Oberster
Gerichtshof setzt klare Zeichen für eine Verbesserung der Luftqualität
–Regierung muss neuen Luftreinhalteplan vorlegen – DUH
fordert schnelle Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen
Berlin, 29.4.2014:
Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreiches hat heute in einer
Klage gegen
das Land über die anhaltende Überschreitung von
Luftschadstoffgrenzwerten entschieden. Der Inselstaat hat die Grenzwerte
für Stickstoffdioxid in der Luft in 16 Gebieten überschritten. Deshalb
hat die Umweltorganisation ClientEarth im Jahr 2011 Klage eingereicht.
Mit dem heutigen Urteil hat der Oberste Gerichtshof einstimmig
beschlossen, dass die Regierung des Vereinigten Königreiches bis zum 31.
Dezember 2015 bei der Europäischen Kommission neue Luftqualitätspläne
vorlegen muss, die „absehbar effektive, verhältnismäßige
und wissenschaftlich umsetzbare Maßnahmen“ enthalten.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die heutige Entscheidung:
„Das Urteil setzt ein klares Signal zum Vollzug der seit 2008
gültigen EU-Luftreinhalterichtlinie und der Umsetzung der Entscheidung
des EuGHs im Hinblick auf die Aufgaben der nationalen Gerichte.
Mitgliedstaaten sind verpflichtet Luftschadstoffgrenzwerte
ausnahmslos einzuhalten und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen,
um die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen“, sagt
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Schon
im Mai 2013 entschied das oberste Gericht des Vereinigten Königreiches,
dass die Regierung bei der Luftreinhaltung ihre Pflicht vernachlässigt
und reichte offene rechtliche
Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter. Dieser hat im
November 2014 geurteilt, dass die nationalen Gerichte jede erforderliche
Maßnahme erlassen müssen, um die Luftgrenzwerte so schnell wie möglich
einzuhalten.
Die
DUH setzt sich in Deutschland seit mehr als zehn Jahren auf
juristischen Wegen dafür ein, dass Luftreinhaltemaßnahmen in Städten
effektiv umgesetzt werden und hat in allen
Fällen das Recht auf saubere Luft erfolgreich erstritten. Die
Schadstoffbelastung der Luft gilt als das größte Gesundheitsrisiko in
Europa und führt allein in Deutschland zu rund 47.000 vorzeitigen
Todesfällen im Jahr – durch akute Herz- und Atemwegserkrankungen
oder Krebs. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt die
Gesamtkosten durch Krankheiten und vorzeitige Todesfälle infolge von
Luftverschmutzung allein in Deutschland auf jährlich 132.552 Millionen
Euro. Das entspricht 4,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes
(BIP) im Jahr 2013.
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