Fracking im Koalitionsvertrag: CDU, CSU und SPD legen gefährliche Mogelpackung vor – BBU empfiehlt SPD-Mitgliedern Ablehnung
(Bonn,
Berlin, 27.11.2013) Als gefährliche Mogelpackung bezeichnet der
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Abmachungen zum
Fracking im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Der Vertrag sieht
kein Fracking-Verbot oder Moratorium vor. Politiker der geplanten
Koalition hatten in den letzten Wochen den Eindruck erweckt, ein
Moratorium würde im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die nun
skizzierten Anforderungen an die Erforschung und Durchführung von
Fracking fallen dabei jedoch noch hinter den ersten Entwurf des
Abschnitts „Fracking“ im Koalitionsvertrag zurück. Der BBU empfiehlt den
SPD-Mitgliedern daher, den Koalitionsvertrag bei der Abstimmung in der
SPD abzulehnen, um sich vor den Gefahren vor Fracking zu schützen.
Oliver Kalusch, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des BBU führt
aus: „Es ist erschreckend, wie der bisher schon inakzeptable Entwurf
der Passage zum Fracking bei der Formulierung des Koalitionsvertrags
immer weiter aufgeweicht wurde. Während der Ergebnisentwurf der
Arbeitsgruppe Energie noch Forschung ohne Fracking in Aussicht stellte,
fehlt diese entscheidende Einschränkung nun. Damit werden
Fracking-Vorhaben unter dem Mantel der Forschung salonfähig gemacht.
Auch auf die Anlage einer Datenbank, in der beim Fracking eingesetzte
Stoffe systematisiert und bewertet werden sollten, wird nun verzichtet.
Dazu passt, dass der Hinweis gestrichen wurde, dass die aktuellen
Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass eine nachteilige Veränderung der
Wasserbeschaffenheit nicht auszuschließen ist.“
Der BBU betont,
dass mit dem Koalitionsvertrag lediglich die Linie des noch im Amt
befindlichen Umweltministers Peter Altmaier fortgesetzt wird, durch
unscharfe Formulierungen und kosmetische Maßnahmen Fracking zu
ermöglichen.
So wird im Koalitionsvertrag lediglich der Einsatz
„umwelttoxischer Substanzen“ abgelehnt. Was aus dieser Ablehnung
rechtlich folgen soll, bleibt unklar. Zudem kennt das Chemikalienrecht
den Begriff der „umwelttoxischen Substanzen“ nicht. Und die Stoffgruppe
der „umweltgefährdenden“ Stoffe umfasst nur einen kleinen Teil
gefährlichen Chemikalien. Hier wird eine Untersagung vorgegaukelt, die
nicht existiert.
Auch bezieht sich diese Ablehnung lediglich
auf „unkonventionelle Lagerstätten“, ohne diese näher zu definieren.
Damit wird den Bestrebungen der Industrie Tür und Tor geöffnet, die an
einer Umdefinition des Begriffs „unkonventionell“ arbeitet. Die
Gasindustrie will Tightgas-Lagerstätten (Sandstein) als konventionell
darstellen, um somit beschränkende Anforderungen zu umgehen und den
öffentlichen Druck von einem Teil der Fracking-Vorhaben zu nehmen.
Statt ein Fracking-Verbot ins Bundesberggesetz aufzunehmen, sieht der
Fahrplan von CDU, CSU und SPD nun eine Wiederauflage der unzureichenden
Rechtsänderungsentwürfe von Altmaier aus dem ersten Halbjahr 2013 vor.
Die Entwürfe scheiterten am Widerstand der Anti- Fracking-Bewegung und
vieler Abgeordneter aus den Reihen der CDU.
Mit dem erneuten
Anlauf soll den Bürgern offensichtlich Sand in die Augen gestreut
werden. Eine Änderung des Rechts zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird
zu keiner einzigen zusätzlichen Umweltanforderung führen, da eine UVP
materiell nicht mehr verlangen kann, als das jeweilige Fachrecht bereits
vorsieht. Und die Änderung des Wasserrechts wird im Wesentlichen nur
einen Schutz ausgewiesener Trinkwasserschutzgebiete umfassen, aber die
restlichen 86% der Fläche Deutschlands außen vor lassen.
Der
BBU empfiehlt daher den SPD-Mitgliedern bei der Abstimmung über den
Koalitionsvertrag mit Nein zu stimmen. Die im Koalitionsvertrag
skizzierte Vorgehensweise wird die Menschen nicht vor Fracking schützen,
sondern sie den Gefahren dieser unbeherrschbaren Risikotechnik
aussetzen. Die Ablehnung des Koalitionsvertrags hingegen wäre ein
wichtiger Schritt, um einem ausnahmslosen Fracking-Verbot näher zu
kommen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen