3. April 2017

Mehr Zeit für Familie: kein Thema für die schwarz-rote Koalition

Anlässlich der Vorstellung der Pläne für eine Familienarbeitszeit durch die Bundesfamilienminister Schwesig erklärt Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
 
Mehr Zeit für Familie, sei es für die Kinder oder für pflegebedürftige Freunde oder Angehörige - das ist eine brennende Herausforderung für die Familienpolitik in Deutschland. Eltern wollen Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen, die wenigsten können dies im Alltag umsetzen. Menschen, die Angehörige oder Freunde pflegen, dürfen beruflich nicht länger ins Abseits gedrängt werden. Die große Koalition hat vier Jahre verplempert und die Herausforderungen ignoriert. Nun macht Ministerin Schwesig Vorschläge - aber auch hier gilt: ankündigen kann jede, auf die Umsetzung kommt es an.
 
Ministerin Schwesigs Vorschlag, der Ausweitung des sogenannte „Familiengelds“ auf pflegende Angehörige zu begrenzen, ist zu kurz gesprungen. Da Ministerin Schwesig NachbarInnen und Nachbarn und Freunde von der Leistung ausschließt, bleiben Pflegebedürftige, deren Kinder nicht in derselben Stadt wohnen, außen vor. Auch fehlt dem Konzept die notwendige Flexibilität, damit Pflegende auf Unvorhergesehenes spontan reagieren können.
 
Mit der KinderZeit Plus und der PflegeZeit Plus haben wir Vorschläge für eine besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Pflege und Beruf vorgelegt, die Familien zielgerichtet dort unterstützen, wo es nötig ist. Mit der KinderZeit Plus unterstützen wir junge Familien 24 Monate lang, jeweils 8 Monate für Vater und Mutter und weitere 8 aufteilbar zwischen den beiden oder 24 Monate komplett für Alleinerziehende, auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Flexibel ohne enges Stundenkorsett; wer zum Beispiel um ein Fünftel seine Arbeit reduziert, erhält fünfmal so lange KinderZeit Plus.
 
Die grüne PflegeZeit Plus ermöglicht eine bis zu dreimonatige Freistellung für Menschen, die Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige, Nachbarn oder FreundInnen übernehmen. Außerdem sollen sich Pflegende – im Gegensatz zum geltenden Pflegezeitgesetz – über die gesamte Dauer der Pflegedürftigkeit hinweg jährlich bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen können, bei Zahlung einer Lohnersatzleistung ähnlich wie für Eltern, deren Kind krank ist.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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