Zwingende Konsequenz aus
Aufhebung der atomrechtlichen Genehmigung für Castor-Zwischenlager Brunsbüttel –
Künftige Große Koalition verspricht Sicherheit der noch betriebenen
Atomkraftwerke „bis zum letzten Tag“
Berlin, 22.11.2013: „Die Sicherheit
der Kernkraftwerke in Deutschland ist bis zum letzten Betriebstag zu
gewährleisten.“ Diesen Satz formulierte die Koalitionsarbeitsgruppe Umwelt
einvernehmlich in den jüngsten Entwurf des Koalitionsvertrags (Stand: 19.11.)
und erhält dafür Applaus von der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). „Das ist
eine erfreulich klare Ansage von Union und SPD, die hoffentlich die
entscheidende Etappe der Koalitionsverhandlungen übersteht und dann auch
praktische Konsequenzen für die Sicherheitsprüfung der in Deutschland noch
betriebenen Atomkraftwerke nach sich zieht“, erklärt DUH-
Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Tatsächlich gebe es große Sorgen, dass die
Betreiber von Atomkraftwerken zum Ende des Reaktorbetriebs nicht mehr mit
letzter Konsequenz auf die Sicherheit ihrer Kraftwerke bestünden. Aktuelles
Beispiel sei die Tatsache, dass bis heute weder von den Reaktorbetreibern noch
von den Sicherheitsbehörden irgendwelche Konsequenzen aus dem Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Schleswig gezogen worden seien, mit dem die Richter am
19. Juni 2013 dem Castor-Zwischenlager Brunsbüttel die Betriebsgenehmigung
entzogen hatten (Az. 4 KS 3/08).
Das OVG hatte mehrere „Ermittlungs- und
Bewertungsdefizite“ bei der Genehmigung des Zwischenlagers festgestellt, weil
die Frage, ob das Zwischenlager, in dem hoch radioaktive Brennelemente in
Castor-Behältern gelagert werden, einem gezielten terroristischen Angriff mit
einem Großraum-Passagierflugzeug vom Typ Airbus A 380 oder panzerbrechenden
Waffen standhalten würde, erst nachträglich geprüft worden und das entsprechende
Gutachten anschließend von der Bundesregierung als geheim eingestuft worden war.
Die In-Dienststellung des Großraumflugzeugs sei zum Zeitpunkt der Genehmigung
zwar noch nicht erfolgt, jedoch absehbar gewesen, hatte das OVG nach zwei
ähnlich gelagerten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts argumentiert.
Außerdem müssten bei der Sicherheitsprüfung solche panzerbrechenden Waffen
berücksichtigt werden, die heute auf dem (illegalen) Waffenmarkt verfügbar seien
und die sich Terroristen im Prinzip beschaffen könnten.
Nach Überzeugung der DUH hat das Urteil
nicht nur Konsequenzen für Standortzwischenlager an anderen Atomkraftwerken,
sondern auch für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke selbst. „Es
ist erstaunlich, dass diese Frage bislang nicht, jedenfalls nicht öffentlich,
diskutiert wird. Die Erwägungen, die das Bundesverwaltungsgericht und das OVG
Schleswig zu ihren Entscheidungen für Castor-Zwischenlager veranlasst haben,
gelten entsprechend, wenn nicht noch mehr für in die Jahre gekommene
Atomkraftwerke. Bei ihnen wurde unseres Wissens nicht einmal nachträglich
geprüft, was passiert wenn ein terroristischer Angriff mit einer voll getankten
A 380 oder mit einer panzerbrechenden Waffe erfolgt“, sagt die Leiterin
Energie und Klimaschutz der DUH, Rechtsanwältin Cornelia Ziehm. Es gebe
jedenfalls keine Hinweise darauf, dass entsprechende Sicherheitsüberprüfungen
von Atomkraftwerken stattgefunden hätten. Deshalb müssten die
Reaktorsicherheitsbehörden in den Ländern die Verantwortung der
Atomkraftwerksbetreiber zur Sicherung der Atomkraftwerke vor Terrorangriffen
durchsetzen. Konkret müssten die Konsequenzen eines gezielt herbeigeführten
Absturzes eines A 380 Passagierflugzeuges auf ein Atomkraftwerk geprüft werden.
Sollte die Anlage einem entsprechenden Angriff nicht standhalten, müssten sie
entsprechend nachgerüstet oder abgeschaltet werden. Sollten die Länderbehörden
die Überprüfung nicht von sich aus anordnen, sei der Bund gehalten, sie
entsprechend anzuweisen, so Ziehm.
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