„Mit
der Begrenzung des Familiennachzugs auf 1000 Angehörige pro Monat wird
der Schutz der Familie zu einem Gnadenrecht für wenige degradiert. Das
ist ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz“, kommentiert Ulla Jelpke,
innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, das Inkrafttreten der
Nachzugsregelung für subsidiär Schutzberechtigte. Jelpke weiter:
„Viele
Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten leben weiterhin in
Kriegsgebieten. Bereits in Deutschland lebende Geflüchtete haben keine
Chance anzukommen und sich ein neues Leben aufzubauen, wenn sie ständig
in Angst um ihre Angehörigen sind. Die jetzt in Kraft tretende Regelung
treibt nicht nur tausende Familien auf Dauer in eine humanitäre
Katastrophe, sie ist auch Integrationsverweigerung pur.
Die
Auswahl der Nachzugsberechtigten soll nach humanitären Gründen erfolgen.
Doch wie die Anträge letztlich priorisiert werden, ist vollkommen
intransparent. In einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums an die
Ausländerbehörden heißt es dazu nur, das Bundesverwaltungsamt
entscheide ‚anhand eines durch Kriterien gesteuerten Verfahrens‘. Das
öffnet Behördenwillkür Tür und Tor.“
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