Vorstand verstieß gegen Aktiengesetz und ist für das Geschäftsjahr 2013 nicht entlastet
Köln/Sassenberg 19.02.2015 Nicht-Regierungsorganisationen
nehmen Abstand von ihrer bisherigen uneingeschränkten Empfehlung der
UmweltBank. Zu diesem Ergebnis kamen sie nach gründlicher Prüfung von
Vorwürfen gegen die UmweltBank und einem ergebnislosen Treffen mit dem
Vorstand der Bank. Aufgrund einer Anfechtungsklage ist der
UmweltBank-Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 nicht entlastet.
Die
UmweltBank, die seit 2001 eine Aktiengesellschaft ist, hat 2014
mehrfach gegen geltendes Aktienrecht verstoßen und weigert sich, auf
ihrer Internetseite darüber zu informieren, dass der Vorstand für das
Geschäftsjahr 2013 nicht entlastet ist. Damit wird sie dem Anspruch von
NROs an verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie ihrer eigenen
Unternehmensphilosophie, sich Kunden und Öffentlichkeit gegenüber fair
und transparent zu verhalten, nicht gerecht.
Ausgangspunkt
für die kritische Prüfung der UmweltBank war die Auseinandersetzung um
einen Gegenantrag zur Aktionärsversammlung am 27. Juni 2014. Ein
Aktionär, dessen Gegenantrag die UmweltBank nicht veröffentlichte,
wandte sich Hilfe suchend an den Dachverband der Kritischen
Aktionärinnen und Aktionäre. Dieser stellte fest, dass der Antrag auf
Nichtentlastung des UmweltBank-Vorstands fristgerecht gestellt, formal
korrekt und inhaltlich nachvollziehbar war. „Damit hat die UmweltBank AG
grundlegend gegen Paragraph 126 des Aktiengesetzes verstoßen“, sagte
Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands.
Daraufhin
reichte der Gegenantragsteller eine Anfechtungsklage gegen die von der
Aktionärsversammlung beschlossene Entlastung des Vorstands ein. Noch vor
der Verhandlung akzeptierte die UmweltBank die Klage. Somit ist der
Vorstand der UmweltBank für das Geschäftsjahr 2013 nicht entlastet.

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