Bayerische
Staatsregierung verweigert Einsicht in alle Akten, die seit dem Urteil
des Verwaltungsgerichts München zum Luftreinhalteplan
ergangen sind – DUH stellt Eilantrag beim Verwaltungsgericht
Berlin, 5.2.2015:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen den Freistaat Bayern erneut
rechtliche
Schritte eingeleitet. In einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung verlangt sie Einsicht in die Akten, die über die Weiterführung
der Luftreinhalteplanung für die Stadt München Auskunft geben. Die
Einsichtnahme in die zur Umsetzung eines rechtskräftigen
Urteils erstellten Behördenakten wurde der DUH bislang verweigert. Auf
einen entsprechenden Antrag der DUH antwortete das Bayerische
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dass man warten
solle, bis die 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
der Öffentlichkeit präsentiert werde.
Der Bundesgeschäftsführer der DUH,
Jürgen Resch, stellt dazu fest: „Als erfolgreicher Kläger mit
einem rechtskräftigen, vollziehbaren Titel haben wir den Anspruch, zu
erfahren, was seit dem mittlerweile über zwei Jahre alten Urteil
geschehen ist. Das ist der zuständigen Umweltministerin
durchaus bewusst. Man spielt einmal mehr rechtswidrig auf Zeit, und das
auf Kosten der Gesundheit der Münchner Bürger. Ganz offensichtlich hat
Staatsministerin Scharf die Sorge, dass die der DUH rechtlich zustehende
Akteneinsicht ein unzureichendes Bemühen
für eine ausreichende Luftqualität in München deutlich werden lässt.“
Die
DUH hat gegen den Freistaat Bayern am 9. Oktober 2012 (M 1 K 12.1046)
ein Urteil zur Luftreinhaltung erstritten. Das Verwaltungsgericht
München verpflichtete den Freistaat
danach, den für die Landeshauptstadt München geltenden
Luftreinhalteplan so zu ändern, dass er die erforderlichen Maßnahmen zur
schnellstmöglichen Einhaltung der in München seit Jahren
überschrittenen Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub
enthält. Am 8. April 2014 hat der Freistaat seine Berufung gegen das
Urteil zurückgezogen. Seit diesem Tag ist er somit in der Pflicht, den
Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser alle erforderlichen
Maßnahmen enthält, um die Grenzwerte schnellstmöglich
einzuhalten. Ein Luftreinhalteplan existiert jedoch bis heute nicht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen