„Mit Anteilskäufen an
landwirtschaftlichen Betrieben steigen zunehmend landwirtschaftsfremde
Investoren und Spekulanten in den Bodenmarkt ein. Vom Gesetz werden sie
dafür doppelt belohnt: Keine Behörde bekommt Kenntnis von den indirekten
Flächenkäufen, und zusätzlich sparen sich die Investoren meist die
Grunderwerbsteuer. Mit der Ablehnung des Antrags der LINKEN dulden Union
und SPD diese Praxis weiter, statt die Regelungslücken im Bodenrecht
umgehend zu schließen“, kommentiert Kirsten Tackmann, agrarpolitische
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die heutige abschließende Beratung
des Antrags der LINKEN „Ausverkauf des Bodens an landwirtschaftsfremde
Investoren stoppen – Bodenmarkt im Interesse der Landwirtschaft strenger
regulieren“ (BT-Drs. 18/12551). Tackmann weiter:
„Gegenüber bundesweit und international agierenden Agrarkonzernen
sind vor Ort verankerte Landwirtschaftsbetriebe immer öfter die
Verlierer. Die Bodenpreise liegen längst jenseits des Ertragswertes. Mit
ehrlicher Arbeit können sie nicht erwirtschaftet werden. Verdrängt
werden die Betriebe durch intransparente, überregionale
Holdingstrukturen, die mit Lohnunternehmern und per Telefon den Ackerbau
nach maximalen kurzfristigen Renditen für Investoren steuern.
Landwirtschaft und Dörfer werden so immer weiter voneinander entfremdet.
Die Problemlage ist überparteilich bekannt und gerade von der LINKEN
immer wieder thematisiert worden. Selbst das
Bundeslandwirtschaftsministerium teilt unterdessen unsere Kritik an den
Anteilskäufen und betont die Gefahren für die gewachsene Agrarstruktur.
Sogar auf EU-Ebene wird gefordert, die ortsansässige Landwirtschaft
besser zu schützen. Die Bundesregierung schiebt aber nach wie vor die
Verantwortung in die Länder, obwohl ein zersplittertes Länderrecht bei
bundes- oder gar weltweit agierenden Strukturen absurd ist und weitere
Unsicherheiten schafft. Jetzt kommt es darauf an, das Heft des Handelns
in die Hand zu nehmen und die Anteilskäufe wenigstens unter
Genehmigungsvorbehalt zu stellen.“
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