Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband
Pressemitteilung
08/14
12.03.2014
Neuer Volksbegehrensbericht: Direkte Demokratie in
den Ländern ausbauen +++
Mehr Demokratie: Senkung der Hürden in allen Stufen
der Volksgesetzgebung notwendig
Neun neu eingeleitete, 21 laufende und
elf abgeschlossene direktdemokratische Verfahren auf Landesebene im Jahr 2013 –
so lautet die Bilanz des heute von Mehr Demokratie in Berlin vorgestellten
Volksbegehrensberichtes 2013. „Die Bürgerinnen und Bürger wollen auch zwischen
den Wahlen mitentscheiden – und sind die Verfahren bürgerfreundlich geregelt,
tun sie dies auch“, so Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.
Von den elf abgeschlossenen Verfahren waren drei erfolgreich, ohne dass
es zum Volksentscheid kam – sie wurden also im Vorfeld vom jeweiligen
Länderparlament angenommen. Ein Volksbegehren war teilweise erfolgreich,
ebenfalls ohne Volksentscheid. Fünf Volksbegehren scheiterten an zu hohen Hürden
der Volksgesetzgebung. Zwei Initiativen gelangten zum Volksentscheid: Sowohl bei
dem Volksentscheid in Hamburg im September als auch bei dem in Berlin Anfang
November ging es um die Rekommunalisierung der Energieversorgung. Obwohl die
Gesetzesvorlage in Berlin eine größere Mehrheit als in Hamburg erhielt, fiel der
Entscheid dort wegen des hohen Zustimmungsquorums durch.
Seit 1946
wurden 286 Anträge auf Volksbegehren und ein fakultatives Referendum „von unten“
eingeleitet. Hinzu kamen 25 obligatorische Referenden – zum Beispiel bei
Verfassungsänderungen – sowie 54 unverbindliche Volkspetitionen. Die meisten
Verfahren wurden in Bayern (48), Brandenburg (38) und Hamburg (38) gestartet.
Deutschlandweit gab es bisher 21 von Bürger/innen initiierte Volksentscheide,
die meisten in Hamburg (7), gefolgt von Bayern (6) und Berlin (4).
Setzt
man den Zeitpunkt der Einführung direktdemokratischer Elemente in Relation zu
der Anzahl von Initiativen, werden statistisch gesehen jedoch nicht in Bayern,
sondern in Hamburg und Brandenburg am häufigsten Volksbegehren eingeleitet: in
beiden Ländern etwa alle 0,5 Jahre, in Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein alle 0,8 Jahre. In Bayern wird statistisch gesehen alle 1,4
Jahre ein neues Verfahren initiiert – dort ist die Beteiligung der Bevölkerung
mittels direkter Demokratie seit 1946 und damit am längsten möglich. In der
zweiten und dritten Stufe (Volksbegehren und Volksentscheid) steht ebenfalls
Hamburg an erster Stelle. Dort findet alle 1,2 Jahre ein Volksbegehren statt,
alle 2,6 Jahre ein Volksentscheid. In Brandenburg schafft es alle 2,2 Jahre eine
Initiative in die zweite Stufe, allerdings gab es dort noch nie einen
Volksentscheid. In Bayern findet alle 3,6 Jahre ein Volksbegehren, alle 11,3
Jahre ein Volksentscheid statt.
Schlusslichter sind insbesondere das
Saarland und Baden-Württemberg: Wegen der hohen Hürden kam dort bisher keines
der initiierten Volksbegehren in die zweite Stufe, es gab auch keinen
Volksentscheid. Immerhin deuten sich hier Reformen an: Im Saarland wurden 2013
die direktdemokratischen Regeln marginal verbessert und in Baden-Württemberg hat
eine interfraktionelle Arbeitsgruppe Reformvorschläge erarbeitet, die 2014
umgesetzt werden sollen.
Mehr Demokratie mahnt weiterhin einen Ausbau
der direkten Demokratie in allen Bundesländern sowohl auf Landes- als auch
Kommunalebene an. „In mehreren Ländern ist die direkte Demokratie auf
Landesebene immer noch nicht so geregelt, dass sie tatsächlich nutzbar wäre.
Hier werden Bürgerrechte nur vorgegaukelt. Genau das verträgt die Demokratie
nicht. Wer das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die demokratischen
Institutionen stärken will, muss ihnen echte Möglichkeiten zugestehen, über
Sachfragen mitzuentscheiden“, so Beck.
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