(BUP) Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe gebilligt, die
den Beitritt Deutschlands zum Nagoya-Protokoll ermöglichen. Das
Nagoya-Protokoll ist ein neuartiges Instrument für den internationalen
Naturschutz. Es trägt dazu bei, den Wert der biologischen Vielfalt bei
der Herstellung neuartiger Produkte besser zu berücksichtigen und setzt
wirtschaftliche Anreize für die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der
Natur.
Biologische Vielfalt ist wertvoll. Weltweit stellen
Ökosysteme und die darin beheimateten Lebewesen nicht nur die Grundlage
unseres Lebens dar – sie bergen auch ein gewaltiges Potenzial für
Forschung und Produktentwicklung. Beispielsweise kann eine Heilpflanze
aus dem tropischen Regenwald - als sogenannte "genetische Ressource" -
Grundlage für die Entwicklung eines neuen Medikaments sein. Wildpflanzen
können zu neuen Sorten gezüchtet werden und auch die Kosmetikindustrie
und die Biotechnologiebranche können exotische Pflanzen nutzen, um neue
und innovative Produkte zu entwickeln.
Vor diesem Hintergrund hat
die internationale Staatengemeinschaft 2010 auf der zehnten
Weltbiodiversitätskonferenz in Japan das Nagoya-Protokoll beschlossen.
Das Nagoya-Protokoll stellt Regeln auf, die zu beachten sind, wenn
Tiere, Pflanzen oder sonstige Lebewesen für Forschung und Entwicklung in
anderen Ländern genutzt werden. Hierdurch soll gewährleistet werden,
dass die Vorteile aus der Nutzung solcher "genetischer Ressourcen"
ausgewogen und gerecht mit dem Herkunftsland geteilt werden. Länder mit
hoher biologischer Vielfalt sollen auch wirtschaftlich davon
profitieren, dass sie Lebensräume und Arten schützen und erhalten.
Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass Forscher die Gesetze des
Herkunftslandes respektieren und für ihre Forschung nur biologisches
Material nutzen, das im Herkunftsland legal erlangt wurde. Durch die
In-Wert-Setzung genetischer Ressourcen wird so ein starker Anreiz für
den Naturschutz weltweit gesetzt.
Das Nagoya-Protokoll ist am 12.
Oktober 2014 in Kraft getreten. Bislang sind ihm 58 Staaten und die EU
beigetreten. Mit den beiden heute beschlossenen Gesetzen stellt das
Kabinett die Weichen für den deutschen Beitritt zum Nagoya-Protokoll:
Zukünftig soll das Bundesamt für Naturschutz kontrollieren, ob Nutzer
von genetischen Ressourcen die einschlägigen Regeln zu Zugang und
Vorteilsausgleich befolgen. Zudem wird das Patentgesetz geändert, so
dass künftig auch bei der Anmeldung von Patenten nachvollzogen werden
kann, ob biologisches Material aus anderen Ländern verwendet wurde und
ob dieses gegebenenfalls legal erlangt wurde.
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