Urteil
des Europäischen Gerichtshofs gegen Bulgarien wegen „systematischer und
andauernder“ Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte – Mitgliedstaaten
müssen endlich wirksame Luftreinhaltemaßnahmen
zum Schutz der Bevölkerung umsetzen
Berlin, 07. April 2017:
Der Europäische Gerichtshof hat an diesem Mittwoch in einem Urteil
gegen Bulgarien
deutlich gemacht, dass er entschlossen gegen Verstöße gegen geltendes
Recht zur Luftreinhaltung vorgehen wird. Die Europäische Richtlinie über
Luftqualität und saubere Luft für Europa (2008/50/EG) setzt Grenzwerte
auch für die Belastung der Umgebungsluft mit
Feinstaub (PM 10) fest, die seit 2005 verbindlich sind. Gegen diese
Richtlinie verstoßen 21 der 28 Mitgliedstaaten und schädigen so die
Gesundheit der Bürger. Feinstaub führt jährlich europaweit zu mehr als
400.000 vorzeitigen Todesfällen.
Bulgarien
muss nun einen neuen Luftreinhalteplan vorlegen, der die Einhaltung der
geltenden Grenzwerte sicherstellt. Andernfalls kommt auf das Land ein
erneutes Verfahren durch
die EU-Kommission zu, an dessen Ende empfindlich hohe Strafzahlungen
stehen könnten.
Dazu
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH): „Das
Urteil ist ein positives Signal für alle Europäerinnen und Europäer. Es
macht deutlich, dass dem Schutz ihrer Gesundheit endlich Rechnung
getragen wird. Es ist zugleich ein
Warnschuss an alle Mitgliedstaaten, die dies bisher nicht ernst
genommen haben und die fortgeführte massive Gefährdung ihrer Bevölkerung
für ein Kavaliersdelikt hielten. Die DUH fordert insbesondere die
Mitgliedstaaten, gegen die bereits Vertragsverletzungsverfahren
eingeleitet wurden – darunter auch Deutschland – auf, nun endlich
ausreichend wirksame Maßnahmen durchzuführen, damit Grenzwerte so
schnell wie möglich eingehalten werden. Die dazu erforderlichen
technischen Maßnahmen sind verfügbar und erprobt. Die DUH hofft
nun auf ein schnelles Verfahren gegen Deutschland und ein
Gerichtsurteil, das die Bundesregierung endlich zum Handeln und Umsetzen
von Maßnahmen zwingt.“
Hintergrund:
Die
DUH nutzt bereits seit 2005 die Möglichkeit, juristisch gegen die
Untätigkeit der Politik vorzugehen und war maßgeblich an den bisherigen
Grundsatzentscheidungen beteiligt.
Seit 2016 sind die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Frank Bold
Society (FBS) gemeinsam in dem EU-geförderten Projekt „Right to Clean
Air“ aktiv und unterstützen rechtliche Schritte für eine verbesserte
Luftreinhaltungspolitik auf europäischer und nationaler
Ebene.
Die DUH bestreitet aktuell 16 Klagen gegen Grenzwertüberschreitungen in Deutschland.
Links:
Urteil des Europäischen Gerichtshofs:
http://l.duh.de/a2o3l
Projekt “Right to Clean Air”:
http://right-to-clean-air.eu/
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