31. August 2018

Hambacher Wald: BUND belegt weiteren Spielraum für Vermeidung von Rodungen


Rodungspläne von RWE könnten gegen Auflagen der Genehmigung verstoßen

Berlin (ots) - In der aktuellen Auseinandersetzung um den Hambacher Wald hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) NRW dem RWE-Konzern erneut nachgewiesen, dass es keine akute Notwendigkeit zur Durchführung von Rodungen gibt. Im Gegensatz zu den Verlautbarungen von RWE, kann der BUND Landesverband basierend auf neuen Messungen nachweisen, dass RWE mindestens einen Spielraum von zwei bis drei Jahren hat, bis neue Rodungen in Rede stehen. Der BUND hat dies in einem Antwortschreiben an RWE detailliert dargestellt. Darüber hinaus zeigt neues Kartenmaterial von RWE, dass die vom Konzern vorgesehenen Rodungen in dieser Saison klar gegen die Vorgaben zu Rodungen in der aktuellen Tagebaugenehmigung verstoßen würden.

Dazu erklärt Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: "Wir fordern RWE auf, sich an einer konstruktiven Lösung des Konflikts zu beteiligen und die Rodungen zu unterlassen. Zentrale Behauptungen des Konzerns lösen sich bei näherer Betrachtung in Luft auf. Selbst angegebene Abstände der Kohle-Bagger zum Wald sind ersichtlich falsch. Wir fordern RWE auf, zu den Tatsachen zurückzukehren und den Konflikt nicht weiter zu verstärken." Der BUND-Vorsitzende appelliert zugleich an die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass RWE keine Fakten schafft: "Die Verantwortlichen in den Regierungen dürfen sich nicht in den Dienst von RWE stellen. Es ist die politische Entscheidung der Bundesregierung, ob sie die Arbeit der von ihr eingesetzten Kohle-Kommission positiv unterstützt. Der breite gesellschaftliche Konsens darf nicht durch Handlungen des RWE-Konzern gefährdet werden."

Nach neuen Erkenntnissen des BUND NRW sind die Planungen des Konzernes zu den Rodungen in dieser Saison nicht nur unnötig, sondern deren Durchführung wäre auch von den erteilten Genehmigungen nicht gedeckt. Dazu erklärt Thomas Krämerkämper, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND NRW: "Wir erwarten, dass sich auch RWE an Recht und Gesetz hält. Die uns vorliegenden RWE-Rodungspläne lassen daran aber erhebliche Zweifel aufkommen. Gemäß den Genehmigungsauflagen muss RWE zur Berücksichtigung ökologischer Belange die Rodungen auf das unbedingt notwendige betriebliche Maß beschränken. Wir erwarten, dass sich der Energiekonzern daran hält." Die von RWE geplante Rodungsgrenze liegt deutlich jenseits des Vorlaufes, den diese gemäß der vom BUND beklagten Hauptbetriebsplanzulassung haben darf. In den dortigen Nebenbestimmungen ist festgelegt, dass die Inanspruchnahme des Abbauvorfeldes auf das betrieblich unbedingt erforderliche Maß zu beschränken ist und die ökologischen Funktionen so lange wie möglich erhalten werden müssen.

Nach Auswertung der Aussagen und Darstellungen des Konzerns ist eindeutig, dass es mindestens in den nächsten zwei bis drei Jahren keine Notwendigkeit für Rodungen gibt. Anders als RWE in seinem Schreiben an die Kohlekommission behauptet, liegt der tatsächliche Abstand der Bagger bis zur Waldgrenze in weiten Teilen deutlich über 300 Meter. Der tatsächliche Abstand liegt bei über 500 Metern, so dass die Rodung des Hambacher Waldes überhaupt nicht zu rechtfertigen ist. Bei bisherigem Abbaufortschritt von real etwa 120 Metern pro Jahr, ergibt sich ein zeitlicher Puffer von drei bis fünf Jahren. Durch eine Böschungs- und Sohlenoptimierung ließe sich der Puffer noch einmal vergrößern. "Wir sind der festen Überzeugung, dass der Hambacher Wald nicht abgeholzt werden muss. RWE darf nicht während der Arbeit der Kommission zu roden beginnen und Fakten schaffen", so der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger abschließend.

Weitere Informationen, auch zum Antwortschreiben und zum neuen Kartenmaterial, finden Sie unter: http://ots.de/yCmJbF und http://ots.de/2Ne9RD

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...