Zur
heutigen Unterzeichnung des 6. Verwaltungsabkommen zur
Braunkohlesanierung alter DDR-Tagebaue mit Bundesumweltministerin
Hendricks, Bundesfinanzminister Schäuble und den Ministerpräsidenten von
Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, erklärt Annalena Baerbock, Sprecherin für Klimapolitik:
Es
ist gut und notwendig, dass der Bund heute seinen finanziellen Beitrag
zur Sanierung der ökologischen und bergbaulichen Altlasten der alten
DDR-Braunkohletagebaue mit den betroffenen Bundesländern besiegelt hat.
Damit erhält die Lausitzer und Mitteldeutsche
Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) die Mittel, um auch von 2018
bis 2022 ihre wichtige Arbeit fortsetzen zu können. Dass nunmehr schon
ein sechstes Abkommen notwendig ist, zeigt: Braunkohlesanierung ist ein
Fass ohne Boden. Es werden noch viele Abkommen folgen müssen, denn
insbesondere die Sulfat- und Eisenhydroxidbelastung der Spree wie auch
die Wiederherstellung des Wasserhaushalts in den betroffenen Regionen
sind nicht in den Griff zu bekommen. Hier erweist es sich als zunehmend
schwierig, zu unterscheiden, ob die Schäden von alten oder von aktiven
Tagebauen stammen.
Und
immer offenkundiger wird: Die Bundesregierung scheut sich, den gesamten
Umfang der noch bevorstehenden Sanierungskosten zu ermitteln. Denn
damit würde sie das ganze Ausmaß der Folgekosten der
Braunkohleverstromung auf den Tisch legen müssen. Diese
Vertuschungsstrategie darf so nicht weitergehen. Es braucht ein
unabhängiges Gutachten, um Transparenz zu schaffen, welche Kosten für
die Schädenbeseitigung noch anstehen. Dringend notwendig ist ein solches
Gutachten zudem, um unterscheiden zu können, welche Schäden auf aktive
und welche auf alte Tagebaue zurückzuführen sind. Denn nur so kann
verhindert werden, dass Steuermittel für Schäden eingesetzt werden, die
der aktuelle Kohlebergbau verursacht und von den heutigen Betreibern zu
bezahlen sind.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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