18. April 2015

Sozialgericht Dresden hebt Zwangsverrentung auf - Jobcenter darf nicht mehr vorzeitig in den Ruhestand schicken



Das Sozialgericht Dresden hat festgestellt, dass es rechtswidrig ist SGB-II-Leistungsbezieher zur vorzeitigen Beantragung der Altersrente aufzufordern, wenn zuvor die zu erwartende Rentenhöhe nicht ermittelt wurde (Az.: S28 AS 567/14 ER)... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-zwangsverrentung-rechtswidrig-90016512.php

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