29. Januar 2014

Gesundheitsrisiken durch Bisphenol A dürfen nicht weiter ignoriert werden



Zum Bericht der Bundesregierung über die vorläufige Neubewertung von Bisphenol A durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA erklärt Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik:

Die Scheuklappenpolitik der Bundesregierung ist nicht akzeptabel. Die Empfehlung der EFSA, den Grenzwert für die täglich noch tolerierbare Aufnahmemenge von Bisphenol A auf ein Zehntel des bisherigen Wertes zu reduzieren, ignoriert sie - obwohl die EFSA die schädliche Wirkung unter anderem auf Nieren und Leber erneut bestätigt hat. Bispenol A findet sich in zahlreichen Alltagsgegenständen, unter anderem in Lebensmittelverpackungen und Trinkflaschen, aber auch in Kassenbons. Die Chemikalie wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen und beeinflusst Fortpflanzung und Gehirnentwicklung.

Obwohl die EFSA-Empfehlung eindeutig ist, will die Bundesregierung daraus keine Konsequenzen ziehen, sondern den endgültigen Abschlussbericht abwarten. Das widerspricht dem in Deutschland verankerten Vorsorgeprinzip. Andere EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich haben bereits gehandelt. In Frankreich soll Bisphenol A ab Mitte 2015 aus sämtlichen Lebensmittel-Verpackungen verbannt sein. In jenen für Kleinkinder unter drei Jahren besteht das Verbot bereits seit Anfang 2013.

Diesem Beispiel muss die Bundesregierung folgen und sich auf EU-Ebene aktiv für eine schnelle bessere Regulierung einsetzen. Außerdem muss die Forschung und Etablierung von nicht gesundheitsrelevanten Alternativen verstärkt werden.



http://www.gruene-bundestag.de

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