Victor Güthoff &
Partner GmbH unterliegt vor dem Landgericht Köln im Streit um biologisch
abbaubare Plastiktüten
Berlin, 27.1.2014: Im Rechtsstreit um
angebliche Falschaussagen zu biologisch abbaubaren Plastiktüten hat das
Landgericht Köln die Klage der Victor Güthoff & Partner GmbH und der
Ruppiner Papier- und Folienwerke GmbH gegen die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
abgewiesen (Az 28 O 116/13). Die Richter gaben der Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation umfassend Recht. Die beiden
Plastiktütenunternehmen hatten die DUH und ihren Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch auf Schadensersatz in Höhe von mehr als 2,7 Millionen Euro verklagt. Grund
waren zwei Pressemitteilungen des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes vom
April 2012. Darin hatte die DUH mitgeteilt, dass die aus Polymilchsäure (PLA)
bestehenden Bio-Tragetaschen nach einer eigenen Umfrage unter deutschen
Kompostierungsanlagen zu den dort herrschenden Bedingungen weit überwiegend
nicht biologisch abbaubar waren.
Die DUH hatte im Jahr 2012 auf die
irreführende Werbung für Tragetaschen aus einem biologisch abbaubarem Kunststoff
(PLA) hingewiesen und die drei Handelsketten ALDI Nord, ALDI Süd und Rewe wegen
der dadurch praktizierten Verbrauchertäuschung abgemahnt. Alle drei Unternehmen
verkauften Tüten der Victor Güthoff & Partner GmbH. Entgegen dem auf den
Tüten vermittelten Eindruck von Nachhaltigkeit sind die Bioplastiktüten weder
umweltfreundlicher als herkömmliche Plastiktüten noch werden sie nach der durch
die DUH durchgeführten Umfrage in deutschen Kompostierungsanlagen regelmäßig
kompostiert. Nachdem ALDI Nord, ALDI Süd und Rewe gegenüber der DUH erklärten,
ihre biologisch abbaubaren Plastiktüten nicht mehr als „100% kompostierbar“ zu
bewerben und diese aus dem Sortiment nahmen, wollte sich die Victor Güthoff
& Partner GmbH und ihr Tochterunternehmen den dadurch vermeintlich
entstandenen finanziellen Schaden von der DUH und ihrem Bundesgeschäftsführer
bezahlen lassen. Das Chemieunternehmen BASF lieferte das Material zur
Herstellung der Bioplastiktüten und gab ein Gutachten zum Umgang mit Produkten
aus diesem Material in Auftrag. Dieses konnte die Zweifel der DUH an der
tatsächlichen Kompostierung der Bioplastiktüten jedoch nicht widerlegen.
„Der dreiste Versuch des
Plastiktütenherstellers Victor Group, einen Umweltschutzverband und seinen
Geschäftsführer kaltzustellen und sich auch noch den vermeintlich finanziellen
Schaden, der ihr aufgrund irreführender Versprechen zu Bioplastiktüten
entstanden sein soll, bezahlen zu lassen, ist damit gescheitert“, erklärt
der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Dass einer der größten
Plastiktütenhersteller Deutschlands die DUH verklagt hat, ist für Resch nicht
überraschend. Immerhin setzt sich die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation
seit 2012 mit ihrer Kampagne „Einweg-Plastik kommt nicht in die Tüte“ für eine
Reduzierung des Verbrauches umweltschädlicher Einwegplastiktüten in Deutschland
ein.
„Das Urteil des Landgerichts Köln stärkt
Umwelt- und Verbraucherschutzverbände in ihrer Arbeit und hat gezeigt, dass sie
nicht durch Klagen in Millionenhöhe mundtot zu machen sind“, sagt
Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertreten
hat.
Das am 15. Januar 2014 verkündete Urteil des
Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Informationen zur DUH-Kampagne
finden Sie unter www.kommtnichtindietuete.de.
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