15. März 2014

Mehr als 15 Blind-Bewerbungen sind unzulässig


Meist wird in den Eingliederungsvereinbarungen eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen festgelegt, die der Hartz IV-Bezieher monatlich schreiben und nachweisen muss. Für schriftliche Bewerbungen kann er sich die Bewerbungskosten in Form einer Pauschale vom Jobcenter erstatten lassen. Immer wieder kommt es dabei zu hanebüchenen Forderungen hinsichtlicher der Zahl der Bewerbungen. Mit Beschluss vom 9. Dezember 2013 erklärte das Sozialgericht Berlin (SG) nun die Anzahl von mehr als 15 aussichtslosen Blindbewerbungen für unzulässig... Weiter:
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