Wiesbadener Appell
Für ein umfassendes Streikrecht
Gleich zum Unterschreiben springen
Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. (Diktaturen
und totalitäre Staatsformen sind bei dieser Betrachtung nicht
einbezogen worden.) Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich
Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der
Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis. Daraus
ist keinesfalls abzuleiten, dass dieses Recht nicht vorhanden ist oder
irgendeiner Einschränkung unterliegt. In sieben Bundesländern ist das
Streikrecht in den Landesverfassungen verankert.
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