30. April 2015

BBU begrüßt Ablehnung des geplanten Pro-Fracking-Rechts durch grenzüberschreitende Kommunen-Kooperation – Umweltverband weist erneute Irreführungen von Bundes-Umweltministerin Hendricks zurück



(Bonn, Berlin, 29.04.2015) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) begrüßt die jüngsten Anti-Fracking-Aktivitäten im deutsch-niederländischen Grenzraum. Am letzten Donnerstag hatten NRW-Umweltminister Remmel, Umweltverbände, Kommunen und Bürgerinitiativen auf einer gut besuchten Veranstaltung in Aachen gemeinsam die Pro-Fracking-Pläne der Bundesregierung abgelehnt. Gefordert wurde ein Fracking-Verbot. Der BBU war mit den Vorstandsmitgliedern Oliver Kalusch, Ulla Weiß und Marika Jungblut sowie mit Mitgliedsinitiativen vertreten. Parallel zu dieser Veranstaltung erklärten Bürgermeister von sieben Kommunen im deutsch niederländischen Grenzgebiet ihre Ablehnung von Fracking und stellten die Sachlage dar: Durch das Regelungspaket der Bundes-Umweltministerin Hendricks wird im Kern der Weg für Fracking freigemacht. Statt sich der Sorgen der Menschen anzunehmen, versuchte die Ministerin als Reaktion, ihre bekannten Irreführungen über die Rechtsänderungsentwürfe zu verbreiten.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Es ist mehr als deutlich, dass der gesellschaftliche Widerstand gegen Fracking immer größer wird. Bürgerinitiativen, Kommunen und erste Landes-Umweltminister kämpfen gemeinsam gegen das Pro-Fracking-Recht der Bundesregierung. Statt dies ernst zu nehmen und die Fracking-Pläne fallen zu lassen, verbreitet die Bundes-Umweltministerin die seit Monaten bekannten Falschbehauptungen und Irreführungen. Die Taktik, nicht zu den eigenen Plänen zu stehen und der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen, kann nur als ein Ausdruck von Missachtung gegenüber den Sorgen der Menschen gedeutet werden.“

So existiert der angeblich „dicke Riegel für Fracking“, von dem Hendricks spricht, nicht. Fracking soll auf Dreiviertel der Fläche Deutschlands möglich sein. Dies gilt auf dieser Fläche uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung, uneingeschränkt für die Gasförderung im Sandgestein (Tight-Gas-Lagerstätten), problemlos unterhalb von 3.000 m bei Schiefergestein, problemlos zu Forschungszwecken in allen Tiefen im Schiefergestein, sowie zwischen 0 m und 3.000 m Tiefe ab 2018 im Schiefergestein, falls dies eine einseitig besetzte Fracking-Kommission auf Bundesebene mit Mehrheit beschließt. Damit erweist sich der angeblich „dicke Riegel“ als riesiges offenes Scheunentor für Fracking.

In diesem Zusammenhang bekommt auch die Aussage der Ministerin, sie schaffe „Rechtssicherheit“, eine andere Bedeutung. Mit dem Regelungspaket wird es den Gaskonzernen ermöglicht, gegen den erklärten Willen der Bevölkerung, rechtssicher zu fracken. Existierende Ländermoratorien werden durch das geplante Recht ausgehebelt. Die Möglichkeit eines Unternehmens, vor einem Verwaltungsgericht problemlos eine Genehmigung für Fracking zu erstreiten, wird durch Hendricks Pläne erst geschaffen.

Besonders peinlich ist die stereotyp vorgebrachte Aussage der Ministerin, ein ausnahmsloses Fracking-Verbot würde gegen Verfassungsrecht verstoßen. Denn der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte bereits 2011 in einem Gutachten festgestellt, dass das Gegenteil der Fall ist und ein Fracking-Verbot problemlos möglich ist.

Im Anschluss an diese Falschdarstellungen zeigt die Ministerin der staunenden Öffentlichkeit einen vermeintlichen Hoffnungsschimmer: Sie sei überzeugt, dass Fracking nicht kommen werde, weil aus wirtschaftlichen Gründen wenig Neigung für die Anwendung der Technik bestehen würde. Für den BBU ist es befremdlich, dass sich die Menschen bei Fragen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes nicht auf klare gesetzliche Regelungen, sondern auf subjektive Einschätzungen und Prognosen von Politikern verlassen sollen. Für den Umweltverband hat die Ministerin damit endgültig die Ebene der Seriosität verlassen.

Für den BBU ist klar: Umweltministerin Hendricks hat nicht die Absicht, ihre umweltzerstörende Politik, von der lediglich die Gaskonzerne profitieren, zu korrigieren. Diese Verantwortung haben nun die Bundestagsabgeordneten. Der BBU fordert daher alle Bundestagsabgeordneten auf, der Ministerin und der Bundesregierung die Gefolgschaft zu verweigern, im Interesse der Bevölkerung abzustimmen und das Regelungspaket im Bundestag abzulehnen.

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