DUH kritisiert
betrügerisch genutzte Entsorgungsmöglichkeiten durch so genannte Eigenrücknahmen
und unterstützt Initiative des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zur
Überarbeitung der Verpackungsverordnung
Berlin, 27.1.2014: Die derzeitige
Verpackungsverordnung bietet zu viele Schlupflöcher für zweifelhafte
Entsorgungspraktiken. Deshalb fordert die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) die
Streichung der Eigenrücknahme von Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe und die
Einschränkung sogenannter Branchenlösungen. Auch unterstützt sie die Initiative
des Nordrhein-Westfälischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, vielfach betrügerisch genutzte
Entsorgungsmöglichkeiten einzuschränken. Die sechste Novelle der
Verpackungsverordnung steht Ende April 2014 im Bundesrat an. Die Bundesregierung
wird den Kabinettsentwurf im März zur Abstimmung in den Bundestag
geben.
Nach wie vor werden unrealistisch hohe
Rücknahmemengen von Verpackungen in Verkaufsstellen und branchenspezifischen
Erfassungsstrukturen gemeldet. Die Folgen sind erhebliche
Wettbewerbsverzerrungen zwischen dualen Systemen, weniger Recycling und
langfristig der Kollaps der haushaltsnahen Wertstoffsammlung. Die Regelung zur
Eigenrücknahme war ursprünglich als Ausnahme für wenige etablierte und
funktionierende Systeme konzipiert worden. In der Praxis wird sie jedoch
vielfach zu einer Umgehung der Lizenzierungspflicht von Verkaufsverpackungen
missbraucht, wie regelmäßig durchgeführte Umfragen der DUH bei dualen Systemen
bestätigen. Demnach nimmt eine Reihe dualer Systemanbieter überdurchschnittlich
hohe Mengen an Leichtverpackungen direkt am Verkaufsort zurück.
„Wenn Verpackungen aus Kostengründen als
selbst zurückgenommen gemeldet, aber in der Realität nicht zurückgegeben werden
und im Gelben Sack landen, gaukelt dies hohe Recyclingquoten vor, in
Wirklichkeit führt dies aber zu geringeren tatsächlichen Recyclingmengen“,
kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die verbindlichen
Recyclingziele der Verpackungsverordnung gelten nur für die tatsächlich
lizenzierte Menge im Gelben Sack, jedoch nicht auf dort gelandete Verpackungen,
die ursprünglich als Eigenrücknahmemengen angemeldet wurden. In der Folge werden
aus der nicht lizenzierten Menge nur wenige besonders lukrative Verpackungen
herausgesucht und tatsächlich recycelt. „Wir brauchen mehr und nicht weniger Recycling, weshalb die
Eigenrücknahme für Verkaufsverpackungen als Einfallstor für umweltbelastende und
ordnungswidrige Entsorgungspraktiken gestrichen werden muss.“ Laut Resch
überwiegt der Schaden dieser Ausnahmeregelung im Vergleich zum Nutzen einzelner
funktionierender Entsorgungssysteme.
Ein weiteres Schlupfloch der
Verpackungsverordnung sind sogenannte Branchenlösungen. Für Hersteller und
Vertreiber von Verpackungen entfällt die Beteiligungspflicht an einem dualen
System, wenn bei sogenannten „gleichgestellten Anfallstellen“ die dort in
Verkehr gebrachten Verpackungen zurückgenommen und der Verwertung zugeführt
werden. Darunter fallen zum Beispiel Krankenhäuser, Kantinen, Hotels,
gastronomische Einrichtungen oder Seniorenheime. Zwar ist es grundsätzlich
sinnvoll, vor Ort massenhaft anfallende Verpackungen separat und nicht über den
„Gelben Sack“ zu erfassen, weil dies günstiger und gleichzeitig effizienter und
umweltfreundlicher ist. Aus Sicht von Thomas Fischer, DUH-Bereichsleiter
für Kreislaufwirtschaft, ist dies jedoch in der vorliegenden Form nicht
praxistauglich:
„Die direkten Lieferbeziehungen des
Inverkehrbringers von Verpackungen zur konkreten Anfallstelle müssen derzeit
nicht zwangsläufig nachgewiesen werden. Deshalb ist die praktizierte
Feststellung von Branchenlösungsmengen auf der Basis von
Marktforschungsgutachten ungenau, beliebig und nur schwer überprüfbar.“
Laut Fischer müssten Branchenlösungen dahingehend eingeschränkt werden, dass sie
nur noch bei konkret nachgewiesenen, direkten Lieferbeziehungen zur Anfallstelle
möglich sind.
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