„Das Gericht der Europäischen Union
hat das Offensichtliche klargestellt: Die 2014 eingereichte
Bürgerinitiative Stop TTIP war rechtmäßig. Die Verweigerung der
Registrierung durch die EU-Kommission war ein illegaler Angriff auf die
Demokratie“, sagt Alexander Ulrich, Obmann der Fraktion DIE LINKE im
EU-Ausschuss des Deutschen Bundestages, anlässlich des Urteils zur
Bürgerinitiative Stop TTIP. Ulrich weiter:
„Stop TTIP wurde von 3,3 Millionen EU-Bürgern unterstützt und hat in
23 EU-Staaten das Quorum erreicht. Damit handelt es sich um die mit
Abstand erfolgreichste Europäische Bürgerinitiative seit deren
Einführung. Die Verweigerung der Kommission war politisch skandalös und
juristisch unhaltbar. Letzteres wurde heute auch formell bestätigt.
Der Erfolg der Kläger ist zukunftsweisend. Nun ist klar, dass sich
Bürgerinitiativen auch gegen Verhandlungsmandate wenden und den
Nichtabschluss angebahnter Wirtschaftsverträge streben können. Wir
gratulieren den Klägern herzlich zu diesem wichtigen Erfolg für die
Demokratie in Europa!“
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