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30. Juni 2017
Mieterstromgesetz verabschiedet: Strom vom Dach ist ab jetzt auch für Mieter attraktiv
Deutsche Umwelthilfe begrüßt, dass Mietern der Bezug von preiswertem und CO2-freiem Strom vom Hausdach ermöglicht wird – Jedoch werden Anlagen mit weniger Leistung auf der Strecke bleiben
Berlin, 30.06.17: Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom (MieterstromG) verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, den Ausbau von Solarstromanlagen auf Wohngebäuden voranzutreiben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt, dass Strom aus Photovoltaik-Anlagen auch dann eine Förderung nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) 2017 erhalten soll, wenn dieser direkt von den Mietern genutzt und nicht ins Stromnetz eingespeist wird. Somit können Mieter nun direkt grünen Strom vom Dach beziehen.
Ohne Förderung nach dem EEG war der Strom vom Dach bisher so teuer, dass ein Verkauf direkt an die Mieter nicht attraktiv war und dieser stattdessen ins Netz eingespeist wurde. Mit der neuen Regelung können nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Mieter an der Energiewende teilhaben, von ihr profitieren und kostengünstigen Strom beziehen. Die Erzeugung klimafreundlichen Stroms kann nun auch in Ballungsgebieten Zuwachs erhalten.
„Mit der Regelung wird dem Abwärtstrend der letzten Jahre beim Ausbau der Solarenergie ein Hemmschuh genommen“, so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Wie von der DUH gefordert, können nun auch Nachbarwohngebäude in die Förderung einbezogen werden, wenn der Strom dabei nicht über ein öffentliches Netz fließen muss.“
Trotz dieser eingebrachten Verbesserung, versäumt es die Bundesregierung jedoch, das volle Potenzial von Mieterstromprojekten auszuschöpfen. „Zum Nachteil für den Klimaschutz“, meint Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH. „Für die Betreiber kleiner Anlagen unter 10 Kilowatt Spitzenleistung stellen die aufwändigen Dokumentationspflichten eine große Hürde dar. Insbesondere Mieter aus kleineren Häusern werden so außen vor bleiben. Von der Mieterstromregelung sind zudem nicht bewohnte Gebäude wie Garagen oder Hallen ausgeschlossen. So können innovative Wohnquartierslösungen, bei denen sich mehr Möglichkeiten für CO2-Einsparungen ergeben, nicht realisiert werden. Dadurch wird Potenzial in den Ballungszentren verschenkt.“
Die DUH kritisiert zudem die Begrenzung der Förderung auf maximal 500 Megawatt installierte Leistung. „Angesichts der Herausforderungen, die beim Klimaschutz noch vor uns liegen, ist dies ein unnötiges Ausbremsen engagierter Energiewende-Akteure“, meint Sascha Müller-Kraenner.
Links:
Stellungnahme der DUH zum Referentenentwurf des Mieterstromgesetzes: http://l.duh.de/lw937
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