Seit
dem 1. Juni 2017 ist die Gleichstellung der Abfallverbrennung mit dem
Recycling gesetzlich beendet – Verbrennung von Teppichböden muss
gestoppt und ein Recyclingsystem aufgebaut
werden – Deutsche Umwelthilfe fordert Produktverantwortung für
Teppichböden
Berlin, 02.06.2017:
Zum 1. Juni 2017 wurde die sogenannte „Heizwertklausel“ aus dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz
gestrichen und die Gleichstellung der Verbrennung mit dem Recycling
beendet. Bislang wurde die Verbrennung von Wertstoffen mit dem Recycling
gleichgesetzt, wenn der Heizwert mindestens 11.000 Kilojoule pro
Kilogramm (kJ/kg) betrug. Ein ökologischer Vorteil
dieser Ausnahmeregelung konnte jedoch nicht eindeutig nachgewiesen
werden. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) war die
„Heizwertklausel“ ein politisches Geschenk an die deutschen
Abfallverbrenner, die Material für ihre Verfeuerungsöfen benötigten
– mit negativen Auswirkungen für die Umwelt. Über Jahre hinweg wurden
hunderttausende Tonnen werthaltige Abfälle sinnlos verbrannt. Dabei
wurden nicht nur Ressourcen zerstört, sondern auch das Klima belastet
und Schadstoffe in die Luft geblasen. Dass das Recycling
nun grundsätzlich Vorrang hat, ist ein großer Erfolg der DUH und
anderer Umweltverbände, die gemeinsam bei der EU-Kommission eine
Beschwerde gegen die gesetzliche Ausnahmeregelung für die
Abfallverbrennung eingelegt hatten.
„Ein
besonders negatives Beispiel für die umweltschädliche
Verbrennungspraxis sind Teppichböden. Jahr für Jahr wurden in
Deutschland ohne Not bis zu 400.000 Tonnen Teppichböden
verbrannt, obwohl sie für ein Recycling geeignete Kunststoffe
enthielten. Sie konnten nur deshalb millionenfach verfeuert werden, weil
sie einen hohen Heizwert hatten. Die hierfür notwendige
Ausnahmeregelung war ein Geschenk des ehemaligen CDU-Umweltministers
Norbert Röttgen an die Verbrennungsindustrie. Erst auf massiven Druck
der Deutschen Umwelthilfe und anderer Umweltverbände hat die
Bundesregierung diese Ausnahme jetzt kassiert. Wenn Teppiche weiter
verbrannt werden sollen, dann müssen zukünftig die Abfallerzeuger
oder -besitzer den Umweltvorteil der Verfeuerung gegenüber dem
Recycling eindeutig nachweisen. Da dieser aus Sicht der DUH aber nicht
gegeben ist, muss das Recycling jetzt umgesetzt werden“,
sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
„Die
Teppichbodenindustrie verhält sich so, als ob sie mit der Entsorgung
ihrer Produkte nichts zu tun hätte. Es gibt kaum recyclingfähige
Produkte, keine funktionierenden
Rücknahmesysteme für ein Recycling und die Verbrennung wird einfach
hingenommen. Dieses Verhalten ist mehr als bedenklich. Denn inzwischen
ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Unternehmen aller Branchen
ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten. Wenn sich
jede Branche so verhalten würde wie die Teppichbodenindustrie, dann
gäbe es nur noch eine Wegwerfgesellschaft auf Pump und Kosten
zukünftiger Generationen“, kritisiert
Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft.
Laut
Fischer sind die technischen und strukturellen Voraussetzungen für eine
separate Sammlung von Teppichböden ebenso vorhanden wie die
Technologien zur Wiederverwendung und
zum Recycling. Einzelne Hersteller haben bereits leicht trennbare und
gut recyclingfähige Garne und Teppichrücken entwickelt. Die stoffliche
Verwertung ist also kein Luftschloss. Die Industrie müsse jetzt damit
beginnen, die gesetzlich festgelegte Abfallhierarchie
umzusetzen.
Bisher
tragen die Kommunen die Kosten für die Entsorgung, da fast alle alten
Teppichböden auf den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden.
„Es kann nicht dabei bleiben, dass die Verantwortung zur Entsorgung
von Teppichböden auf die Kommunen abgewälzt wird. Wegen Überkapazitäten
kommunaler Abfallverbrennungsanlagen würden die meisten Teppichböden
zudem weiter verfeuert. Die Hersteller müssen
endlich Verantwortung übernehmen und sich selbst um das Recycling ihrer
Produkte kümmern. Damit das auch wirklich passiert, sollte
Umweltministerin Hendricks das Prinzip der Produktverantwortung für
Teppichböden einführen“, fordert Fischer.
Dies
bedeutet, dass die Hersteller die Verantwortung und damit die Kosten
für die Entsorgung ihrer Produkte tragen müssen. Damit wird die
Voraussetzung dafür geschaffen, dass
bereits beim Design und der Herstellung von Gütern Abfallvermeidung und
-verwertung mitgedacht werden. Wesentliche Instrumente der
Produktverantwortung sind Vorgaben zum Ökodesign und zur Rücknahme der
Produkte sowie die Festlegung von Verwertungsanforderungen.
Links:
Die Studie „Unter den Teppich gekehrt: das große Entsorgungsproblem der Teppichindustrie in Deutschland“ finden Sie unter
http://l.duh.de/p020617
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