(BUP) Statements des umweltpolitischen Sprechers der Landtagsfraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dietmar Weihrich, im Rahmen der heutigen Debatte
im Landtag von Sachsen-Anhalt über den Antrag seiner Fraktion zum Schutz
der natürlichen Lebensgrundlagen:
„Die EU-Kommission hat gegen
Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die
FFH-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt wurde.“
„Der Blick
auf die Statistiken der EU zeigt, dass einige Länder wie beispielsweise
Sachsen, NRW, Hessen und Schleswig-Holstein sehr wohl in der Lage waren,
die FFH-Richtlinie fristgerecht umzusetzen. Diese Länder haben
frühzeitig die Herausforderung angenommen. Sie haben die notwendigen
Ressourcen bereitgestellt und können sich nun entspannt zurücklehnen.“
„Nun
drohen Sachsen-Anhalt schon bald Strafzahlungen der EU-Kommission. Die
Mindestsumme wäre derzeit rund 11 Millionen für Deutschland. Davon
müsste Sachsen-Anhalt rund 500.000 Euro tragen – wohlgemerkt pro Tag.
Noch schlimmer wäre es aber, wenn die EU bereits vorher EU-Fördermittel,
beispielsweise in der Landwirtschaft, sperren würde. Das wäre für
Sachsen-Anhalt eine finanzielle Katastrophe.“
„Bis heute sind von
den 265 FFH-Gebieten gerade einmal 38 als Schutzgebiete ausgewiesen
worden. Das sind 14 Prozent. Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko
Aeikens wird darauf voraussichtlich entgegnen: ,Wir haben mit der
Änderung des Naturschutzgesetzes die Weichen gestellt, um mit der
geplanten Grundschutzverordnung die Pflichten zu erfüllen.‘ Durch das
EU-Vertragsverletzungsverfahren ist aber eine neue Situation entstanden.
Jetzt muss umgesteuert werden. Der Fokus muss auf die Gebiete gerichtet
werden, die besonders wichtig und besonders gefährdet sind. Alles
andere bedeutet ein hohes finanzielles Risiko für Sachsen-Anhalt.“
„Mit
den jetzigen Ressourcen können wir diese Herausforderung nicht
meistern. Inzwischen wurden zwar neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
eingestellt. Aber wenn die nötigen Haushaltsmittel fehlen, um Grundlagen
wie Kartierungen der Arten und Lebensraumtypen zu erarbeiten, dann
können die zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Umsetzung
nicht beschleunigen. Deshalb hat meine Fraktion in allen
Haushaltsverhandlungen zusätzliche Mittel für die Umsetzung der
FFH-Richtlinie beantragt.“
„Es geht um nichts Geringeres als um
den Erhalt der Artenvielfalt – um den Erhalt unsere Lebensgrundlagen. Es
geht darum, wie wir mit der Natur umgehen und wie wir sie unseren
Kindern und Kindeskindern überlassen.“
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