Zukünftig
werden Anschlusskosten für Windparks auf See überwiegend von
Haushaltskunden bezahlt – DUH bemängelt diese Unausgewogenheit der
Kostenverteilung bei der Energiewende
– DUH begrüßt, dass Kosten für den Stromnetzausbau im Übertragungsnetz
künftig bundesweit einheitlich gewälzt werden
Berlin, 30.6.2017:
Der Bundestag hat heute das Netzentgeltmodernisierungsgesetz auf den
Weg gebracht.
Darin wird die Verteilung der Netzentgelte neu geregelt. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Einführung bundesweit einheitlicher
Übertragungsnetzentgelte. Kritisch sieht die DUH jedoch die geplante
Umverteilung der Anschlusskosten für Offshore-Windparks,
die zu einem Ungleichgewicht in der Kostenverteilung führen.
Bisher
wurden diese Kosten für den Anschluss von Offshore-Windparks den
allgemeinen Kosten zugeschlagen und von allen Stromkunden bezahlt. Mit
der neuen Regelung können energieintensive
Unternehmen von der Zahlungspflicht befreit werden. Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
„Gerade energieintensive Unternehmen beteiligen sich bisher kaum an
den Kosten der Energiewende. Sie kaufen ihren Strom an der Börse selbst
ein und profitieren deshalb stark von den durch die Energiewende
gesunkenen Börsenstrompreisen. Nun werden sie erneut
entlastet. Die Bundesregierung muss daher genau prüfen, ob die
privilegierten Unternehmen tatsächlich eine Ausnahmeregelung benötigen.“
Die
Kosten, die für das Übertragungsnetz anfallen, sollen ab 2019
schrittweise bundesweit gewälzt werden. Regionen wie der Nordosten
Deutschlands hatten bisher mit besonders
hohen Netzentgelten zu kämpfen, weil sie dünner besiedelt sind und hier
besonders viele Erneuerbare-Energien-Anlagen gebaut werden
„Die DUH begrüßt es, dass die Übertragungsnetzentgelte endlich
angeglichen werden. Klimaschutz und Energiewende gehen alle an. Deswegen
ist auch eine gerechte Verteilung der Kosten ein Gebot der Fairness“, sagt
Peter Ahmels, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz.
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