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29. März 2014
Hendricks Rücknahme der Gorleben-Klage reicht nicht aus
Atomkraftgegner: „Kleiner Schritt in die richtige Richtung. Jetzt muss
Hendricks auch die anderen Hemmnisse für einen gesellschaftlichen
Konsens aus dem Weg räumen“
Zur Ankündigung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, die Klage
gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans für das Bergwerk in Gorleben
zurückzunehmen erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation
.ausgestrahlt:
„Hendricks macht einen kleinen Schritt in die richtige Richtung, indem
sie einen Fehler ihres Vorgängers aus dem vorigen Jahr rückgängig macht.
Als vertrauensbildende Maßnahme reicht das allerdings nicht aus, denn es
bleiben noch zahlreiche weitere ungeklärte Fragen in Sachen Gorleben.
Diese Fragen sind der Ministerin spätestens seit ihrem Gespräch mit den
Umweltverbänden vor gut zwei Wochen bekannt.
Noch immer ist der Antrag auf Planfeststellung für Gorleben nicht
zurückgezogen. Noch immer ist die Veränderungssperre nicht aufgehoben,
die nur für den Standort Gorleben gilt. Noch immer ist Gorleben als
einziger Standort im Endlagersuchgesetz benannt. Noch immer sind für die
geplante Atommüll-Kommission Wissenschaftler vorgeschlagen, deren
Lebenswerk eng mit dem Schönreden des Standorts Gorleben verbunden ist.
Noch immer ist ungeklärt, wie ein fairer Vergleich zwischen Gorleben und
anderen Standorten möglich ist, wenn in Gorleben schon 1,6 Milliarden
Euro verbaut wurden und sich Wissenschaftler und Behörden seit
Jahrzehnten auf diesen Standort fixiert haben.
An allen anderen potentiellen Endlager-Standorten können findige
Kommunalpolitiker dafür sorgen, dass unter den Vorwänden
Erdwärme-Gewinnung oder Rohstoff-Förderung Bohrungen in den Untergrund
erfolgen und damit mögliche Lagergesteine durchlöchert werden. Die
Veränderungssperre muss also entweder für jeden möglichen Standort
gelten oder für keinen.
Schön, dass Hendricks anfängt sich zu bewegen. Wirklich Bewegung kommt
in die Sache aber nur, wenn sie jetzt nicht gleich wieder verharrt,
sondern zügig weitergeht und auch die anderen Hemmnisse für einen
gesellschaftlichen Konsens in der Atommüll-Frage aus dem Weg räumt.
So muss die Ministerin dafür sorgen, dass das geplante Bundesamt für
kerntechnische Entsorgung seine Arbeit erst nach der Evaluation des
Endlagersuchgesetzes durch die Kommission aufnimmt.
Wenn die Kommission die Aufgabe hat, das im Gesetz festgelegte Verfahren
auf den Prüfstand zu stellen und dem Bundestag Änderungsvorschläge für
das Gesetz zu machen, kann nicht gleichzeitig schon ein wesentlicher im
Gesetz beschriebener Akteur seine Arbeit aufnehmen und Fakten schaffen.
Hier wird das Postulat der Ergebnisoffenheit des Verfahrens durch
Vorfestlegungen massiv eingeschränkt. Es muss möglich sein, dass die
Kommission zu dem Ergebnis kommt, dass es überhaupt kein Bundesamt in
der bisher vorgesehenen Form und/oder mit dem bisher vorgesehenen
Aufgaben-Zuschnitt geben soll und der Gesetzgeber dies nachvollzieht.“
.ausgestrahlt wird im Laufe des Tages konkrete Vorschläge für das
weitere Prozedere in Sachen Atommüll-Kommission vorlegen.
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