Erörterungstermin zur Änderung der Duisburger Grillo-Werke droht zum Skandal-Termin zu werden
(Bonn,
Duisburg, 27.11.2013) In einem vierseitigen Schreiben an Anne Lütkes,
die Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Düsseldorf, hat der
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Absetzung des
Erörterungstermins zur Änderung der Duisburger Grillo-Werke beantragt
und begründet. Die Firma plant die Errichtung und den Betrieb einer
Anlage zur Herstellung von Schwefelsäure auf ihrem Werksgelände.
Hiergegen hatten die Bürgerinitiative gegen Umweltgifte Duisburg-Nord,
der BBU und individuell Betroffene Einwendungen eingelegt. Der BBU hält
die Durchführung des Erörterungstermins für rechtswidrig, da die
EinwenderInnen lediglich eine Woche vor der Durchführung des geplanten
Termins benachrichtigt wurden.
Nachdem der Erörterungstermin
zweimal verschoben wurde, hatte die Bezirksregierung alle EinwenderInnen
in einem Schreiben vom 11.10.2013 über die weitere Verfahrensweise
informiert. Darin hieß es: „Die genaue Terminangabe und den Ort des
Erörterungstermins werde ich Ihnen noch rechtzeitig mitteilen.“ Doch die
Bezirksregierung ließ nichts von sich hören. Stattdessen erfuhren die
Betroffenen vor wenigen Tagen zufällig, dass der Erörterungstermin für
den 28.11.2013 angesetzt worden war. Erst eine Woche vor dem Termin
wurden die EinwenderInnen von der Bezirksregierung Düsseldorf
angeschrieben.
Der BBU hält diesen Vorgang für einen Skandal.
Innerhalb einer Woche kann sich kein Betroffener auf einen komplexen
Termin vorbereiten oder für die Anwesenheit von Beiständen im
erforderlichen Umfang sorgen. Die üblichen Fristen betragen vier bis
sechs Wochen. Der Erörterungstermin wird so zur Farce.
Absurd
ist dabei die Verteidigungshaltung der Bezirksregierung Düsseldorf: Der
Termin könne stattfinden, da er rechtzeitig im Amtsblatt und im Internet
bekannt gemacht wurde. Kein Betroffener wird das Amtsblatt lesen oder
das Internet durchsuchen, wenn ihm eine Behörde eine rechtzeitige
Benachrichtigung zusichert. Bricht die Behörde eine derartige Zusage und
informiert lediglich wenige Tage vorher, handelt sie nach Auffassung
des BBU rechtswidrig.
Der BBU hat daher bei der
Bezirksregierung Düsseldorf beantragt, den Erörterungstermin abzusetzen
und bei der Ansetzung des neuen Termins die EinwenderInnen sechs Wochen
vorher individuell zu informieren. Die Bezirksregierung ist
aufgefordert, zu einem rechtlich korrekten und bürgerfreundlichen
Verhalten zurückzukehren.
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