Die achtzig
Teilnehmer der sechsten Plenumssitzung der BI „Kein Fracking in der Heide“
sehen mit Sorge, dass in den Koalitionsverhandlungen für eine neue
Bundesregierung offensichtlich erneut unzureichende Maßnahmen gegen eine
Gefährdung unseres Trinkwassers durch Gas- und Ölbohren geplant werden.
Die neuen,
durch Chemikalieneinsatz und erhöhten Wasserverbrauch gekennzeichneten
Fracking-Verfahren sind völlig zu verbieten. Aufgrund des Umweltvorsorgeprinzips
ist es darüber hinaus unerlässlich, die
Verpressung giftiger Lagerstättenwässer in alte Bohrlöcher augenblicklich zu
stoppen und weitere Gefährdungen der Umwelt (z.B. durch unkontrolliert entweichendes Methan) zu unterbinden. Die
Umkehr der Beweislast in Schadensfällen muss festgelegt werden. Der geplante
bessere Schutz von Wassergewinnungsgebieten reicht nicht aus, da für die
nachfolgenden Generationen der gesamte Grundwasserkörper geschützt werden
muss. Die Beteiligung der Öffentlichkeit
an umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfungen macht nur Sinn, wenn die
UVP-Ergebnisse auch bei Zulassungen und Bewilligungen berücksichtigt werden
müssen. Keine dieser Hauptforderungen wird in Ihren Plänen bisher
berücksichtigt. Wir werden nicht hinnehmen, dass uns wie schon im Mai 2013 alter Wein in neuen Schläuchen verkauft werden
soll.
Tostedt (Kreis Harburg)
12.10.2013 (einstimmig angenommen)
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