Freimessung nach AKW-Rückbau und -Abriss
Die Delegierten des 120. Deutschen Ärztetages 2017 haben anlässlich des
deutschen Ärztetages in Freiburg vor der Verharmlosung möglicher
Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering radioaktivem
Restmüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken gewarnt. Damit stellt sich
die deutsche Ärzteschaft hinter die Position der IPPNW zum AKW-Rückbau
und -Abriss, nachdem sich im vergangenen Herbst bereits die
Landesärztekammer Baden-Württemberg in einer Entschließung gegen das
geltende Verfahren zur Freimessung ausgesprochen hatte.
Durch die sogenannte „Freigabe“ in die allgemeine Wiederverwertung und
der Lagerung auf normalen Mülldeponien wird die Bevölkerung in den
kommenden Jahrzehnten völlig unnötig und vermeidbar einer zusätzlichen
Strahlendosis ausgesetzt, so der Ärztetag.
Der IPPNW-Arzt Dr. med. Jörg Schmid sieht in dem Beschluss einen wichtigen
Schritt der politischen Unterstützung der Anti-Atom-Initiativen und der
IPPNW: „Nun bekommt die Bundesregierung fachlichen Gegenwind zu
spüren", so Schmid. Der Ärztetag fordert die politisch Verantwortlichen
konkret dazu auf, sich für eine Minimierung der gesundheitlichen Risiken
für die Bevölkerung einzusetzen. Schmid verweist darauf, dass auch die
Atomaufsichten der Länder bisher der Unterbewertung der gering
radioaktiven Hinterlassenschaften das Wort geredet und der Atomindustrie
hierdurch eine Art von „Blankocheck“ im Umgang mit diesem Atommüll
erteilt habe.
Aus Strahlenschutzgründen muss die belastete Menge so klein wie möglich
gehalten werden und mit dem bestmöglichen technischem Stand sicher
verwahrt werden, am besten auf dem Kraftwerksgelände. Wie sich aus
aktuellen Gutachten der „Internationalen Ärzte für die Verhütung des
Atomkrieges (IPPNW)“ ergibt, ist dies am besten durch die Lagerung in
bunkerähnlichen Bauwerken auf dem Kraftwerksgelände oder in Gebäuden
gewährleistet, die nach der Entkernung radioaktiv belasteter AKW-Teile am
Standort stehengelassenen werden können.
Entschließung des 120. Deutschen Ärztetages 2017 (S. 240)
www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/120.DAET/120DaetBeschlussProt_2017-05-26.pdf
(Link:
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/120.DAET/120DaetBeschlussProt_2017-05-26.pdf
)
Die gutachterliche Stellungnahme zu einem Verbleib von gering radioaktiven
Materialien aus der Stilllegung von Atomkraftwerken an deren Standorten
finden Sie hier (Link:
https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Stilllegung_Atommuell/Intac_Neumann_2016_IPPNW-Stellungnahme_AKW-Rueckbau_Freigabe.pdf
)
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31. Mai 2017
DEUTSCHER ÄRZTETAG WARNT VOR VERHARMLOSUNG MÖGLICHER STRAHLENSCHÄDEN
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