27. Januar 2014

Plastiktütenhersteller scheitert mit Millionenklage gegen Deutsche Umwelthilfe


 
Victor Güthoff & Partner GmbH unterliegt vor dem Landgericht Köln im Streit um biologisch abbaubare Plastiktüten
 
Berlin, 27.1.2014: Im Rechtsstreit um angebliche Falschaussagen zu biologisch abbaubaren Plastiktüten hat das Landgericht Köln die Klage der Victor Güthoff & Partner GmbH und der Ruppiner Papier- und Folienwerke GmbH gegen die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) abgewiesen (Az 28 O 116/13). Die Richter gaben der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation umfassend Recht. Die beiden Plastiktütenunternehmen hatten die DUH und ihren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch auf Schadensersatz in Höhe von mehr als 2,7 Millionen Euro verklagt. Grund waren zwei Pressemitteilungen des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes vom April 2012. Darin hatte die DUH mitgeteilt, dass die aus Polymilchsäure (PLA) bestehenden Bio-Tragetaschen nach einer eigenen Umfrage unter deutschen Kompostierungsanlagen zu den dort herrschenden Bedingungen weit überwiegend nicht biologisch abbaubar waren.
 
Die DUH hatte im Jahr 2012 auf die irreführende Werbung für Tragetaschen aus einem biologisch abbaubarem Kunststoff (PLA) hingewiesen und die drei Handelsketten ALDI Nord, ALDI Süd und Rewe wegen der dadurch praktizierten Verbrauchertäuschung abgemahnt. Alle drei Unternehmen verkauften Tüten der Victor Güthoff & Partner GmbH. Entgegen dem auf den Tüten vermittelten Eindruck von Nachhaltigkeit sind die Bioplastiktüten weder umweltfreundlicher als herkömmliche Plastiktüten noch werden sie nach der durch die DUH durchgeführten Umfrage in deutschen Kompostierungsanlagen regelmäßig kompostiert. Nachdem ALDI Nord, ALDI Süd und Rewe gegenüber der DUH erklärten, ihre biologisch abbaubaren Plastiktüten nicht mehr als „100% kompostierbar“ zu bewerben und diese aus dem Sortiment nahmen, wollte sich die Victor Güthoff & Partner GmbH und ihr Tochterunternehmen den dadurch vermeintlich entstandenen finanziellen Schaden von der DUH und ihrem Bundesgeschäftsführer bezahlen lassen. Das Chemieunternehmen BASF lieferte das Material zur Herstellung der Bioplastiktüten und gab ein Gutachten zum Umgang mit Produkten aus diesem Material in Auftrag. Dieses konnte die Zweifel der DUH an der tatsächlichen Kompostierung der Bioplastiktüten jedoch nicht widerlegen.  
 
„Der dreiste Versuch des Plastiktütenherstellers Victor Group, einen Umweltschutzverband und seinen Geschäftsführer kaltzustellen und sich auch noch den vermeintlich finanziellen Schaden, der ihr aufgrund irreführender Versprechen zu Bioplastiktüten entstanden sein soll, bezahlen zu lassen, ist damit gescheitert“, erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Dass einer der größten Plastiktütenhersteller Deutschlands die DUH verklagt hat, ist für Resch nicht überraschend. Immerhin setzt sich die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation seit 2012 mit ihrer Kampagne „Einweg-Plastik kommt nicht in die Tüte“ für eine Reduzierung des Verbrauches umweltschädlicher Einwegplastiktüten in Deutschland ein.
 
„Das Urteil des Landgerichts Köln stärkt Umwelt- und Verbraucherschutzverbände in ihrer Arbeit und hat gezeigt, dass sie nicht durch Klagen in Millionenhöhe mundtot zu machen sind“, sagt Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertreten hat.
Das am 15. Januar 2014 verkündete Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
 
Informationen zur DUH-Kampagne finden Sie unter www.kommtnichtindietuete.de

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