Anlässlich der Vorstellung der Pläne für eine Familienarbeitszeit durch die Bundesfamilienminister Schwesig erklärt Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Mehr
Zeit für Familie, sei es für die Kinder oder für pflegebedürftige
Freunde oder Angehörige - das ist eine brennende Herausforderung für die
Familienpolitik in Deutschland. Eltern wollen Erwerbs- und
Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen, die wenigsten können dies im
Alltag umsetzen. Menschen, die Angehörige oder Freunde pflegen, dürfen
beruflich nicht länger ins Abseits gedrängt werden. Die große Koalition
hat vier Jahre verplempert und die Herausforderungen ignoriert. Nun
macht Ministerin Schwesig Vorschläge - aber auch hier gilt: ankündigen
kann jede, auf die Umsetzung kommt es an.
Ministerin
Schwesigs Vorschlag, der Ausweitung des sogenannte „Familiengelds“ auf
pflegende Angehörige zu begrenzen, ist zu kurz gesprungen. Da Ministerin
Schwesig NachbarInnen und Nachbarn und Freunde von der Leistung
ausschließt, bleiben Pflegebedürftige, deren Kinder nicht in derselben
Stadt wohnen, außen vor. Auch fehlt dem Konzept die notwendige
Flexibilität, damit Pflegende auf Unvorhergesehenes spontan reagieren
können.
Mit
der KinderZeit Plus und der PflegeZeit Plus haben wir Vorschläge für
eine besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Pflege und Beruf
vorgelegt, die Familien zielgerichtet dort unterstützen, wo es nötig
ist. Mit der KinderZeit Plus unterstützen wir junge Familien 24 Monate
lang, jeweils 8 Monate für Vater und Mutter und weitere 8 aufteilbar
zwischen den beiden oder 24 Monate komplett für Alleinerziehende, auch
über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Flexibel ohne enges
Stundenkorsett; wer zum Beispiel um ein Fünftel seine Arbeit reduziert,
erhält fünfmal so lange KinderZeit Plus.
Die
grüne PflegeZeit Plus ermöglicht eine bis zu dreimonatige Freistellung
für Menschen, die Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige,
Nachbarn oder FreundInnen übernehmen. Außerdem sollen sich Pflegende –
im Gegensatz zum geltenden Pflegezeitgesetz – über die gesamte Dauer der
Pflegedürftigkeit hinweg jährlich bis zu zehn Arbeitstage freistellen
lassen können, bei Zahlung einer Lohnersatzleistung ähnlich wie für
Eltern, deren Kind krank ist.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen