+++ Thüringen setzt sich bei Bürgerbegehren an die Spitze der Bundesländer +++
Thüringen setzt sich mit neuen Regeln für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene an die Spitze der Bundesländer: Am heutigen Freitagvormittag (30.9.) hat der Thüringer Landtag eine Reform der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide beschlossen. Thüringen gibt sich damit die bürgerfreundlichsten Regeln in ganz Deutschland. Das ergibt der Ländervergleich des Vereins Mehr Demokratie.
Die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden bereits 2009 durch ein Volksbegehren gesenkt, das der Landtag übernommen hatte. Seither gilt beispielsweise eine moderate Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren von sieben Prozent. Allerdings stand seither aus, das gesamte Regelwerk anzupassen und auf den Prüfstand zu stellen. Dies sind die regierungstragenden Fraktionen von Linke, SPD und Grünen in Zusammenarbeit mit Mehr Demokratie nun angegangen.
„Mit den neuen Regeln werden nicht nur die Einflussmöglichkeiten der Bevölkerung im Freistaat gestärkt. Erweitert werden auch die Handlungsoptionen der Gemeinde-, Stadträte und Kreistage“, so Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher und Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen. „Leitendes Motiv für die Reform war, Frontenbildungen zwischen Gemeinderäten und Initiativen zu vermeiden und zu mehr Dialog zwischen Bürgerschaft, Gemeindevertretung und -verwaltung anzuregen.“
So wird nun ermöglicht, dass ein Gemeinderat eine Alternativvorlage bei Bürgerentscheiden, die von der Bevölkerung initiiert wurden, mit zur Abstimmung stellen kann. Setzt ein Gemeinderat selbst einen Bürgerentscheid an (Ratsreferendum), können wiederum die Bürger einen Alternativvorschlag einbringen, was bisher einmalig in Deutschland ist.
Damit die Bürger informiert entscheiden, wird eine sachliche Information vor Bürgerentscheiden gesetzlich festgeschrieben. Gestärkt wird auch die Bindungswirkung von Bürgerentscheiden. Wird ein Entscheid später vom Gemeinderat angetastet, können die Bürger mit halbiertem Quorum erneut eine Abstimmung verlangen.
Eingeführt wird auch die Möglichkeit, mit einem Bürgerbegehren die Abwahl von Bürgermeistern oder Landräten beantragen zu können. Die Initiativen werden dadurch gestärkt, dass sie ein Rederecht in Sitzungen des Gemeinderates erhalten, sich in formalen Fragen beraten lassen können und ihnen in größeren Gemeinden eine Kostenerstattung zusteht.
„Elf Jahre hat das Bündnis für mehr Demokratie in Thüringen für die Reform gearbeitet. Nachdem mit einem Volksbegehren vor sieben Jahren die Hürden gesenkt wurden, ist die Überarbeitung des gesamten Regelwerkes nun ein gutes Beispiel für die Arbeitsteilung zwischen direkter und repräsentativer Demokratie“, so Beck.
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30. September 2016
Nach elf Jahren Arbeit: Landtag beschließt Reform der kommunalen Direktdemokratie
Tierschutzwüste Deutschland: VIER PFOTEN kritisiert Nutztierpolitik der Bundesregierung
Infografik Schwein (c) VIER PFOTEN |
Anlässlich des Welttierschutztags am 4. Oktober zieht Kampagnenleiterin Denise Schmidt von der Tierschutzstiftung VIER PFOTEN Bilanz zur Nutztierpolitik in Deutschland. „Bilder von Schweinen und Puten, die nicht mehr laufen oder aufstehen können; Tiere mit offenen Wunden, die nicht behandelt wurden; Ferkel, die nicht fachgerecht betäubt, sondern auf den Boden geschlagen und zappelnd liegen gelassen werden; tote Tiere, die nicht aus der Bucht genommen und entsorgt werden – diese Bilder, wie sie kürzlich in der NDR-Sendung „Panorama“ aus Ställen wichtiger deutscher Agrarvertreter gezeigt wurden, sind zutiefst erschütternd. Gleichzeitig sind sie eine Momentaufnahme der Intensivtierhaltung in Deutschland und ein Spiegel dessen, was seit Jahren in der Nutztierpolitik versäumt wurde. Freiwillige Vereinbarungen – ein Tropfen auf den heißen Stein Die letzten Jahre hat Bundesminister Christian Schmidt wertvolle Zeit mit Ankündigungen und Arbeitsgruppen vertan: Der „Kompetenzkreis Tierwohl“, „freiwillige Selbstverpflichtungen“ und das „Grünbuch“ sollten der große Durchbruch sein. Der Abschlussbericht des „Kompetenzkreises Tierwohl“ fordert zum Beispiel die Einführung einer nationalen Nutztierstrategie und eines Bund-Länder-Tierschutzplans. Auch der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sieht in der aktuellen Tierhaltung keine Zukunft und fordert eine grundlegende Wende. Das Bundesministerium setzt jedoch weiterhin auf freiwillige Vereinbarungen, die weder behördlich kontrollierbar sind, noch sanktioniert werden können, anstatt gesetzliche Vorgaben auszuweiten. Was fehlt, ist ein konkreter Fahrplan, wie die Forderungen für eine bessere Tierhaltung umgesetzt werden sollen. Jetzt besteht die Chance, rechtlich wirksame Verbesserungen im Tierschutz einzuführen, wie die Anbindehaltung von Milchkühen abzuschaffen und die Fixierung von Sauen in Kastenständen zu beenden. Betäubungslose Kastrationen von Tieren, Kupieren von Schnäbeln, Kürzen von Schwänzen und die betäubungslose Enthornung von Kälbern müssen verboten werden. Bestehende Gesetze, so auch die für Transport und Schlachtung von Tieren, müssen strenger kontrolliert und umgesetzt werden.
Die
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung lässt für alle Tierarten zu wenig Platz
und eine struktur- und beschäftigungsarme Haltung zu. Dabei wird im
Tierschutzgesetz eine verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren gefordert.
Dies steht im Widerspruch zueinander.
Für einige Tierarten gibt es gar keine Haltungsvorgaben, sie sind somit gesetzlich nicht geschützt, wie zum Beispiel mehr als sechs Monate alte Rinder, Mastputen, Junghennen und auch Enten und Gänse. VIER PFOTEN fordert, dass die rechtlichen Tierschutzbestimmungen grundlegend zugunsten der natürlichen Bedürfnisse der Tiere nachgebessert werden. Insgesamt wird an der bisherigen Arbeit der Bundesregierung kein Wille deutlich, eine Wende weg von der intensiven Tierproduktion hin zu einer tierfreundlicheren, extensiveren und schonenderen Tierhaltung zu vollziehen. VIER PFOTEN wird darum weiter auf grundlegende Verbesserungen zugunsten der Tiere drängen.“ |
Baake sieht "Speck im Stromsystem" - klimaretter.info
Baake sieht "Speck im Stromsystem" - klimaretter.info
Rainer Baake als Gastredner auf dem Bürgerenergie-Konvent: Der Wirtschaftsstaatssekretär und Architekt der jüngsten EEG-Novelle zieht alle Register, um bei den Energiebürgern für seine umstrittene Reform zu werben. Doch in der anschließenden Diskussion kochen die Emotionen hoch – auf beiden Seiten.
Rainer Baake als Gastredner auf dem Bürgerenergie-Konvent: Der Wirtschaftsstaatssekretär und Architekt der jüngsten EEG-Novelle zieht alle Register, um bei den Energiebürgern für seine umstrittene Reform zu werben. Doch in der anschließenden Diskussion kochen die Emotionen hoch – auf beiden Seiten.
Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen | Umweltbundesamt
Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen | Umweltbundesamt
Umweltbelastungen verursachen hohe Kosten für die Gesellschaft, etwa durch umweltbedingte Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfälle oder die Kosten des Klimawandels. Eine ambitionierte Umweltpolitik senkt diese Kosten. So konnten zum beispiel im Jahr 2011 allein durch den Einsatz erneuerbarer Energien Umwelt- und Gesundheitsschäden von elf Milliarden Euro vermieden werden.
SolardachCheck: der kostenlose Photovoltaik-Rechner | co2online
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Werden Sie Ihr eigener Energielieferant mit Strom und Wärme von der Sonne. Der SolardachCheck ermittelt, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik- und/oder eine Solarthermieanlage eignet und berechnet den für Sie besten Ertrag.
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BBEn - Rat für Bürgerenergie
BBEn - Rat für Bürgerenergie
Der Rat für Bürgerenergie ist der fachliche Beirat des BBEn und besteht aus bis zu 20 VertreterInnen. Aufgaben sind unter anderem die Entwicklung inhaltlicher Positionen zur Bürgerenergie sowie die Beratung der Gremien. Auch ist der Rat Ansprechpartner für alle Fragen der Bürgerenergie. Darüber hinaus entsendet der Rat zwei VertreterInnen in den Aufsichtsrat. Im derzeit 13köpfigen Rat sind Menschen, die sich wissenschaftlich oder praktisch mit Bürgerenergie beschäftigen. Sie geben dem Bündnis wichtige Impulse und tragen das Thema Bürgerenergie in viele gesellschaftliche Bereiche.
Der Rat für Bürgerenergie ist der fachliche Beirat des BBEn und besteht aus bis zu 20 VertreterInnen. Aufgaben sind unter anderem die Entwicklung inhaltlicher Positionen zur Bürgerenergie sowie die Beratung der Gremien. Auch ist der Rat Ansprechpartner für alle Fragen der Bürgerenergie. Darüber hinaus entsendet der Rat zwei VertreterInnen in den Aufsichtsrat. Im derzeit 13köpfigen Rat sind Menschen, die sich wissenschaftlich oder praktisch mit Bürgerenergie beschäftigen. Sie geben dem Bündnis wichtige Impulse und tragen das Thema Bürgerenergie in viele gesellschaftliche Bereiche.
Bundesweiter Flüchtlingstag: Amnesty International und PRO ASYL kritisieren verantwortungslose EU-Flüchtlingspolitik
Beide Organisationen warnen die Europäische Union vor einer Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik mit Staaten wie Ägypten oder dem Sudan, die Menschenrechtsverletzungen begehen. Außerdem kritisieren Amnesty und PRO ASYL die EU-Kommission für ihre geplanten Verschärfungen des Dublin-Verfahrens.
BERLIN, 29.09.2016 – Amnesty International und PRO ASYL kritisieren die Europäische Union für geplante Projekte mit Staaten wie Ägypten oder dem Sudan in der Flüchtlingspolitik sowie die beabsichtigte Verschärfung des Dublin-Systems. Anlässlich des bundesweiten Flüchtlingstages am 30. September sagt Wiebke Judith, Expertin für Asylpolitik bei Amnesty International in Deutschland: „Die EU-Kommission versucht, ihre Verantwortung für Flüchtlinge immer weiter vor die Grenzen Europas auszulagern. Dabei schreckt sie auch nicht davor zurück, mit Regierungen zu kooperieren, die selbst massive Menschenrechtsverletzungen begehen und damit Menschen zur Flucht zwingen.“ PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt kritisiert: „Es ist scheinheilig, wenn EU-Politiker Menschenrechte in Europa beschwören und gleichzeitig den Ausverkauf der Menschenrechte in Europa vorantreiben.“ Vereinbarungen mit Staaten wie Ägypten oder dem Sudan sind menschenrechtlich nicht haltbar, durch sie soll zum Beispiel die Flucht aus Eritrea über den Sudan verhindert werden.
Die sudanesische Regierung hat in diesem Jahr mindestens 30 Mal Chemiewaffen wie Senfgas gegen die eigene Bevölkerung in Darfur eingesetzt, wie ein heute veröffentlichter Amnesty-Bericht dokumentiert. „Die gleichen Sicherheitskräfte, die für die Flucht von 3,7 Millionen Sudanesen verantwortlich sind, sollen nun verhindern, dass Flüchtlinge über den Sudan das Mittelmeer erreichen“, sagt Judith. Für eine bessere Grenzsicherung will die EU unter Federführung unter anderem der deutschen Bundesregierung auch Ausstattung und Trainings für sudanesische Sicherheitskräfte bereitstellen.
Ägypten erlebt gerade eine der schwersten Menschenrechtskrisen in der Geschichte des Landes. Staatliche Sicherheitsdienste nehmen unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung seit etwa 18 Monaten willkürlich politische Aktivisten und Demonstranten fest, pro Tag werden nach Angaben lokaler Nichtregierungsorganisationen durchschnittlich drei bis vier Menschen verschleppt. „Die Mehrheit der Flüchtlinge in Ägypten befindet sich in einer ausweglosen Lage. Es gibt kein eigenes Asylsystem, keinerlei staatliche Versorgungsprogramme für Menschen auf der Flucht“, so Judith. Flüchtlinge in Ägypten werden auch Opfer von Menschenrechtsverletzungen. „Allein im vergangenen Jahr haben ägyptische Sicherheitskräfte mindestens 20 Sudanesen und ein achtjähriges syrisches Mädchen an der Grenze erschossen“, sagt Judith.
In ihrem Versuch, die Festung Europa weiter auszubauen, setzt die EU-Kommission auf eine Verschärfung des Dublin-Systems. Amnesty und PRO ASYL kritisieren, dass die Reformvorschläge zur Folge hätten, dass jeder Flüchtling Gefahr liefe, ohne Prüfung der Fluchtgründe in einen Nicht-EU-Staat abgeschoben zu werden, über den er eingereist ist. Damit soll europaweit eingeführt werden, was in Griechenland bereits als Teil des EU-Türkei-Deals praktiziert wird (sogenannte Zulässigkeitsverfahren). „Den menschenverachtenden EU-Türkei-Deal zum Prinzip einer allgemeinen europäischen Flüchtlingspolitik zu machen, ist ein weiterer desaströser Tabubruch“, kommentiert Burkhardt.
In Anbetracht der Menschenrechtssituation in weiteren Herkunftsländern vieler Flüchtlinge, wie zum Beispiel Syrien oder Eritrea, sehen Amnesty und PRO ASYL die jüngsten Änderungen in der Anerkennungspraxis in Deutschland kritisch. Anstatt des vollen Flüchtlingsschutzes bekommen mittlerweile etwa 70 Prozent der syrischen und 30 Prozent der eritreischen Flüchtlinge nur den sogenannten subsidiären Schutz. Ebenso sinken die Anerkennungsquoten für Menschen aus dem Irak und Afghanistan. Seit dem im März in Kraft getretenen Asylpaket II haben Menschen mit subsidiärem Schutz für die nächsten zwei Jahre keinen Anspruch auf Familienzusammenführung. „Es war der erklärte Wille der Bundesregierung, einen Nachzug von Familienangehörigen zu verhindern. Es ist also wohl kaum Zufall, dass die Anerkennungsquoten in Deutschland sinken, obwohl die Menschenrechtssituation in Syrien oder Eritrea unverändert kritisch ist“, sagt Burkhardt.
Erdogans Amoklauf gegen die freie Presse
„Der türkische Präsident Recep Tayyip
Erdogan setzt seinen Amoklauf gegen kritische Medien fort. Mit der
Abschaltung kurdischer Sender, darunter der großen oppositionellen
linken Station Hayat TV, forciert der Autokrat in Ankara die
Gleichschaltung seines Landes“, kritisiert Sevim Dagdelen, Sprecherin
für Internationale Beziehungen der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im
Auswärtigen Ausschuss des Bundestages, die von der türkischen
Staatsführung angeordnete Unterbrechung der Satellitenübertragung
kurdischer TV- und Radiosender. Dagdelen weiter:
„Die Bundesregierung und die EU dürfen zu diesem großen Schlag gegen die Pressefreiheit in der Türkei nicht schweigen. Mit der Verlängerung des Ausnahmezustandes bis zum nächsten Jahr schafft sich Erdogan einen Vorwand, weiter demokratische Werte und rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen zu treten. Statt den schäbigen Flüchtlingsdeal mit Ankara zu bejubeln, müssen Bundesregierung und EU handeln. Die EU-Beitrittsverhandlungen mit Ankara müssen ausgesetzt werden. Von den jährlich für die türkische Führung vorgesehenen 600 Millionen Euro Vorbeitrittshilfen darf kein einziger Cent mehr an Ankara überwiesen werden.
Angesichts der anhaltenden Angriffe auf Andersdenkende in der Türkei müssen gegen Erdogan und sein Regime Sanktionen verhängt werden. Dazu gehören ein Einreiseverbot in die EU sowie das Einfrieren seiner Konten und Vermögen im Ausland.“
„Die Bundesregierung und die EU dürfen zu diesem großen Schlag gegen die Pressefreiheit in der Türkei nicht schweigen. Mit der Verlängerung des Ausnahmezustandes bis zum nächsten Jahr schafft sich Erdogan einen Vorwand, weiter demokratische Werte und rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen zu treten. Statt den schäbigen Flüchtlingsdeal mit Ankara zu bejubeln, müssen Bundesregierung und EU handeln. Die EU-Beitrittsverhandlungen mit Ankara müssen ausgesetzt werden. Von den jährlich für die türkische Führung vorgesehenen 600 Millionen Euro Vorbeitrittshilfen darf kein einziger Cent mehr an Ankara überwiesen werden.
Angesichts der anhaltenden Angriffe auf Andersdenkende in der Türkei müssen gegen Erdogan und sein Regime Sanktionen verhängt werden. Dazu gehören ein Einreiseverbot in die EU sowie das Einfrieren seiner Konten und Vermögen im Ausland.“
Neuer Konsens der Demokraten statt gesellschaftlicher Spaltung
„Was soll eigentlich noch passieren?
Die sächsische CDU regiert ein Land, in dem sich ‚gelebter Patriotismus‘
tagtäglich in Übergriffen auf Flüchtlinge äußert, und die CSU
konkurriert in Bayern mit der AfD um die menschenverachtendsten Parolen.
Dass ausgerechnet die Sachsen-CDU und die CSU sich zusammentun, um über
eine ‚deutsche Leitkultur‘ zu debattieren, ist schlicht grotesk. Wer in
der aktuellen gesellschaftlichen Situation ein ‚wir gegen die‘
konstruiert, der legt Feuer an die Demokratie und spaltet die
Bevölkerung. Ich frage mich, ob in der Union noch irgendjemand merkt,
was man gerade anrichtet“, erklärt Jan Korte, stellvertretender
Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:
„Was tatsächlich zwischen den demokratischen Parteien diskutiert werden muss ist eine Absage an Hetze und gesellschaftliche Spaltung. Ich fordere einen neuen Konsens der Demokraten, dessen Ziel es sein muss, Rassismus, Menschenfeindlichkeit, Gewalt gegen Andersdenkende und die gesellschaftliche sowie soziale Spaltung zu überwinden. Wenn in Parteien, die im Bundestag vertreten sind, Nazivokabular verwendet, das Grundgesetz relativiert und die Unteilbarkeit von Menschenrechten infrage gestellt wird, ist es höchste Zeit dafür.“
„Was tatsächlich zwischen den demokratischen Parteien diskutiert werden muss ist eine Absage an Hetze und gesellschaftliche Spaltung. Ich fordere einen neuen Konsens der Demokraten, dessen Ziel es sein muss, Rassismus, Menschenfeindlichkeit, Gewalt gegen Andersdenkende und die gesellschaftliche sowie soziale Spaltung zu überwinden. Wenn in Parteien, die im Bundestag vertreten sind, Nazivokabular verwendet, das Grundgesetz relativiert und die Unteilbarkeit von Menschenrechten infrage gestellt wird, ist es höchste Zeit dafür.“
Dobrindt degradiert Ethik-Kommission zur Begleitforschung
„Wenn künftig Autos fahrerische
Entscheidungen treffen sollen, dann ist das eine neue Qualität in der
Verkehrspolitik. Doch politische Entscheidungen bereits zu treffen,
bevor rechtliche, psychologische und ethische Fragen gründlich erörtert
worden sind, ist unverantwortlich. Aber genau das macht der
Verkehrsminister und stellt damit bereits bei der Vorstellung der
Mitglieder der Ethik-Kommission deren mögliche Ergebnisse in Frage“,
erklärt Herbert Behrens, Obmann der Fraktion DIE LINKE im
Verkehrsausschuss, zur heutigen Arbeitsaufnahme der von Verkehrsminister
Dobrindt eingesetzten Kommission, die Antworten auf moralische und
rechtliche Grundfragen automatisierten Fahrens geben soll. Behrens
weiter:
„Dobrindt macht schon heute Geld locker für Testfelder automatisierten Fahrens und hat einen eigenen Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren bereits auf internationaler Ebene abgestimmt. Die Ethik-Kommission wird dadurch zur Begleitforschung degradiert. Wenn die Mitglieder der Kommission sich selbst und ihre Arbeit ernst nehmen wollen, sollten sie schon jetzt Stopp-Schilder aufstellen. Die Fragen - Wie wollen für künftig unterwegs sein? Welche Verkehrsmittel brauchen wir für unsere Mobilität? - müssen beantwortet werden, bevor neue technische Möglichkeiten aus ethischer Sicht bewertet werden.“
„Dobrindt macht schon heute Geld locker für Testfelder automatisierten Fahrens und hat einen eigenen Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren bereits auf internationaler Ebene abgestimmt. Die Ethik-Kommission wird dadurch zur Begleitforschung degradiert. Wenn die Mitglieder der Kommission sich selbst und ihre Arbeit ernst nehmen wollen, sollten sie schon jetzt Stopp-Schilder aufstellen. Die Fragen - Wie wollen für künftig unterwegs sein? Welche Verkehrsmittel brauchen wir für unsere Mobilität? - müssen beantwortet werden, bevor neue technische Möglichkeiten aus ethischer Sicht bewertet werden.“
Privatversicherungen am Ende – Zeit für eine solidarische Bürgerversicherung
„Das Geschäftsmodell der privaten
Krankenversicherungen ist am Ende. Jetzt zeigt sich überdeutlich, dass
ein solidarisch finanziertes und auf Umlage basierendes gesetzliches
Versicherungsmodell nachhaltiger ist als das der Privatversicherung, das
auf Kapitalmarkt und Zinserträge setzt“, erklärt Kathrin Vogler,
gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu den
angekündigten Beitragssteigerungen für Privatversicherte. Vogler weiter:
„Beitragssprünge von durchschnittlich elf Prozent bedeuten für die Privatversicherten eine Mehrbelastung von mehreren hundert Euro im Jahr, teilweise gar über 1.000 Euro zusätzlich. Gerade Rentnerinnen und Rentner, aber auch Soloselbständige laufen Gefahr, ihre Beiträge nicht mehr bezahlen zu können. Es ist ein Irrweg, wenn aus Kreisen der Union jetzt Gesetzesänderungen zur Rettung der Versicherungskonzerne erwogen werden. Die Zeit ist reif für die Abschaffung der privaten Krankenversicherung als Vollversicherung und für die Schaffung einer solidarischen Gesundheitsversicherung für alle.“ |
BGH lehnt Revision im Prozess um Unilevers Becel pro.activ ab - foodwatch fordert Entzug der Lebensmittelzulassung für cholesterinsenkende Margarine
Karlsruhe/Berlin, 29. September 2016. Der Nahrungsmittelkonzern Unilever darf die bekannten wissenschaftlichen Hinweise auf Risiken seines Cholesterinsenkers Becel pro.activ weiterhin leugnen. Wie am Donnerstag bekannt wurde, lehnte der Bundesgerichtshof einen Antrag der Verbraucherorganisation foodwatch auf Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts ohne Begründung ab (Az BGH VI ZR 528/15). Weil unverändert erhebliche Zweifel an der Sicherheit der Margarine bestehen, forderte foodwatch die Europäische Kommission erneut auf, Becel pro.activ die Zulassung als Lebensmittel zu entziehen.
Der presserechtliche Streit drehte sich um die von Unilever verbreitete Aussage, der zufolge es “aus wissenschaftlicher Sicht … keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen gebe. Tatsächlich legt jedoch eine ganze Reihe von Studien nahe, dass die in hoher Konzentration der Margarine zugesetzten Pflanzensterine das verursachen könnten, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten. Vor Gericht wurde die Aussage Unilevers jedoch nicht als “Tatsachenbehauptung“, sondern als bloße “Meinungsäußerung“ eingestuft, die einer faktischen Überprüfung nicht standhalten muss.
Da das Presserecht offensichtlich nicht ausreiche, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gefährlichen Falschaussagen zu schützen, forderte foodwatch erneut ein Eingreifen des Gesetzgebers. “Unilever darf weiterhin die Meinung verbreiten, dass es keinen Hinweis auf Nebenwirkungen von Becel pro.activ gibt, obwohl dies nachweislich falsch ist“, erklärte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. “Die Leidtragenden sind die Verbraucherinnen und Verbraucher: Sie bleiben vor Gesundheitsrisiken ungeschützt und müssen auch noch irreführende Aussagen über die Sicherheit eines zweifelhaften Produkts hinnehmen. Die Europäische Kommission muss Becel pro.activ im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes vom Markt nehmen.“
Fakt ist: Unilever kann weder den gesundheitlichen Nutzen noch die Sicherheit von Becel pro.activ belegen. Die französische Lebensmittelsicherheitsbehörde ANSES betonte 2014, dass jeder Beweis dafür fehle, dass Lebensmittel mit zugesetzten Pflanzensterinen (wie die Unilever-Margarine) tatsächlich Herzkrankheiten vorbeugen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte bereits 2008 betont, dass der Verzehr von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen von gesunden Menschen ohne Cholesterinproblem “ausdrücklich vermieden werden sollte“ und dies mit möglichen Gesundheitsrisiken begründet. Dennoch hatte Unilever unter Verwendung von Zitaten eines Wissenschaftlers im Jahr 2011 behauptet, dass es “aus wissenschaftlicher Sicht … keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen gebe.
foodwatch klagte daraufhin unter Berufung auf das Presserecht gegen die weitere Verbreitung dieser Aussage. Am 1. September 2015 wies das Hanseatische Oberlandesgericht die Klage ab (Az 7 U 7/13). Es stufte die Unilever-Aussage - wie im Jahr 2012 das Landgericht Hamburg in erster Instanz - als reine “Meinungsäußerung“ ein und erklärte sie damit für zulässig, ohne sie auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Gegen diese Entscheidung legte foodwatch beim Bundesgerichtshof Beschwerde ein und beantragte die Zulassung eines Revisionsverfahrens. Nach der Ablehnung des BGH hat nun das Hamburger Urteil Bestand.
Die Europäische Kommission hatte auf Betreiben Unilevers im Jahr 2000 “gelben Streichfetten mit Phytosterinzusatz“ wie Becel pro.activ die Zulassung als sogenanntes “neuartiges Lebensmittel“ (novel food) erteilt und dabei auch auf ihre Sicherheit überprüft. In der europäischen Novel-Food-Verordnung heißt es: Neuartige Lebensmittel “dürfen keine Gefahr für die Verbraucher darstellen“ (EU VO 258/97, Art. 3 Abs. 1). Zum Zeitpunkt der Zulassung lagen die heute bekannten, kritischen Studien allerdings noch gar nicht vor. Das Ergebnis der Sicherheitsprüfung ist 15 Jahre alt und bildet nicht den heutigen Stand der Wissenschaft ab.
Matthias Wolfschmidt von foodwatch: “Falls Nutzen und Sicherheit irgendwann einmal belegt werden können, sollte Unilever für Becel pro.activ eine arzneimittelrechtliche Zulassung beantragen - im für jedermann zugänglichen Supermarktregal hat ein solcher Cholesterinsenker nichts verloren.“
Links:
- Informationen zu Becel pro.activ: tinyurl.com/becelproactiv
- E-Mail-Aktion an Unilever: www.aktion-becel.foodwatch.de
foodwatch-Marktcheck: Mehr als jeder dritte Apfelsaft enthält "versteckte Tiere"
- Etwa einer von drei Apfelsäften wird mit tierischer Gelatine geklärt
- Verbraucherinnen und Verbraucher werden darüber im Unklaren gelassen
- foodwatch fordert Kennzeichnungspflicht für tierische Inhalts-, Zusatz- und Hilfsstoffe
Berlin, 29. September 2016. Wer klaren Apfelsaft kauft, kann nicht sicher sein, dass es sich dabei um ein rein pflanzliches Produkt handelt. Bei mehr als jedem dritten Apfelsaft bzw. -nektar (7 von 17) und jeder dritten Apfelschorle (5 von 14) war laut foodwatch-Analyse die Klärung mit tierischer Gelatine nicht ausgeschlossen. Für den Marktcheck hat die Verbraucherorganisation das gesamte Angebot an Hersteller- und Eigenmarken aus drei Filialen von Edeka, Lidl und Rewe berücksichtigt, den drei größten Lebensmitteleinzelhändlern in Deutschland. "Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen in Bezug auf Lebensmittel tierischen Ursprungs bewusste Kaufentscheidungen treffen - aus welchem Grund auch immer", sagte Sophie Unger von foodwatch. "Solange aber auf den Flaschen oder Tetrapaks nicht angegeben werden muss, ob mit tierischer Gelatine geklärt wurde, ist eine informierte Kaufentscheidung nicht möglich."
Dabei machte es grundsätzlich keinen Unterschied, ob der Saft oder die Schorle von einem Markenhersteller kam oder die Eigenmarke eines Handelskonzerns war: Sowohl der klare Apfelsaft von Albi als auch die Schorlen von Adelholzener, Lichtenauer und Rewes eigene Bioschorle wurden mit Schweine- oder auch Rindergelatine geklärt.
Dass es auch anders geht, zeigen dagegen zum Beispiel Pfanner, Beckers Bester und Valensina. Alle drei Hersteller gaben an, Säfte entweder mechanisch durch Ultrafiltration oder mithilfe pflanzlicher "Gelatine" zu klären. Adelholzener arbeitet nach eigenen Angaben derzeit an einem Projekt um zu testen, ob statt tierischer Gelatine künftig Erbsenprotein verwendet werden kann. Im Allgemeinen wird beim so genannten Schönungsprozess naturtrübem Saft Gelatine zugesetzt, die zusammen mit den anhaftenden Trübstoffen anschließend wieder herausgefiltert wird. Im Endprodukt ist die Gelatine nach Herstellerangaben nicht mehr nachweisbar.
"Auch wenn die Gelatine im Endprodukt nicht mehr enthalten ist, werden Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Erwartung getäuscht", so Unger. "Denn bei an sich pflanzlichen Produkten - und dazu gehört auch klarer Apfelsaft - geht man selbstverständlich davon aus, dass keine tierischen Inhalts-, Zusatz- oder Hilfsstoffe verwendet wurden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob diese Säfte zusätzlich als 'vegetarisch' bzw. 'vegan' beworben werden."
foodwatch fordert daher eine klare und gut lesbare Kennzeichnungspflicht, wenn tierische Substanzen an irgendeiner Stelle im Produktionsprozess verwendet wurden. Gleiches gilt für Aromen tierischen Ursprungs, die zum Beispiel bei einigen Chipssorten verwendet werden, oder für Farbstoffe, die aus Tieren gewonnen werden. Es sei höchste Zeit, diese gesetzlichen Kennzeichnungslücken zu schließen.
Weiterführende Links:
- foodwatch-Marktcheck "Ein Schweinchen namens Saft": tinyurl.com/Marktcheck-Saft
- E-Mail-Aktion gegen versteckte Tiere: www.foodwatch.de/aktion-versteckte-tiere
Solidarität mit Geflüchteten muss weiterhin das Gebot der Stunde sein
Anlässlich des Tags des Flüchtlings am 30.9.2016 erklärt Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:
Trotz
aller Erfolge bei der Integration in Deutschland, muss der Fokus aber
weiter auf dem Zugang der Geflüchteten zu einem Asylverfahren bleiben.
Weniger neu ankommende Flüchtlinge in Deutschland bedeuten nicht, dass
das Leid und die Bedrohungslagen für Flüchtlinge in anderen Ländern
gesunken sind. Die Kriege und Konflikte in Syrien, Irak oder in anderen
Regionen verschärfen sich, die Möglichkeiten in anderen Ländern Schutz
zu erhalten werden immer beschwerlicher.
Die
Antworten der Regierungspolitik ähneln sich in allen Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union: Die Rechte von Flüchtlingen werden beschnitten,
der Zugang zum Territorium und damit zu einem Asylverfahren werden
weiter abgeschottet – aber nachhaltige Lösungen für die Probleme sind
nicht in Sicht. Die mittlerweile zum allgemeinen politischen Bekenntnis
gehörende Formel der Bekämpfung der Fluchtursachen ist angesichts der
Lage der Flüchtlinge in ihren Herkunftsländern weitgehend folgenlos
geblieben. Zugleich werden die Bemühungen um eine Vorverlagerung der
Flüchtlingsabwehr verstärkt, etwa durch die anvisierten Abkommen mit
Ägypten und anderen autoritären Staaten. Dass die Bundesregierung sich
daran beteiligt, ist skandalös.
Auch
in Deutschland hat sich die Situation der Flüchtlinge in den
vergangenen zwölf Monaten geändert: Die Bilder von Geflüchteten in
Notunterkünften, langen Schlangen vor den Registrierungsstellen und
Begrüßungsfesten an Bahnhöfen gehören der Vergangenheit an. Vielfach
gelingt die Integration: Engagierte Einzelpersonen, Vereine, Schulen und
Verbände, leistungsfähige Verwaltungen, gute Kommunalpolitik und der
Wille vieler Flüchtlinge in Deutschland anzukommen, führen zur
Integration.
Aber
viele strukturelle Hürden im Asylverfahren sind noch immer hoch: Die
Asylverfahren dauern zu lang, der Zugang zu den Integrationskursen und
‑angeboten ist weiterhin auf bestimmte Gruppen beschränkt, ausreichend
geeignete Wohnungen stehen an vielen Orten nicht zur Verfügung.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Bundesregierung zunehmend den
Schwerpunkt auf die Rückkehr von Geflüchteten legt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hinkley Point C: Blaupause für Atomkraft verhindern
Anlässlich der Ablehnung der Subventionsklage gegen AKW Hinkley Point C erklärt Sylvia Kotting-Uhl, Sprecherin für Atompolitik:
Es
ist unverständlich, dass die Klage abgewiesen wurde. Hinkley Point darf
nicht zur Blaupause für die ewigen Atomfreunde in Europa werden.
Immerhin geht es um Subventionen in Milliardenhöhe, die zu
Marktverzerrungen auf dem EU-Energiebinnenmarkt führen werden – auch in
Deutschland.
Deswegen
ist es richtig, dass die Ökostromanbieter weiter vor dem Europäischen
Gerichtshof klagen wollen. Auch die Klage der Länder Österreich und
Luxemburg gegen die Beihilfe-Bewilligung der EU-Kommission ist noch
nicht entschieden. Hinkley Point C bleibt ein großes finanzielles und
sicherheitstechnisches Risiko.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wann kommt das Sexismusverbot in der Werbung? - Pinkstinks Germany
Wann kommt das Sexismusverbot in der Werbung? - Pinkstinks Germany
Die Welt schrieb kürzlich, Heiko Maas ließe sich aber ganz schön Zeit mit seiner im Frühjahr angekündigten Gesetzesnorm gegen Sexismus in der Werbung. Und richtig, wenn die Gesetzesänderung im März „kurz vor der Ressortabstimmung“ (Spiegel Print 16.04.2016) stand, dann könnte es verwundern, warum nichts passiert.
Die Welt schrieb kürzlich, Heiko Maas ließe sich aber ganz schön Zeit mit seiner im Frühjahr angekündigten Gesetzesnorm gegen Sexismus in der Werbung. Und richtig, wenn die Gesetzesänderung im März „kurz vor der Ressortabstimmung“ (Spiegel Print 16.04.2016) stand, dann könnte es verwundern, warum nichts passiert.
Alicia Keys Emotional Speech | 2016 Video Music Awards | MTV
Veröffentlicht am 28.08.2016
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EU-Umweltrat muss neues Klimapaket für Europa beschließen
Berlin (ots) - EU ratifiziert Abkommen von Paris, verzögert aber gleichzeitig neue Maßnahmen für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien
Am 30.9.2016 tagt in Brüssel der Umweltministerrat der EU, bei der die Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens beschlossen werden soll. Anlässlich der Sitzung am morgigen Freitag weist die Deutsche Umwelthilfe (DUH) noch einmal darauf hin, dass Europa selbst beim Klimaschutz an vielen Stellen nachbessern muss, um das Ziel von 1,5 Grad Celsius maximaler Temperaturerhöhung zu erreichen. Sie kritisiert, dass die Reform der EU-Richtlinien zur Energieeffizienz, zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und zum Emissionshandel erneut auf frühestens Dezember 2016 verschoben wurde. Die DUH fordert vom Umweltrat, eine Minderung der Treibhausgase in Europa um deutlich mehr als 40 Prozent bis 2030 zu beschließen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner lobt ausdrücklich, dass die EU den neuen Klimavertrag in einem beschleunigten Verfahren ratifizieren möchte: "Nur wenn das Abkommen von Paris mit Unterstützung Europas schnell in Kraft tritt, kann verhindert werden, dass die bevorstehenden Wahlen in den USA die langjährige Arbeit für diesen Meilenstein der globalen Umweltpolitik zunichtemachen." Gleichzeitig mahnt er, dass Europa den Paris-Vertrag nicht nur unterschreiben dürfe, sondern das Abkommen auch mit Leben füllen müsse. Müller-Kraenner weiter: "Um eine maximale Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, muss die EU ihre Treibhausgase um weit über die bisher beschlossenen 40 Prozent reduzieren."
Die Europäische Kommission wird, wie am 28. September bekannt wurde, ihre Pläne für die Energieeffizienzziele bis zum Jahr 2030 und den Ausbau der Erneuerbaren Energien nun frühestens im Dezember 2016 veröffentlichen. Die zwischenzeitlich bereits bekannt gewordenen wesentlichen Zielvorgaben sind aus Sicht der DUH ohnehin ernüchternd. Zwar schlägt die Kommission ein Energieeffizienzziel von 30 Prozent vor (bisher: 27 Prozent). Seine Verbindlichkeit ist jedoch umstritten. Außerdem präsentiert die Kommission keine Lösung, wie die vorhandenen Schlupflöcher der Richtlinie geschlossen werden können. So darf der Energiebedarf für den Verkehrssektor, der immerhin für 25 Prozent der Treibhausgase in Europa verantwortlich ist, bei der Zielerreichung herausgerechnet werden. Nach Auffassung der DUH schöpft die EU-Kommission das Potential für eine wirkungsvolle Klimaschutzpolitik nicht aus, obwohl Studien zeigen, dass ein Energieeffizienzziel von 40 Prozent bis 2030 kosteneffizient umsetzbar ist. Die DUH fordert den Umweltrat deshalb zu deutlichen Nachbesserungen bei den Zielvorgaben auf.
Auch der von der EU vorgesehene Ausbau der Erneuerbaren Energien um 27 Prozent bis 2030 ist deutlich geringer, als möglich wäre. Die DUH fordert von der EU deshalb einen schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie verbindliche nationale Ziele für alle EU-Mitgliedsstaaten.
Um auch bei der Stromerzeugung massiv Treibhausgase einzusparen und den Abschied aus der Kohleverstromung einzuleiten, muss das europäische Emissionshandelssystem (ETS) in seiner 4. Handelsperiode von 2021 bis 2030 grundlegend reformiert und ambitionierter ausgestaltet werden. Nach Ansicht der DUH müssen Sektoren, die unter den europäischen Emissionshandel fallen, ihre Emissionen stark verringern, was bedeutet, dass die Gesamtzahl der Emissionszertifikate stärker sinken muss als zuvor, und zwar ab 2021 um 2,2 Prozent jährlich anstelle von 1,74 Prozent. Ebenso müsse die Zuteilung von kostenlosen Zertifikaten stark reduziert werden.
Auch dürfen weder Atom noch Kohle für eine nachhaltige Energieversorgung in Europa deshalb eine Rolle spielen. DUH-Geschäftsführer Müller-Kraenner schlägt deswegen vor: "Europa benötigt einen Masterplan für den Ausstieg aus Kohlebergbau und Kohleverstromung." Der notwendige Strukturwandel in den meistbetroffenen Regionen müsse mit Mitteln der EU-Strukturfonds unterstützt und beschleunigt werden.
Gericht lehnt Subventionsklage gegen AKW Hinkley Point C ab: Greenpeace Energy will Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen
Hamburg (ots) - Der Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy prüft Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union zugunsten des Subventionspakets für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C. Das dem EuGH nachgeordnete Gericht hatte eine Klage von zehn Energieanbietern aus Deutschland und Österreich gegen hohe staatliche Subventionen für das AKW-Projekt als nicht zulässig abgewiesen. Der Rechtsstreit hat grundsätzliche Bedeutung, weil Hinkley Point C als Blaupause für ein Dutzend weiterer AKW-Projekte in Großbritannien und anderen europäischen Ländern dienen kann. "In unserer Klage geht es nicht nur um die wirtschaftliche Betroffenheit einiger Unternehmen und nicht allein um Fragen der britischen Nuklearförderung, sondern gerade im Hinblick auf die Gründe der Kommission, die Beihilfe zu genehmigen, auch um eine entscheidende Weichenstellung für die europäische Energiepolitik", sagt Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy. "Das Gericht verkennt aus unserer Sicht die Tragweite der Entscheidung, wenn es nun unsere Bedenken gegen die exorbitanten britischen Atomsubventionen abweist", so Tangermann.
Die geplanten Subventionen für Hinkley Point C summieren sich laut einer Studie des deutschen Analyseinstituts Energy Brainpool auf 108 Milliarden Euro. Zusätzlich verspricht der britische Staat dem Betreiberkonzern EDF ein umfangreiches Garantiepaket in zweistelliger Milliardenhöhe. 2014 hatte die EU-Kommission die Beihilfen genehmigt. Gegen die Genehmigung klagten daraufhin Greenpeace Energy, die oekostrom AG aus Österreich sowie die deutschen Stadtwerke Aalen, Bietigheim-Bissingen, Bochum, Mainz, Mühlacker, Schwäbisch-Hall, Tübingen und Energieversorgung Filstal vor dem EuG. Das Subventionspaket ist mittlerweile von der britischen Regierung überarbeitet worden. Gestern erst hatte EDF den neuen Beihilfebedingungen zugestimmt.
Die zehn klagenden Unternehmen befürchten Einbußen und Wettbewerbsnachteile, da Hinkley Point C aufgrund der hohen staatlichen Subventionen unabhängig vom Marktpreis Strom erzeugen und verkaufen kann. Die Kläger hatten 2015 mit einer Studie belegt, dass das AKW die Börsenstrompreise auch in Deutschland messbar beeinflusst, andere Energieanbieter sowie Betreiber von Ökostrom-Anlagen dadurch wirtschaftlich benachteiligt und sogar Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland stärker belastet.
"Durch unsere Klage - und die damit verbundene Aufmerksamkeit - haben wir erreicht, dass die juristischen und wirtschaftlichen Probleme im Energiebinnenmarkt offenkundig wurden, die dieses riskante AKW-Projekt schon jetzt deutlich verzögern", sagt Sönke Tangermann. "Dies ist ein Teilerfolg. Trotz des heutigen Gerichtsurteils werden wir uns weiter mit aller Kraft gegen Hinkley Point C und andere AKW-Vorhaben in Europa engagieren, gerade weil Großbritannien und EDF berechtigte Kritik ignorieren und das Projekt ohne Rücksicht auf Verluste fortsetzen wollen, gegen jeden wirtschaftlichen, umwelt-, sozial und marktorientierten Sachverstand", sagt Sönke Tangermann.
Weitere EU-Staaten wie Polen, die Slowakei, Tschechien und Ungarn planen ebenfalls den Bau von Atomreaktoren, am konkretesten ist derzeit das AKW-Projekt Paks II in Ungarn. Die vier Staaten hatten Anträge beim EuG gestellt, als Streithelfer in das Verfahren zu Hinkley Point C auf Seiten der beklagten EU-Kommission einzusteigen, um deren Argumentationsweise zur Genehmigung der Atombeihilfen zu verteidigen. Sollten die AKW-Projekte in der EU nach dem Vorbild von Hinkley Point C realisiert werden, drohen nach Ansicht von Greenpeace Energy noch stärkere Verzerrungen auf den immer enger vernetzten europäischen Energiemärkten.
Mehrere Unternehmen der Klägergemeinschaft haben sich deshalb Mitte Februar mit einer offiziellen Stellungnahme am Beihilfeprüfverfahren um das ungarische AKW-Projekt Paks II beteiligt. Greenpeace Energy hatte zudem Anfang April in Brüssel auf Einladung der EU-Kommission bei der Generaldirektion Wettbewerb seine Kritik an den ungarischen AKW-Plänen vorgetragen. "Unabhängig vom weiteren Gang des Verfahrens um Hinkley Point C werden wir auch die Entwicklung im Fall Paks II sehr kritisch begleiten und uns auch in Zukunft gegen wettbewerbsverzerrende Beihilfen für europäische AKW-Bauten engagieren", sagt Sönke Tangermann von Greenpeace Energy. "Sollte die EU-Kommission das geplante ungarische Finanzierungspaket ebenfalls durchwinken, werden wir auch hier weitere juristische Schritte ernsthaft prüfen", so Tangermann.
Hans Joachim Schellnhuber fordert unmittelbaren Kohleausstieg
Hamburg (ots) - Der Direktor des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), Hans Joachim Schellnhuber, hat bei der ZEIT KONFERENZ Energie & Klimaschutz einen unmittelbaren Ausstieg aus der Kohlekraft gefordert: "Deutschland ist in einer sehr schizophrenen Situation, wir haben sehr viel richtig gemacht, aber jetzt scheint es, als fehle uns nach Paris der Punch", warnte Schellnhuber. "Es muss der unmittelbare Kohleausstieg stattfinden, sonst werden wir auf der internationalen Bühne nicht ernstgenommen."
Er begrüßte das Signal von Paris und die Ergebnisse der UN-Klimakonferenz, mahnte aber: "Paris ist nicht ehrgeizig genug." Auch bei 1,5 bis 2 Grad Erderwärmung seien gravierende Klimafolgen nicht ausgeschlossen: "Selbst mit Umsetzung der Klimaziele sind wir im Risikobereich." Nun sei es notwendig, mit "Hochgeschwindigkeit gesellschaftliche Veränderungen" umzusetzen, schon alleine wegen der nachfolgenden Generation.
Bei der Veranstaltung in Berlin zeigte sich der Wissenschaftler persönlich betroffen: "Ich trage die Last des Wissens." An manchen Tagen wache er auf und sei verzweifelt, an anderen Tagen glaube er, "wir schaffen das". Wirtschaftskraft, Intelligenz und Technologie seien heute vorhanden, um den Klimawandel zu bekämpfen. "Alles was wir dazu brauchen, ist der politische Wille."
Neben Hans Joachim Schellnhuber diskutierten weitere hochkarätige Experten bei der ZEIT KONFERENZ Energie & Klimaschutz über aktuelle klimapolitische Maßnahmen und Entwicklungen. Im Zentrum der gemeinsamen Konferenz von der ZEIT und Zukunft ERDGAS e.V. standen die Chancen und Herausforderungen, die sich aus den Beschlüssen des UN-Klimagipfels in Paris für Wirtschaft und Politik ergeben.
Weitere Referenten waren: Miguel Arias Cañete via Video-Botschaft (EU-Kommissar für Klimaschutz und Energie), Robert Habeck (Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig-Holstein), Prof. Stephan Reimelt (CEO GE Germany & Austria, General Electric Deutschland Holding GmbH), Hans-Christoph Hirt (Executive Director, Hermes Equity Ownership Services Ltd) und Karsten Sach (Ministerialdirektor Klimaschutz, Europa und Internationales Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit).
Von der Vision zur Realität: proWindgas-Tarif von Greenpeace Energy wird fünf Jahre alt
Hamburg (ots) - Die Revolution auf dem Gasmarkt startete vor fünf Jahren. Am 1. Oktober 2011 begann der Ökoenergieversorger Greenpeace Energy, die ersten Kundinnen und Kunden des neuartigen Gastarifs proWindgas zu beliefern. Noch vor dem offiziellen Beginn der Versorgung hatten sich bereits rund 1.700 Interessenten vormerken lassen. Mittlerweile beziehen mehr als 14.000 Privat- und Geschäftskunden das ökologisch hochwertige Gasprodukt von Greenpeace Energy. proWindgas ist damit einer der kundenstärksten Ökogastarife in Deutschland. "Gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden leisten wir Pionierarbeit. Innerhalb weniger Jahre ist es uns gelungen, eine tolle Idee in der Realität umzusetzen", freut sich Nils Müller, Vorstand bei Greenpeace Energy.
proWindgas ist der deutschlandweit erste Gastarif, der sich der Förderung der innovativen Windgas-Technologie verschrieben hat. Hierbei wird überschüssiger Windstrom im sogenannten Elektrolyseverfahren in Wasserstoff umgewandelt. Der Wasserstoff kann dann als erneuerbares Gas ins Gasnetz eingespeist werden, wo er sich mit dem bereits vorhandenen Erdgas vermischt. "Das besondere an Windgas ist, dass es Gas nicht nur zu einer erneuerbaren Ressource macht und damit eine Alternative zu Biogas schafft, sondern uns gleichzeitig ermöglicht, regenerative Energien in großem Maßstab zu speichern", erklärt Nils Müller. Ökostrom, der in Gas umgewandelt wird, kann über mehrere Monate im Gasnetz gespeichert und bei Bedarf in Gaskraftwerken wieder rückverstromt werden. Weil es das Stromnetz mit seinen steigenden Anteilen von Wind- und Sonnenstrom flexibler macht, ist Windgas so wichtig für den Erfolg der Energiewende.
Angelegt ist proWindgas als Fördertarif für die Windgas-Technologie. Im Kilowattstundenpreis von 6,30 Cent ist ein Förderbeitrag enthalten, den alle Kundinnen und Kunden zahlen. Mit diesem Innovationsaufschlag bringt Greenpeace Energy die Erforschung und den Ausbau der Windgas-Technologie voran. Die mehr als 14.000 Kunden beziehen ein Erdgas-Windgas-Gemisch. Das Windgas stammt aus dem Hybridkraftwerk der Firma Enertrag in Brandenburg sowie künftig auch aus dem ersten eigenen Elektrolyseur von Greenpeace Energy. Gemeinsam mit den Städtischen Betrieben Haßfurt hat die Energiegenossenschaft vor wenigen Wochen den Testbetrieb der gemeinsamen Windgas-Anlage in der fränkischen Stadt gestartet. Zukünftig wird der containergroße Elektrolyseur pro Jahr eine Million Kilowattstunden Wasserstoff für die proWindgas-Kunden von Greenpeace Energy ins Gasnetz einspeisen.
Für die Zukunft hat sich Greenpeace Energy viel vorgenommen. "Wir wollen weiter wachsen und noch mehr Kundinnen und Kunden von unserem proWindgas-Tarif überzeugen", sagt Nils Müller. "Gleichzeitig ist es unser Ziel, den Wasserstoff-Anteil in unserem Gasmix kontinuierlich zu steigern. Deshalb planen wir mit der Unterstützung unserer Kunden natürlich auch den Bau weiterer Windgas-Anlagen. Für eine erfolgreiche Energiewende und eine Versorgung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien ist die Windgas-Technologie unerlässlich."
Windgas erschließt das vorhandene Gasnetz als mittelfristig notwendigen Langzeitspeicher mit immenser Kapazität für erneuerbare Energien. Das ermöglicht eine vollständige erneuerbare Energieversorgung - auch wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. "Energiepolitisch arbeiten wir weiter daran, die Technologie hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Akzeptanz in der Gesetzgebung mit anderen erneuerbaren Energien gleichzusetzen" erklärt Nils Müller.
Hintergrund: Weitere Informationen zu proWindgas gibt es unter http://www.greenpeace-energy.de/windgas.html
NABU zieht Halbzeit-Bilanz zur CITES-Konferenz: Schicksalsstunde für Nashorn und Elefant steht bevor - Handel mit Wanderfalken bleibt verboten
Johannesburg (ots) - Für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten schlägt derzeit im südafrikanischen Johannesburg ihre Schicksalsstunde: Delegierte aus 182 Ländern entscheiden bei der CITES-Konferenz (bis 5.10.) über deren internationalen Handel. Zur Halbzeit zieht der NABU, der die Konferenz vor Ort begleitet, eine gemischte Bilanz.
"Es sieht so aus, als ob es einige Arten neu in die Anhänge schaffen werden, vorausgesetzt die Entscheidungen werden nächste Woche im Plenum nicht noch einmal umgestoßen. Das ist ein Grund zur Freude, denn für diese Tier- und Pflanzenarten kann es das Überleben sichern, wenn ihr internationaler Handel verboten oder zumindest reguliert wird. Aktuell sieht es gut aus für alle acht Arten der Schuppentiere, den Berberaffen oder auch den kaukasischen Steinbock", sagte Heike Finke, NABU-Expertin für internationalen Artenschutz in Johannesburg.
Für zahlreiche weitere Arten stehen in der kommenden Woche wichtige Entscheidungen bevor, darunter die Schwergewichte Elefant, Nashorn und Löwe. Für die Elefanten wird es darum gehen, ob alle Elfenbeinmärkte dauerhaft geschlossen werden - eine der wichtigen Maßnahmen, um ihr Überleben zu sichern. Auch für die Zukunft des Nashorns - etwa 20.000 Tiere leben im CITES-Gastgeberland Südafrika - wird die Konferenz die Weichen stellen: Setzt sich Swasiland mit seiner Forderung durch, seine Lagerbestände und durch Enthornung gewonnenes Rhinozeros-Horn international handeln zu dürfen, würde dies die Nashorn-Wilderei verstärken. Eine neue Studie der NABU International Naturschutzstiftung zeigt: Selbst die weltweite Nashorn-Population von knapp 30.000 Tieren würde nicht annähernd ausreichen, um die enorme Nachfrage an dem wertvollen Horn zu befriedigen.
Eine positive Nachricht gibt es für den Wanderfalken (Falco peregrinus), 1971 erster vom NABU ausgerufener "Vogel des Jahres". Sein bislang geltendes Handelsverbot bleibt - aller Voraussicht nach - bestehen. Kanada hatte beantragt, den Greifvogel von Anhang I auf Anhang II herabzustufen. Der NABU begrüßt die vorläufige Entscheidung der Delegierten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). "Wir sind erleichtert, denn eine Herabstufung auf Anhang II bei CITES würde auch zu einer Aufweichung des Schutzes auf nationaler Ebene führen", so Finke weiter. Eine maßgebliche Rolle spielte dabei die Intervention der EU, die verhinderte, dass der Antrag im Konsens angenommen werden konnte. Die nachfolgende Wahl ging zugunsten des Wanderfalken aus. Vorerst zumindest, denn der Antrag könnte nächste Woche im Plenum noch einmal eröffnet und verhandelt werden.
Noch in den 1960er waren Wanderfalken international vom Aussterben bedroht. Schuld war neben der massiven Belastung durch das inzwischen verbotene Pestizid DDT und andere Industriechemikalien vor allem die Verfolgung der Falken durch Taubenzüchter und die illegale Entnahme von Eiern und Jungfalken durch Liebhaber der Beizvogeljagd und Falkner.
Die illegale Entnahme und der internationale Schmuggel mit Eiern und Jungvögeln geht nach wie vor weiter: denn Wanderfalken sind heiß begehrt. Vor allem im Mittleren Osten, wo die Falknerei eine wichtige Rolle spielt, werden stattliche Summen für die Greifvögel bezahlt. Bis zu 113.000 US-Dollar kann ein Vogel aus Nachzucht mit seltener Farbvariation auf dem legalen Markt erzielen.
"Der illegale Handel von Wanderfalken ist nach wie vor ein großes Problem. So hat im September diesen Jahres laut unserer Partnerorganisation BirdLife International die kuwaitische Küstenwache ein Schiff aus dem Iran gestoppt - an Bord dutzende Vögel, darunter 16 Wanderfalken. Und das ist nur eines von vielen Beispielen. Wir hoffen, dass die Delegierten auch nächste Woche zu ihrem Wort stehen und dem Wanderfalken den nötigen Schutz zusprechen," so Claudia Praxmayer, Artenschutzexpertin.
Weitere Informationen zu CITES: www.NABU.de/cites
Aktuelle NABU-Studie zum weltweiten Handel mit Nashorn und Nashorn-Wilderei: https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/internationalerartenschutz/160922-nabu-nashornstudie.pdf
EU will Pariser Klimaschutzvertrag ratifizieren Jetzt muss sie ihre CO2-Minderungsziele nachschärfen
Brüssel/Berlin (ots) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die heute von den EU-Umweltministern in Brüssel vereinbarte Ratifizierung des Pariser Klimavertrags durch die Europäische Union begrüßt. Im Ergebnis würden 30 Tage vor Beginn der Klimakonferenz in Marokko mehr als 55 Länder mit mehr als 55 Prozent der globalen Emissionen das Paris-Abkommen ratifiziert haben.
"Damit ist klar, dass das Abkommen in Kürze in Kraft tritt. Ein Grund zur Freude, aber nicht zum Jubeln. Die Staaten der Welt stehen vor enormen Herausforderungen, um die Erderwärmung tatsächlich unter 1,5 Grad zu halten. Auch Deutschland muss beim Klimaschutz seine Hausaufgaben machen. Dazu gehört vor allem der schnellstmögliche Kohleausstieg", sagte die BUND-Klimaexpertin Ann-Kathrin Schneider.
Die logische Konsequenz für die EU müsse sein, ihre Klimaziele bis 2030 anzuheben. Das derzeit geltende 40-prozentige Emissionsreduktionsziel sei veraltet. "Um das Paris-Abkommen mit Leben zu erfüllen, muss sich die EU neue Klimaziele setzen. Will die EU einen angemessenen Beitrag leisten, um die globale Erwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen, muss jetzt der europaweite Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas beginnen", forderte Schneider.
Dringend nötig seien außerdem verstärkte Anstrengungen zum Einsparen von Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz. "Das Vorhaben der EU-Kommission, 30 statt wie früher geplant 27 Prozent Energie bis 2030 einzusparen, ist leider wenig ambitioniert. Damit werden große Potentiale für den Klimaschutz und die Energiesicherheit verschenkt. Die EU muss sich ein Ziel von 40 Prozent Einsparung setzen", sagte die BUND-Energieexpertin Caroline Gebauer.
Ein 40-Prozent-Einsparziel könnte die Kosten für fossile Energieimporte bis 2030 im Vergleich zum 30-Prozent-Ziel um mehr als 200 Milliarden Euro senken und Europas Verbraucher bei den Energiekosten jährlich um mehr als 50 Milliarden Euro entlasten. Davon würden insbesondere Haushalte mit geringeren Einkommen profitieren.
"Die EU darf ihre Klimapolitik nicht länger auf der Vernachlässigung von Einsparpotentialen, auf einem nicht funktionierenden Emissionshandel und auf veralteten Klimazielen aufbauen. Europa hat die Chance und die Fähigkeit, auf all diesen Feldern eine Vorreiterrolle einzunehmen", sagte Gebauer.
Mikroplastik belastet Fisch und Meeresfrüchte
Neuer Greenpeace-Report fasst Forschungsstand zusammen
Hamburg, 28.9.2016 – Greenpeace veröffentlicht heute den aktuellen Forschungsstand zur Belastung von Fisch, Krusten- und Schalentieren mit Plastikpartikeln (Report: www.greenpeace.de/plastik-in-fisch). „Mikroplastik wirkt in der Umwelt wie ein Fremdkörper mit Giftfracht. Es enthält Schadstoffe, zum Beispiel Weichmacher und Flammschutzmittel. Gleichzeitig sammeln sich Schadstoffe aus der Umwelt an den Partikeln. Es droht die Gefahr, dass sich Mikroplastik in der Nahrungskette anreichert“, sagt Sandra Schöttner, Greenpeace-Meeresexpertin. Diese Annahme stützt der Report mit Ergebnissen aus den jüngsten Feld- und Laborstudien zur Aufnahme, Anreicherung und Auswirkungen von Mikroplastik und assoziierten Schadstoffen.
In
der Nahrungskette haben Wissenschaftler Mikroplastik längst
nachgewiesen: in kleinstem Zooplankton, aber auch in kommerziell
genutzten Arten wie Thunfisch, Kabeljau, Makrele sowie Miesmuscheln und
Nordseegarnelen. Dort können die winzigen Plastikpartikel samt
Schadstoffen sowohl physisch als auch chemisch zum Problem werden. Sie
rufen beispielsweise Entzündungsreaktionen im Darmtrakt hervor,
beeinflussen die Nahrungsaufnahme oder das Fortpflanzungsverhalten der
Tiere. „Bisher gibt es keine Erkenntnisse, inwieweit die Plastikpartikel
auch ins Gewebe gelangen. Vorsicht ist jedoch bei Muscheln oder
Garnelen geboten, die etwa vollständig verzehrt werden“, so Schöttner.
Erster Schritt: Industriell gefertigtes Mikroplastik verbieten
„Die
Forschung zu Mikroplastik steckt noch immer in den Kinderschuhen – erst
recht, was die möglichen Folgen für Mensch und Umwelt angeht“, so die
Greenpeace-Expertin. Die unabhängige Umweltschutzorganisation fordert
die Politik auf, das Vorsorgeprinzip anzuwenden, um das Risiko für
Mensch und Umwelt gering zu halten. „Als ersten, einfachen Schritt
sollte Umweltministerin Hendricks dem Beispiel Großbritanniens folgen
und Mikroplastik in Verbrauchsgütern
verbieten, die täglich ins Abwasser gelangen – das betrifft insbesondere
Kosmetik-, Wasch- und Reinigungs-mittel.“ In Peelings, Shampoos
und Scheuermilch dienen die Plastikkügelchen zum Beispiel als Schleif-
oder Bindemittel. Die Industrie entzieht sich einem gesetzlichen
Standard bisher durch individuelle Ausstiegspläne. Greenpeace hatte im
Sommer die 30 größten Kosmetikhersteller weltweit auf Qualität und Stand
ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung befragt. Keine einzige erfüllte
die Greenpeace-Kriterien.
Als
Mikroplastik werden Plastikpartikel mit einem Durchmesser von weniger
als fünf Millimetern bezeichnet. Sie entstehen entweder durch den
Zerfall größeren Mülls oder werden bereits in kleiner Größe industriell
hergestellt. Sie können teils ungehindert die Klärwerke passieren.
Jährlich gelangen bis zu 13 Millionen Tonnen Plastikmüll allein von Land
in unsere Ozeane. Er wird biologisch nicht abgebaut, sondern zerfällt
in immer kleinere Teilchen. Derzeit gibt keine verlässliche Angabe über
die genaue Menge von Mikroplastik in den Ozeanen. Funde in entlegenen
Gebieten wie Arktis und Antarktis belegen jedoch, dass die Verschmutzung
sehr weitreichend ist.
Stuttgart 21? – Bessere Bahn durch "Umstieg 21"! | WeAct
Stuttgart 21? – Bessere Bahn durch "Umstieg 21"! | WeAct
Sehr geehrter Herr Dr. Grube,
sehr geehrter Herr Dr. Felcht,
stoppen Sie die Geldverschwendung für das rückwärtsgewandte Prestigeprojekt Stuttgart 21! Der Bundesrechnungshof warnt vor Kosten in Höhe von 10 Milliarden Euro – zulasten des bundesdeutschen Bahnverkehrs.
Es gibt eine Alternative: das Modernisierungsprojekt „Umstieg 21“.
Mit „Umstieg 21“ liegt ein vollständig ausgearbeiteter Vorschlag für einen zukunftsweisenden Verkehrsknotenpunkt vor: Ein Großteil des bisher für den Tiefbahnhof Gebauten wird ideenreich umgenutzt für einen hochmodern umgestalteten Kopfbahnhof: eingebunden in den ICE-Deutschlandtakt, vernetzt mit anderen Verkehrsmitteln.
Trotz Umstiegskosten ist dieser Weg um 4 bis 6 Milliarden günstiger – Geld, das dringend gebraucht wird, um die heruntergekommene Bahn im ganzen Land zukunftsfähig zu machen.
Steuern Sie um auf eine moderne Bahn!
Steigen Sie um auf „Umstieg 21“!
Mach, wofür du brennst – und du veränderst was | #1
Mach, wofür du brennst – und du veränderst was | #1 from Impact Hub Munich on Vimeo.
Wir sind eine Kooperative von Unternehmen, die enkeltaugliches Wirtschaften leben. Unsere gemeinsame Wertebasis wollen wir durch Geschichten regelmässig sichtbar machen – immer persönlich, immer authentisch, immer echt. *Folge uns auf diesem Weg.
Wir sind eine Kooperative von Unternehmen, die enkeltaugliches Wirtschaften leben. Unsere gemeinsame Wertebasis wollen wir durch Geschichten regelmässig sichtbar machen – immer persönlich, immer authentisch, immer echt. *Folge uns auf diesem Weg.
WAB zieht positive Bilanz bei der WindEnergy Hamburg 2016
- Noch Klärungsbedarf zur ersten Ausschreibungsrunde im neuen EEG
Hamburg (iwr-pressedienst) - Die Messetage auf der WindEnergy Hamburg und der
gestrige Standempfang der WAB waren sehr erfolgreich und begleitet von einer
verhalten positiven Stimmung. Die WAB zieht am vorletzten Messetag eine
positive Zwischenbilanz: Mehr als 200 Gäste auf dem Standempfang, 13
zufriedene Mitaussteller aus 6 verschiedenen Bundesländern auf dem 330
Quadratmeter großen attraktiven Gemeinschaftsmessestand. Flächen für die
nächste „WindEnergy Hamburg“ im Jahr 2018, die „Offshore Wind Energy
2017“ in London und „HUSUM Wind 2017“ sind bereits reserviert.
Hauptthema des abendlichen Standempfangs am 28. September war natürlich die
EEG bzw. WindSeeG-Novelle. Die Branche blickt momentan intensiv und mit
großer Spannung auf die erste Ausschreibungsrunde am 01. März 2017. Um den
Beteiligten das erforderliche Maß an Klarheit zu geben, sieht die Branche
noch einigen Klärungsbedarf. Die Diskussion läuft aktuell. Hier nimmt die
Branche Bundesregierung und Bundesnetzagentur in die Pflicht, ihre Argumente
im beidseitigen Interesse aufzunehmen. Neben den „schweren“ Themen wurde
die Veranstaltung aber auch wie immer zum ungezwungenen Austausch unter
Kollegen und Geschäftspartnern genutzt.
WAB-Geschäftsführer Andreas Wellbrock zieht zur WindEnergy bereits folgendes
Resümee: „An der WindEnergy in Hamburg teilzunehmen und unseren
Mitgliedunternehmen eine Beteiligung anzubieten, war die richtige
Entscheidung.“ Insgesamt präsentiert sich das Branchennetzwerk mit 13
Mitausstellern bei der internationalen Leitmesse für Windenergie in
Deutschland. „Die Frequenz und die Qualität der Gespräche ist nach
Auskunft unserer Mitaussteller aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Sachsen, Baden-Württemberg, Hamburg und Bremen sehr gut. Unser offenes und
ansprechendes Standdesign wurde sehr gelobt“, so Wellbrock weiter. Nach
dieser vorläufigen Auswertung wird die WAB auch auf der nächsten WindEnergy
Hamburg in 2018 wieder dabei sein. „Möglicherweise werden dann 330
Quadratmeter für uns nicht mehr ausreichen“, so Wellbrock abschließend.
„Wir wissen das Full-Service-Angebot der WAB sehr zu schätzen und haben
unsere Anmeldung für die Offshore Wind Energy in London im nächsten Jahr
schon abgegeben“, so Dirk Halfpap von der Steelwind Nordenham GmbH. Die WAB
wird 2017 auf der Offshore Wind Energy in London und auf der HUSUM Wind
ebenfalls mit je einem Gemeinschaftsmessestand vertreten sein. Plätze für
Mitaussteller werden nach und nach gefüllt und weitere Interessenten sind
willkommen. Bei einer Anmeldung bis zum 31. Oktober 2016 gewährt die WAB
einen Frühbucherrabatt. Weitere Informationen erhalten Interessierte über
die Website der WAB oder in der WAB-Geschäftsstelle.
KEES CHRISTIAANSE ENTWIRFT DIE GARTENSTADT DER ZUKUNFT FÜR HAMBURG
Neues Wohn- und Gewerbegebiet Fischbeker Reethen KEES CHRISTIAANSE ENTWIRFT DIE GARTENSTADT DER ZUKUNFT FÜR HAMBURG
Die Entscheidung im städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb ist gefallen. Im neuen Quartier Fischbeker Reethen haben die Architekten die Idee der Gartenstadt weiterentwickelt. Die bestehende Landschaftsstruktur soll erhalten bleiben und alle Wohnungen erhalten einen Bezug zum Landschaftsraum. In der Mitte des Quartiers entsteht ein zentraler Boulevard mit einer neuen Schule und Kita sowie Geschäften für den alltäglichen Bedarf. Erste Bautätigkeiten sind für 2018 geplant.
Hamburg, 29. September 2016.
Im Westen des Bezirks Harburg entstehen in den nächsten Jahren die
Fischbeker Reethen: ein Quartier, das naturverbundenes Wohnen und
innovative Arbeitswelten miteinander vereinen wird. Im Rahmen der
Strategie „Mehr Stadt an neuen Orten“ des Hamburger Senats und
angesichts der steigenden Wachstumsprognosen für die Stadt Hamburg, wird
das Projektgebiet in Neugraben-Fischbek als derzeit größte verfügbare
Wohnungsbau- und Gewerbefläche des Bezirks Harburg aktiviert und durch
die IBA Hamburg entwickelt. Im Mittelpunkt steht dabei die Idee der
„Gartenstadt des 21. Jahrhunderts“. Das Gebiet befindet sich zwischen
der S-Bahn-Station Fischbek und der südlich gelegenen Cuxhavener Straße
(B 73). Westlich grenzt es an Neu Wulmstorf. Die östliche Grenze bildet
die vorhandene Wohnbebauung und die Schule um den Ohrnsweg. Das
Preisgericht kürte mit 11:1 Stimmen den Entwurf der Architekten KCAP
Architects&Planners zusammen mit Kunst+Herbert I Büro für Forschung
und Hausbau zum Sieger.
Stärken des Entwurfs:
In dieser
Neuinterpretation der Gartenstadt entstehen auf dem rund 70 Hektar
großen Gebiet ca. 2.200 neue Wohnungen, Gewerbe und eine hohe Vielfalt
qualitativer Landschaftsräume. Die bestehenden Landschaftslinien bleiben
erhalten und werden fingerartig in das Gebiet verlängert bzw.
erweitert. Ein kleiner Graben führt in Ost-West Richtung durch das
Zentrum des Quartiers. Die Architekten schlagen für das neue Quartier
eine „blaue Mitte“ vor, um die herum sich ein kleines Quartierszentrum
mit Schule und Geschäften für den täglichen Bedarf, Gastronomie
und gemeinnützigen Einrichtungen ansiedeln soll. Weiter nördlich sehen
die Pläne der Architekten eine „Gründerstraße“ vor, an der entlang neue
Mischformen von Gewerbe und Wohnen möglich werden. Diese Gewerbebauten,
die gegenüber der Wohnbebauung liegen, sollen für nicht-störendes
Gewerbe reserviert werden und eine hochwertige Fassade erhalten. Für die
weiteren Gewerbeflächen entlang der Bahnlinie sind u. a. wissens- und
forschungsintensives, produzierendes Gewerbe und Handwerk vorgesehen.
Das gesamte Quartier soll als „walkable City“ mit reduziertem
Autoverkehr erschlossen werden und damit ein gutes Netzwerk für
Radfahrer und Fußgänger bieten.
Daten und Fakten:
Sieger Wettbewerb:
FISCHBEKER REETHEN
städtebaulich-landschaftsplanerischer
Realisierungswettbewerb in zwei Phasen
|
Büro KCAP Architects&Planners mit
Kunst + Herbert | Büro für Forschung und Hausbau
|
Ausloberin des Wettbewerbs
|
IBA Hamburg GmbH
|
Anzahl der geplanten Wohneinheiten
|
ca. 2.200
|
Gewerbeflächen
|
über 100.000 m²
|
Grünflächen
|
fast 200.000 m²
|
Soziale Einrichtungen
|
Schule, KiTa, Quartierstreffpunkt, zusätzlicher Sportplatz
|
Weitere Platzierungen
|
2. Platz: Raumwerk mit ST raum a.
Anerkennung: M-E-S-S mit urbane gestalt
Anerkennung: LRW mit plateau landschaftsarchitekten
|
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Südlich
der Elbe, in den Fischbeker Reethen, schaffen wir eines der
attraktivsten neuen Wohngebiete Hamburgs. Umgeben von
Naturschutzgebieten entsteht hier ein grünes und urbanes Quartier mit
hoher Lebensqualität und einer sehr guten Verkehrsanbindung an die
Innenstadt. Dieses neue Wohn- und Arbeitsquartier bietet bedeutendes
Potential für die Entwicklung des Süderelberaumes. Harburg leistet damit
einen großen Beitrag zum Wohnungsbauprogramm des Senats und zur
Versorgung der Hamburgerinnen und Hamburger mit bezahlbarem Wohnraum.“
Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor: „Die
Idee der neuen Gartenstadt mit gefassten Straßenräumen und einer
gestalteten Mitte hat die Jury sehr überzeugt. Der Entwurf bietet eine
ausgezeichnete Grundlage, um im weiteren Planungsprozess ebenso
kostengünstige wie variantenreiche Wohngebäude aufnehmen zu können und
schafft es mit bemerkenswertem Geschick, Wohnen und Gewerbe schlüssig
und ansprechend miteinander zu verbinden.“
Karen Pein, Geschäftsführerin IBA Hamburg GmbH:
„Im Wettbewerbsverfahren hatten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch
potentielle Investoren die Gelegenheit, eigene Ideen einzubringen. Damit
haben wir ideale Voraussetzungen geschaffen, um aus den Fischbeker
Reethen zügig ein attraktives, grünes und lebendiges Stadtquartier zu
entwickeln.“
Thomas Völsch, Bezirksamtsleiter Harburg:
„Das Potenzial und die damit verbundene Dynamik des Standortes
Fischbeker Reethen für Wohnen und Gewerbe zu gleichen Teilen
kennzeichnen den Standort Neugraben-Fischbek als einen bedeutenden
Entwicklungsbereich innerhalb des gesamten Stadtgebiets. Gerade der
Schwerpunkt auf dem Konzept der „walkable City“ mit einem reduzierten
Autoverkehr und einem starken Fokus auf Rad- und Fußgängerwege soll
dafür sorgen, dass eine Einheit aus Wohn- und Gewerbegebiet möglich und
erfolgreich sein kann.“
Kees Christiaanse, Partner KCAP Architects&Planners: „Die
Verbindung zur Landschaft ist für uns der Ausganspunkt für den Entwurf.
Die funktionale Mischung sehen wir als Chance für die Fischbeker
Reethen und als Beispiel für die Entwicklung der Peripherie von
Metropolen. Gründer und Grün, Wohnen und Gewerbe sind kein Widerspruch,
sondern werden Teil eines neuen Stadtteils.“
Das Preisgericht hat Empfehlungen für die weitere Ausarbeitung des Entwurfs ausgesprochen. Nach Erstellung des Funktions- und Bebauungsplanes sollen bereits 2018 die ersten Bautätigkeiten beginnen. Die IBA Hamburg GmbH wird für das neue Quartier Fischbeker Reethen die Projektentwicklung übernehmen und die Wohnungsbaugrundstücke vermarkten. Die Vermarktung der Gewerbegrundstücke übernimmt die HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung. Unter der Dachmarke „Naturverbunden Wohnen“ vermarktet die IBA Hamburg in Neugraben-Fischbek bereits erfolgreich die Wohnquartiere Fischbeker Heidbrook und Vogelkamp Neugraben.
EU-Umweltrat muss neues Klimapaket für Europa beschließen
EU ratifiziert Abkommen von Paris, verzögert aber gleichzeitig neue Maßnahmen für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien
Berlin, 29.9.2016: Am 30.9.2016 tagt in Brüssel der Umweltministerrat der EU, bei der die Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens beschlossen werden soll. Anlässlich der Sitzung am morgigen Freitag weist die Deutsche Umwelthilfe (DUH) noch einmal darauf hin, dass Europa selbst beim Klimaschutz an vielen Stellen nachbessern muss, um das Ziel von 1,5 Grad Celsius maximaler Temperaturerhöhung zu erreichen. Sie kritisiert, dass die Reform der EU-Richtlinien zur Energieeffizienz, zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und zum Emissionshandel erneut auf frühestens Dezember 2016 verschoben wurde. Die DUH fordert vom Umweltrat, eine Minderung der Treibhausgase in Europa um deutlich mehr als 40 Prozent bis 2030 zu beschließen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner lobt ausdrücklich, dass die EU den neuen Klimavertrag in einem beschleunigten Verfahren ratifizieren möchte: „Nur wenn das Abkommen von Paris mit Unterstützung Europas schnell in Kraft tritt, kann verhindert werden, dass die bevorstehenden Wahlen in den USA die langjährige Arbeit für diesen Meilenstein der globalen Umweltpolitik zunichtemachen.“ Gleichzeitig mahnt er, dass Europa den Paris-Vertrag nicht nur unterschreiben dürfe, sondern das Abkommen auch mit Leben füllen müsse. Müller-Kraenner weiter: „Um eine maximale Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, muss die EU ihre Treibhausgase um weit über die bisher beschlossenen 40 Prozent reduzieren.“
Die Europäische Kommission wird, wie am 28. September bekannt wurde, ihre Pläne für die Energieeffizienzziele bis zum Jahr 2030 und den Ausbau der Erneuerbaren Energien nun frühestens im Dezember 2016 veröffentlichen. Die zwischenzeitlich bereits bekannt gewordenen wesentlichen Zielvorgaben sind aus Sicht der DUH ohnehin ernüchternd. Zwar schlägt die Kommission ein Energieeffizienzziel von 30 Prozent vor (bisher: 27 Prozent). Seine Verbindlichkeit ist jedoch umstritten. Außerdem präsentiert die Kommission keine Lösung, wie die vorhandenen Schlupflöcher der Richtlinie geschlossen werden können. So darf der Energiebedarf für den Verkehrssektor, der immerhin für 25 Prozent der Treibhausgase in Europa verantwortlich ist, bei der Zielerreichung herausgerechnet werden. Nach Auffassung der DUH schöpft die EU-Kommission das Potential für eine wirkungsvolle Klimaschutzpolitik nicht aus, obwohl Studien zeigen, dass ein Energieeffizienzziel von 40 Prozent bis 2030 kosteneffizient umsetzbar ist. Die DUH fordert den Umweltrat deshalb zu deutlichen Nachbesserungen bei den Zielvorgaben auf.
Auch der von der EU vorgesehene Ausbau der Erneuerbaren Energien um 27 Prozent bis 2030 ist deutlich geringer, als möglich wäre. Die DUH fordert von der EU deshalb einen schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie verbindliche nationale Ziele für alle EU-Mitgliedsstaaten.
Um auch bei der Stromerzeugung massiv Treibhausgase einzusparen und den Abschied aus der Kohleverstromung einzuleiten, muss das europäische Emissionshandelssystem (ETS) in seiner 4. Handelsperiode von 2021 bis 2030 grundlegend reformiert und ambitionierter ausgestaltet werden. Nach Ansicht der DUH müssen Sektoren, die unter den europäischen Emissionshandel fallen, ihre Emissionen stark verringern, was bedeutet, dass die Gesamtzahl der Emissionszertifikate stärker sinken muss als zuvor, und zwar ab 2021 um 2,2 Prozent jährlich anstelle von 1,74 Prozent. Ebenso müsse die Zuteilung von kostenlosen Zertifikaten stark reduziert werden.
Auch dürfen weder Atom noch Kohle für eine nachhaltige Energieversorgung in Europa deshalb eine Rolle spielen. DUH-Geschäftsführer Müller-Kraenner schlägt deswegen vor: „Europa benötigt einen Masterplan für den Ausstieg aus Kohlebergbau und Kohleverstromung.“ Der notwendige Strukturwandel in den meistbetroffenen Regionen müsse mit Mitteln der EU-Strukturfonds unterstützt und beschleunigt werden.
Deutsche Umwelthilfe setzt mit Streetart ein Zeichen gegen Einweg-Becher
Mit
dem großen Kreidebild eines „Becherhelden“ setzt die Deutsche
Umwelthilfe am Berliner Alexanderplatz ein Zeichen gegen die zunehmende
Flut aus Coffee to go-Bechern – DUH
fordert Abgabe auf Einwegbecher und Förderung von Mehrwegsystemen
Berlin, 30.9.2016:
Mit einer zwei mal vier Meter großen Kreidezeichnung hat die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) einen Tag vor dem Internationalen
Tag des Kaffees (1.10.2016) auf das Umweltproblem zu vieler
Einwegbecher aufmerksam gemacht. Das Bild des Streetart Künstlers Freddy
Chalk am Berliner Alexanderplatz zeigt einen Superhelden mit
Mehrwegbecher – das Aktionsmotiv der DUH-Kampagne „Becherheld
– Mehrweg to go“ (Fotos der Aktion).
In
Deutschland werden pro Jahr 2,8 Milliarden Coffee to go-Becher
verbraucht. Allein in Berlin gehen jeden Tag rund 460.000
Kaffee-Einwegbecher über die Ladentheken – das sind 170 Millionen Stück
jährlich. Die Wegwerfbecher aus Pappe und Kunststoff verbrauchen
wertvolle Rohstoffe und verschmutzen Parks und Gehwege. In der
Hauptstadt fallen pro Jahr 2.400 Tonnen Abfall durch Coffee to go-Becher
an.
Um
dieses Abfall- und Ressourcenproblem in den Griff zu bekommen, fordert
die DUH eine Abgabe in Höhe von 20 Cent auf Coffee to go-Einwegbecher
sowie die Einführung von Mehrwegsystemen durch
den Handel. Dabei sollte die Nutzung von Mehrwegbechern aktiv beworben
und durch Anreizsysteme, wie zum Beispiel Rabattgutschriften, gefördert
werden. Laut einer repräsentativen Umfrage des Forschungsinstituts TNS
Emnid vom Mai 2015 im Auftrag der DUH sind
75 Prozent der Berliner für eine Verbrauchssteuer auf Wegwerfbecher.
Dass diese auf Landesebene rechtlich umsetzbar ist, belegt ein
Gutachten im Auftrag der DUH.
„Coffee
to go-Becher sind neben der Plastiktüte das Symbol der modernen
Wegwerfgesellschaft und schaden der Umwelt erheblich. Dabei müsste der
Kaffee für unterwegs gar kein Umweltproblem sein.
Es gibt inzwischen sehr gute Mehrwegbecher, die schön aussehen, leicht,
absolut dicht und tausendfach wiederverwendbar sind. Einwegbecher
können da nicht mithalten“, sagt
Thomas Fischer, der bei der DUH die Abteilung für
Kreislaufwirtschaft leitet. Die DUH hat ausgerechnet, dass für die
Herstellung der jährlich in Deutschland verbrauchten Einwegbecher 64.000
Tonnen Holz, 1,5 Milliarden Liter Wasser und 11.000 Tonnen Kunststoff
notwendig sind. Außerdem verbraucht ihre Herstellung eine Energiemenge,
mit der sich die Einwohner der Landeshauptstadt von
Mecklenburg-Vorpommern Schwerin ein Jahr lang versorgen ließen.
Mit
ihrer Becherheld-Kampagne möchte die DUH dazu beitragen, den hohen
Verbrauch an Einweg-Kaffeebechern zu verringern. Gleichzeitig richtet
sich die Kampagne an Verbraucherinnen und Verbraucher,
um sie für die Umweltauswirkungen von Coffee to go-Bechern zu
sensibilisieren und für die Nutzung umweltfreundlicher
Mehrwegalternativen zu gewinnen. Das Projekt wird von der Stiftung
Naturschutz Berlin aus Mitteln des Förderfonds Trenntstadt Berlin
gefördert.
Informationen und Hintergründe:
·
Fact Sheet zu Coffee to go-Bechern:
http://l.duh.de/bmig0
·
Hintergrundpapier zu den Umweltauswirkungen von Coffee to go-Bechern:
http://l.duh.de/x0aqo
·
Rechtsgutachten zur Einführung einer landesrechtlichen Verbrauchssteuer auf Coffee to go-Becher:
http://l.duh.de/jcks2
·
Facebookseite von Freddy Chalk:
http://l.duh.de/5ut8f
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