„Bundesminister Schmidt muss endlich
dafür sorgen, dass Lebensmittelretter nicht mehr strafrechtlich verfolgt
werden. Während das Wegwerfen essbarer Lebensmittel durch den Handel
aus Profitgründen erlaubt ist, steht das Retten genießbarer
Lebensmittel, das sogenannte Containern, unter Strafe. Damit muss
Schluss sein“, erklärt Karin Binder, ernährungspolitische Sprecherin der
Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Auslobung eines Preises für
das Engagement gegen Lebensmittelverschwendung durch
Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) in Berlin. Binder
weiter:
„Lebensmittelabfälle müssen als herrenlose Sache gelten. Der Handel
muss verpflichtet werden, genießbare Waren, die aus dem Verkauf genommen
wurden, kostenfrei an interessierte Personen, Kunden und Personal oder
auch an gemeinnützige Einrichtungen weiterzureichen.
Jährlich werden nach Angaben des WWF Deutschland 18 Millionen Tonnen
Lebensmittel weggeworfen, obwohl ein Großteil davon noch genießbar ist.
Das entspricht fast einem Drittel des aktuellen Nahrungsmittelverbrauchs
in Deutschland. Ein Viertel der vermeidbaren Nahrungsmittelverluste
fallen im Lebensmittelhandel an. Hier wird genießbares Essen vor allem
aus Marketinggründen wie Optik oder Frische weggeworfen.
Menschen, die vom Handel entsorgte genießbare Lebensmittel aus dem
Müll fischen, müssen mit Strafanzeigen des Lebensmittelhändlers wegen
Diebstahl und Hausfriedensbruch rechnen und werden teils zu hohen
Geldstrafen verurteilt.“
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