„Ehemalige Beschäftigte in einem
Ghetto, die von der sogenannten Ghetto-Rente ausgeschlossen sind, haben
nun Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 1500 Euro. Damit ist
jetzt eine schnelle und unbürokratische Hilfe für die betroffenen
NS-Opfer möglich“, teilen die innenpolitische Sprecherin der Fraktion
DIE LINKE, Ulla Jelpke, der rentenpolitische Sprecher Matthias W.
Birkwald und die Sprecherin für soziale Menschenrechte, Azize Tank, mit.
Die Abgeordneten weiter:
„Die Neuregelung geht auf einen Gesetzentwurf der Linksfraktion von
vor einem Jahr zurück. Darin hatte DIE LINKE gefordert, im
Ghettorentengesetz eine subsidiäre Wartezeiterfüllung einzuführen.
Opferverbände aus unterschiedlichen europäischen Staaten und Israel
hatten diese Forderung unterstützt. Damit konnte in mehreren
Verhandlungsrunden, an denen alle Fraktionen des Bundestags sowie
Vertreter der Bundesregierung teilnahmen, ein Teilerfolg erzielt werden,
der die Gerechtigkeitslücke für diese NS-Opfer zwar nicht schließt,
aber verkleinert.
Die Neufassung der Anerkennungsrichtlinie, die das
Bundesfinanzministerium jetzt beschlossen hat, sieht einen einmaligen
Rentenersatz-Zuschlag vor. Berechtigt dazu sind jene ehemaligen
Ghetto-Beschäftigten, die keine Rentenzahlungen nach dem
Ghettorentengesetz erhalten, weil sie die Voraussetzungen einer
mindestens fünfjährigen Wartezeit nicht erfüllen. Das betrifft vor allem
zwei Gruppen: Roma, die in den Nachkriegsgesellschaften von
rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen häufig
ausgeschlossen waren, und ehemalige Ghettoinsassen in der Ukraine,
Russland, Belarus und Moldau, weil es mit diesen Ländern kein
Sozialversicherungsabkommen gibt und ihre Rentenansprüche in Deutschland
unberücksichtigt bleiben.
In der Vergangenheit wurden die Anträge von 1380 Personen aufgrund
der fehlenden Wartezeit abgelehnt. Diese können nun Anträge auf den
Ersatzzuschlag stellen. Wir gehen davon aus, dass es noch weitere
NS-Opfer gibt, die bislang keine Anträge eingereicht hatten.“
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