19. Februar 2015

Nicht-Regierungsorganisationen kritisieren die UmweltBank


Vorstand verstieß gegen Aktiengesetz und ist für das Geschäftsjahr 2013 nicht entlastet
 
Köln/Sassenberg 19.02.2015  Nicht-Regierungsorganisationen nehmen Abstand von ihrer bisherigen uneingeschränkten Empfehlung der UmweltBank. Zu diesem Ergebnis kamen sie nach gründlicher Prüfung von Vorwürfen gegen die UmweltBank und einem ergebnislosen Treffen mit dem Vorstand der Bank. Aufgrund einer Anfechtungsklage ist der UmweltBank-Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 nicht entlastet.
 
Die UmweltBank, die seit 2001 eine Aktiengesellschaft ist, hat 2014 mehrfach gegen geltendes Aktienrecht verstoßen und weigert sich, auf ihrer Internetseite darüber zu informieren, dass der Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 nicht entlastet ist. Damit wird sie dem Anspruch von NROs an verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie ihrer eigenen Unternehmensphilosophie, sich Kunden und Öffentlichkeit gegenüber fair und transparent zu verhalten, nicht gerecht.
 
Ausgangspunkt für die kritische Prüfung der UmweltBank war die Auseinandersetzung um einen Gegenantrag zur Aktionärsversammlung am 27. Juni 2014. Ein Aktionär, dessen Gegenantrag die UmweltBank nicht veröffentlichte, wandte sich Hilfe suchend an den Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Dieser stellte fest, dass der Antrag auf Nichtentlastung des UmweltBank-Vorstands fristgerecht gestellt, formal korrekt und inhaltlich nachvollziehbar war. „Damit hat die UmweltBank AG grundlegend gegen Paragraph 126 des Aktiengesetzes verstoßen“, sagte Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands.
 
Daraufhin reichte der Gegenantragsteller eine Anfechtungsklage gegen die von der Aktionärsversammlung beschlossene Entlastung des Vorstands ein. Noch vor der Verhandlung akzeptierte die UmweltBank die Klage. Somit ist der Vorstand der UmweltBank für das Geschäftsjahr 2013 nicht entlastet.
 
Allerdings verschweigt die UmweltBank auf ihrer Internetseite die Nichtentlastung – und das trotz der Aufforderung, die überholten Angaben zu korrigieren (siehe https://www.umweltbank.de/unsere_aktie/index_HV_Archiv_2014.html). „Mit den falschen Angaben führt die UmweltBank jeden in die Irre, der sich auf der Internetseite über die Bank informieren und bei ihr sein Geld anlegen möchte. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz könnte die UmweltBank sogar zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden“, warnt Dufner.

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