Deutsche
Umwelthilfe fordert konsequente Altgeräterücknahme durch den Handel,
klare Regeln zur Verbraucherinformation und Impulse für
die Wiederverwendung
Berlin, 19.2.2015:
Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist der aktuelle
Entwurf für
das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht geeignet,
um einen nachhaltigen Umgang mit den immer weiter ansteigenden Mengen
von Elektroaltgeräten sicherzustellen. Die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation kritisiert, dass der Regelungsentwurf
nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Sammelmengen und der
Wiederverwendung von Elektroaltgeräten führen werde. Sie fordert das
zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) auf, das Gesetz dringend nachzubessern,
bevor es in die Abstimmung in den Bundestag geht.
Aus Sicht des DUH-Bundesgeschäftsführers
Jürgen Resch nimmt der aktuelle Gesetzentwurf den Handel nicht ausreichend in die Pflicht, Elektroaltgeräte zurückzunehmen:
„Die geplante Verpflichtung der Rücknahme durch den Handel
unterscheidet sich kaum von der bestehenden freiwilligen Rücknahme und
führt zu keiner Verbesserung der Verbraucherfreundlichkeit. In der Folge
wird das gesetzliche Sammelziel von 65 Prozent für
das Jahr 2019 kaum erreichbar sein. Betroffen von der Rücknahme sind
statt allen Vertreibern nun nur noch 9.000 große Elektro-Geschäfte.“
Weil der Gesetzentwurf außerdem die Verbraucherinformationspflichten
sehr ungenau formuliert und keine klaren Vorgaben
für den Handel zu Größe, Lesbarkeit und Anbringung von
Informationsschildern macht, fehlen grundlegende Voraussetzungen für
eine Erhöhung der Sammelmenge.
Die
im Entwurf des ElektroG festgelegten Recyclingziele wurden vollständig
aus der europäischen Richtlinie 2012/19/EU übernommen. Diese bilden den
kleinsten gemeinsamen Nenner
aller EU-Mitgliedstaaten und bieten für Deutschland keinen Anreiz für
eine Steigerung des Recycling.
„Die deutschen Recyclingquoten für Elektroaltgeräte sind in der
Praxis bereits jetzt höher als die vorgegebenen Quoten aus Brüssel. Bei
den meisten Gerätekategorien ist deshalb eine Erhöhung der
Recyclingquoten um zusätzlich zehn Prozent notwendig, um die
bereits erreichten Werte in Deutschland gesetzlich abzusichern“, sagt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft
Thomas Fischer. Er verweist darauf, dass die erreichte
Recyclingquote für Elektrogeräte in Deutschland bereits 2010 bei
durchschnittlich 83 Prozent lag, während die ab August 2015 in der EU
geltende Zielwerte zwischen 55 und 85 Prozent vorgibt.
Das
ElektroG gibt nach Auffassung der DUH außerdem keine ausreichenden
Impulse, um die Wiederverwendung von Elektrogeräten zu fördern. Nach wie
vor wird Mitarbeitern von Reparaturwerkstätten
der Zugang zu wiederverwendbaren Geräten erschwert oder unmöglich
gemacht. Die Reparatur funktionierender Geräte ist aufgrund fest
verbauter Batterien und Akkumulatoren für den Nutzer schwierig bis
unmöglich. Der Gesetzentwurf sanktioniert fest verbaute oder
verklebte Akkus nicht, die Kunden bei Defekten oft zu einem Neukauf
zwingen.
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