G20-Gipfel in Hamburg: Attac-Globalisierungsgegner wollen bis zum Bundesverfassungsgericht gehen | shz.de
HAMBURG | Die Veranstalter der Demonstration „G20 - not welcome“ dürfen ihre Abschlusskundgebung am 8. Juli nach einem Gerichtsentscheid nicht auf dem Hamburger Heiligengeistfeld abhalten. Das Verwaltungsgericht Hamburg lehnte am Mittwoch einen einstweiligen Rechtsschutzsantrag (20 E 6320/17) ab. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist möglich. Nach der Gerichtsentscheidung vom Mittwoch muss die Abschlusskundgebung stattdessen auf dem Millerntorplatz stattfinden. Er liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Heiligengeistfeldes.
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