„Es ist sehr zu begrüßen, dass das Karlsruher
Bundesverfassungsgericht drohende Menschenrechtsverletzungen auch bei
Anwendung von EU-Recht ernst nimmt und sich so auf die Seite der
gefährdeten Schutzsuchenden stellt. Das Motto ‚Aus den Augen, aus dem
Sinn‘ ist eben keine zulässige Handlungsmaxime für einen Rechtsstaat. Es
ist offenkundig, dass das durch EU-Diktat kaputtgesparte Griechenland
mit der menschenwürdigen Unterbringung und Versorgung so vieler
Flüchtlinge überfordert ist“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin
der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe, die Abschiebung eines syrischen
Flüchtlings nach Griechenland zu verhindern. Jelpke weiter:
„Den ganzen Wahnsinn des derzeitigen EU-Asylsystems zeigt doch schon
der Umstand, dass der konkret betroffene Flüchtling nach fast
zweijährigem Aufenthalt in Deutschland wieder zurück in ein anderes
EU-Land geschickt werden sollte. Das ist nicht nur für den Betroffenen
unzumutbar, das ist auch ein Schlag in das Gesicht aller Aktiven in der
Flüchtlingshilfe, die sich alltäglich für eine schnelle Integration
einsetzen. Zu Recht fährt das Bundesverfassungsgericht den politischen
Kungeleien der EU in die Parade. Es ist menschenrechtlich inakzeptabel,
das ökonomisch ruinierte und verarmte Griechenland als Hinterhof der
EU-Asylpolitik anzusehen, in den ohne Skrupel Flüchtlinge und
Asylsuchende abgeladen werden können. Schutzbedürftige benötigen die
Chance auf ein selbständiges Leben sowie wirksame staatliche
Unterstützungsleistungen. Das ist in Griechenland derzeit nicht gegeben,
deshalb ist es unverantwortlich, Flüchtlinge dorthin zurückzuschicken.“
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