30. Juni 2017

Kein Bodenverkauf unterm Ladentisch

„Mit Anteilskäufen an landwirtschaftlichen Betrieben steigen zunehmend landwirtschaftsfremde Investoren und Spekulanten in den Bodenmarkt ein. Vom Gesetz werden sie dafür doppelt belohnt: Keine Behörde bekommt Kenntnis von den indirekten Flächenkäufen, und zusätzlich sparen sich die Investoren meist die Grunderwerbsteuer. Mit der Ablehnung des Antrags der LINKEN dulden Union und SPD diese Praxis weiter, statt die Regelungslücken im Bodenrecht umgehend zu schließen“, kommentiert Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die heutige abschließende Beratung des Antrags der LINKEN „Ausverkauf des Bodens an landwirtschaftsfremde Investoren stoppen – Bodenmarkt im Interesse der Landwirtschaft strenger regulieren“ (BT-Drs. 18/12551). Tackmann weiter:

„Gegenüber bundesweit und international agierenden Agrarkonzernen sind vor Ort verankerte Landwirtschaftsbetriebe immer öfter die Verlierer. Die Bodenpreise liegen längst jenseits des Ertragswertes. Mit ehrlicher Arbeit können sie nicht erwirtschaftet werden. Verdrängt werden die Betriebe durch intransparente, überregionale Holdingstrukturen, die mit Lohnunternehmern und per Telefon den Ackerbau nach maximalen kurzfristigen Renditen für Investoren steuern. Landwirtschaft und Dörfer werden so immer weiter voneinander entfremdet.


Die Problemlage ist überparteilich bekannt und gerade von der LINKEN immer wieder thematisiert worden. Selbst das Bundeslandwirtschaftsministerium teilt unterdessen unsere Kritik an den Anteilskäufen und betont die Gefahren für die gewachsene Agrarstruktur. Sogar auf EU-Ebene wird gefordert, die ortsansässige Landwirtschaft besser zu schützen. Die Bundesregierung schiebt aber nach wie vor die Verantwortung in die Länder, obwohl ein zersplittertes Länderrecht bei bundes- oder gar weltweit agierenden Strukturen absurd ist und weitere Unsicherheiten schafft. Jetzt kommt es darauf an, das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen und die Anteilskäufe wenigstens unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen.“ 

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