„Das Urteil ist bitter. Jetzt rächt es sich, dass das Gesetz
zur Neuordnung der Finanzierung der Atommüllentsorgung kurz vor
Weihnachten 2016 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen im
Bundestag beschlossen wurde, ohne die Konzerne auf die Rücknahme aller
ihrer Klagen zu verpflichten. Das war unverantwortlich, und wir haben es
als einzige Fraktion im Bundestag immer deutlich kritisiert und
abgelehnt", erklärt Hubertus Zdebel, für die Fraktion DIE LINKE Sprecher
für den Atomausstieg, mit Blick auf das heutige Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Brennelementesteuer, die von
2011 bis Ende 2016 in Kraft war. Die Konzerne bekommen nach diesem
Urteil etwa 6,285 Milliarden Euro vom Bund zurückerstattet. Zdebel
weiter:
„Die Atomkonzerne haben Grund zur Freude. In Verbindung mit dem von
Grünen, SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der Linksfraktion im Dezember
2016 verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung der Atommüllentsorgung wurden
die Atomkonzerne schon gegen eine eher geringe Einmalzahlung von der
weiteren Verantwortung für die Atommüllkosten vollständig befreit. Die
Atommülllagerung wurde komplett verstaatlicht. Die Kosten-Risiken wurden
mit dem Gesetz ganz auf die Steuerzahler übertragen, und von den zu
zahlenden maximal 24 Milliarden Euro bekommen die Atomkonzerne nach dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun auch noch mehr als ein Viertel
zurückerstattet.
Für die Steuerzahler, die die Atommüllzeche letzten Endes zahlen
werden, ist es also ein schlechter Tag. Bedenkt man, dass die Klage von
Vattenfall wegen des Atomausstiegs vor dem Schiedsgericht in Washington
nicht zurückgenommen wurde und noch nicht entschieden ist, kann es für
die Steuerzahler noch schlimmer kommen.
Ich kann die Bundesregierung jetzt nur auffordern, nicht auch noch
den von den Atomkonzernen zusätzlich zum Gesetz geforderten
öffentlich-rechtlichen Vertrag mit ihnen zu unterschreiben und in Kraft
treten zu lassen, wenn es dafür nicht schon zu spät ist. Der Bundestag
muss jetzt die Möglichkeit haben, die Konsequenzen aus dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts gründlich zu prüfen."
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