(BUP) Das hessische Umweltministerium hat heute die Fraktionen des
Landtages über die Problematik der Laugenversenkung durch das
Unternehmen K+S informiert. „Staatssekretärin Beatrix Tappeser hat den
Eindruck, im Umweltministerium, würden wichtige Unterlagen
zurückgehalten, komplett ausgeräumt“, erklärt die stellvertretende
Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Sigrid Erfurth, „vielmehr hatte K+S
gegen eine Herausgabe der Unterlagen nach dem Umweltinformationsgesetz
geklagt. Daher musste ein Gericht über die Freigabe der Unterlagen
entscheiden, deshalb durfte Umweltministerin Priska Hinz die Akten nicht
herausgeben.“
„Der Schutz des Grund- und Trinkwassers genießt
bei allen anstehenden Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entsorgung
der laugenhaltigen Abwässer aus der Kali-Industrie oberste Priorität“,
so Erfurt weiter, „das hat das Umweltministerium immer gesagt und auch
heute wieder bekräftigt.“ Das Regierungspräsidium (RP) Kassel überwacht,
ob die Nebenbestimmungen der 2011 durch das RP erteilten Erlaubnis zur
Versenkung von Lauge in den Boden umgesetzt werden. Dazu gehört unter
anderem, dass das Unternehmen K+S mit einem 3-D-Modell die Wasserströme
im Untergrund darzustellen hat, um weitere Erkenntnisse über den
Verbleib der versenkten Laugen zu gewinnen. Das Modell erwies sich zum
Jahresende 2013 noch nicht als hinreichend aussagekräftig, so dass das
Regierungspräsidium völlig zur Recht weitere Unterlagen eingefordert
hat. Dazu gehört auch das jetzt diskutierte Gutachten des Hessischen
Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG). „Anhand dieses und weiterer
Gutachten wird das RP entscheiden, ob ein Widerruf der noch bis
September 2015 befristeten Versenkerlaubnis erfolgen muss. Dabei hat der
Trinkwasserschutz oberste Priorität.“
Die GRÜNEN weisen darauf
hin, dass es bisher nur eine Absichtserklärung von K+S gibt, die
Laugenversenkung weiter zu verlängern, aber noch keinen prüfbaren
Antrag. „Der Vier-Phasen-Plan sieht in einem ersten Schritt vor, dass
eine übergangsweise weitere Versenkung mit verminderten Mengen erfolgt,
um in die weiteren Stufen des Vier-Phasen-Plans und damit in die
Gesamtlösung einzusteigen. Diese weitere Versenkung ist allerdings nur
möglich, wenn und soweit K+S genehmigungsfähige Unterlagen dazu
vorlegt. Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass eine Gefährdung des
Grundwassers und des Trinkwassers ausgeschlossen werden kann. Hier muss
das Unternehmen noch einiges liefern.“
Quelle: gruene-hessen.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen