2. Juni 2017

Gesetzliche Ausnahmeregelung für Abfallverbrennung beendet: Teppichbodenindustrie muss auf Recycling umstellen


Seit dem 1. Juni 2017 ist die Gleichstellung der Abfallverbrennung mit dem Recycling gesetzlich beendet – Verbrennung von Teppichböden muss gestoppt und ein Recyclingsystem aufgebaut werden – Deutsche Umwelthilfe fordert Produktverantwortung für Teppichböden

Berlin, 02.06.2017: Zum 1. Juni 2017 wurde die sogenannte „Heizwertklausel“ aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gestrichen und die Gleichstellung der Verbrennung mit dem Recycling beendet. Bislang wurde die Verbrennung von Wertstoffen mit dem Recycling gleichgesetzt, wenn der Heizwert mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm (kJ/kg) betrug. Ein ökologischer Vorteil dieser Ausnahmeregelung konnte jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) war die „Heizwertklausel“ ein politisches Geschenk an die deutschen Abfallverbrenner, die Material für ihre Verfeuerungsöfen benötigten – mit negativen Auswirkungen für die Umwelt. Über Jahre hinweg wurden hunderttausende Tonnen werthaltige Abfälle sinnlos verbrannt. Dabei wurden nicht nur Ressourcen zerstört, sondern auch das Klima belastet und Schadstoffe in die Luft geblasen. Dass das Recycling nun grundsätzlich Vorrang hat, ist ein großer Erfolg der DUH und anderer Umweltverbände, die gemeinsam bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen die gesetzliche Ausnahmeregelung für die Abfallverbrennung eingelegt hatten.

„Ein besonders negatives Beispiel für die umweltschädliche Verbrennungspraxis sind Teppichböden. Jahr für Jahr wurden in Deutschland ohne Not bis zu 400.000 Tonnen Teppichböden verbrannt, obwohl sie für ein Recycling geeignete Kunststoffe enthielten. Sie konnten nur deshalb millionenfach verfeuert werden, weil sie einen hohen Heizwert hatten. Die hierfür notwendige Ausnahmeregelung war ein Geschenk des ehemaligen CDU-Umweltministers Norbert Röttgen an die Verbrennungsindustrie. Erst auf massiven Druck der Deutschen Umwelthilfe und anderer Umweltverbände hat die Bundesregierung diese Ausnahme jetzt kassiert. Wenn Teppiche weiter verbrannt werden sollen, dann müssen zukünftig die Abfallerzeuger oder -besitzer den Umweltvorteil der Verfeuerung gegenüber dem Recycling eindeutig nachweisen. Da dieser aus Sicht der DUH aber nicht gegeben ist, muss das Recycling jetzt umgesetzt werden“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

„Die Teppichbodenindustrie verhält sich so, als ob sie mit der Entsorgung ihrer Produkte nichts zu tun hätte. Es gibt kaum recyclingfähige Produkte, keine funktionierenden Rücknahmesysteme für ein Recycling und die Verbrennung wird einfach hingenommen. Dieses Verhalten ist mehr als bedenklich. Denn inzwischen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Unternehmen aller Branchen ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten. Wenn sich jede Branche so verhalten würde wie die Teppichbodenindustrie, dann gäbe es nur noch eine Wegwerfgesellschaft auf Pump und Kosten zukünftiger Generationen“, kritisiert Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft.

Laut Fischer sind die technischen und strukturellen Voraussetzungen für eine separate Sammlung von Teppichböden ebenso vorhanden wie die Technologien zur Wiederverwendung und zum Recycling. Einzelne Hersteller haben bereits leicht trennbare und gut recyclingfähige Garne und Teppichrücken entwickelt. Die stoffliche Verwertung ist also kein Luftschloss. Die Industrie müsse jetzt damit beginnen, die gesetzlich festgelegte Abfallhierarchie umzusetzen.

Bisher tragen die Kommunen die Kosten für die Entsorgung, da fast alle alten Teppichböden auf den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. „Es kann nicht dabei bleiben, dass die Verantwortung zur Entsorgung von Teppichböden auf die Kommunen abgewälzt wird. Wegen Überkapazitäten kommunaler Abfallverbrennungsanlagen würden die meisten Teppichböden zudem weiter verfeuert. Die Hersteller müssen endlich Verantwortung übernehmen und sich selbst um das Recycling ihrer Produkte kümmern. Damit das auch wirklich passiert, sollte Umweltministerin Hendricks das Prinzip der Produktverantwortung für Teppichböden einführen“, fordert Fischer.

Dies bedeutet, dass die Hersteller die Verantwortung und damit die Kosten für die Entsorgung ihrer Produkte tragen müssen. Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass bereits beim Design und der Herstellung von Gütern Abfallvermeidung und -verwertung mitgedacht werden. Wesentliche Instrumente der Produktverantwortung sind Vorgaben zum Ökodesign und zur Rücknahme der Produkte sowie die Festlegung von Verwertungsanforderungen.

Links:


Die Studie „Unter den Teppich gekehrt: das große Entsorgungsproblem der Teppichindustrie in Deutschland“ finden Sie unter http://l.duh.de/p020617

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