,
sagt Axel Friedrich, Internationaler Berater.
Darüber
hinaus weisen drei der deutschen Gerätetypen Überschreitungen des
Grenzwertes für Kohlenmonoxid (CO) auf. Bei sechs am deutschen Markt
gekauften Geräten konnte außerdem der Vergaser unzulässigerweise
durch den Nutzer unbeschränkt verstellt werden. Schließlich gab es bei
fünf der am deutschen Markt gekauften Geräte Unregelmäßigkeiten bei den
Typgenehmigungs- bzw. Seriennummern.
Im
Nachgang der Tests informierte die DUH das für Typgenehmigungsfragen
zuständige Kraftfahrt-Bundesamt, die zuständigen Landesbehörden für die
Marktüberwachung sowie die betroffenen Hersteller
und Handelsunternehmen über die Messergebnisse. Die DUH forderte
letztere dazu auf, die getesteten, durchgefallenen Maschinen sofort vom
Markt zu nehmen. Ein Hersteller hat unmittelbar nach dem Schreiben einen
sofortigen Verkaufsstopp der gemessenen Motorsäge
veranlasst. „Einige Hersteller haben sich über strafbewehrte
Unterlassungserklärungen zwischenzeitlich rechtlich verbindlich
gegenüber der DUH verpflichtet, diese Produkte nicht mehr in Verkehr zu
bringen, sofern Grenzwerte überschritten werden“, so
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH. „Gegen
ausgewählte Hersteller, die sich dieser Zusage verweigern, werden wir
weitere Schritte einleiten und das Recht des Verbrauchers auf
gesetzeskonforme Produkte gerichtlich geltend machen.“
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen