Offener Brief:
An die
Bundestagsabgeordneten von Union und SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutscher Bundestag
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11011 Berlin
Offener
Brief: Fracking komplett verbieten statt Klima, Natur, Trinkwasser und
Gesundheit zu gefährden
. Juni 2016
Sehr geehrte
Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
mit der Einigung zum Fracking-Gesetzespaket gibt die Große Koalition
dem Druck der Erdgas- und Erdölindustrie nach und strebt einen sicheren
Rechtsrahmen für Fracking in Deutschland an. Das Gesetzespaket ist kein
komplettes und unbefristetes Verbot und bietet keinen ausreichenden Schutz vor
den Gefahren des Fracking.
Durch den Kunstbegriff des „konventionellen
Fracking“ wird Fracking in dichtem Sandstein, sogenanntes Tight Gas oder
Tight-Öl Fracking, grundsätzlich erlaubt und wäre selbst in Natura
2000-Gebieten möglich. Dabei zählt selbst die Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe auf ihrer Homepage Tight-Gas-Vorkommen zu den nicht-konventionellen
Lagerstätten.
Mit der Fracking-Technik können sowohl Erdgas wie auch Erdöl in verschiedenen
Horizonten und Lagerstätten (z.B. Schiefer-/Sand- und/oder
Kohleflözgesteine) erschlossen werden. Die damit verbundenen Gefährdungen und
Risiken entstehen bei der Erdgas- und Erdölförderung gleichermaßen.
Die Gesetzesentwürfe suggerieren, dass Fracking in Sandstein weniger
gefährlich sei, da es schon seit mehreren Jahrzehnten in Deutschland
praktiziert wird. Erdbeben, Boden- und Grundwasserverunreinigungen sowie eine
erhöhte Zahl von Krebserkrankungen in deutschen Erdgasfördergebieten deuten
allerdings auf das Gegenteil hin. Die Gefahren für Natur, Trinkwasser und
Gesundheit gehen vom Einsatz der Fracking-Technik an sich aus und nicht von der
Lagerstätte oder dem Gesteinshorizont, in denen die Technik eingesetzt wird. Daher
ist eine Gleichbehandlung geboten.
Das Fracking Gesetzespaket in seiner aktuellen Form wird weder den
erwiesenen Risiken der Fracking-Technik noch den Anforderungen des Umwelt- und
Gesundheitsschutzes gerecht. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse über
klimaschädliche Methanemissionen und gefährliche Transformationsprodukte die
durch Reaktionen der Fracking-Chemikalien mit dem Lagerstättenwasser im
Untergrund entstehen, werden im vorliegenden Gesetzestext nicht berücksichtigt.
Mit Fracking
noch weitere Öl- und Gasvorkommen zu erschließen widerspricht außerdem den
Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und würde zu einem Anstieg der globalen
Emissionen führen, anstatt zu deren Reduktion. Der Schutz von Klima, Natur,
Trinkwasser und Gesundheit muss oberste Priorität haben und darf nicht den
Unternehmensinteressen der Erdgas- und Erdölindustrie geopfert werden.
Wir
appellieren daher an Sie: Setzen Sie sich jetzt im Bundestag für ein
flächendeckendes und konsequentes Verbot von Fracking zur Aufsuchung und
Gewinnung von Kohlenwasserstoffen ein. Nur so schaffen Sie Rechtssicherheit für
die Betroffenen vor Ort und gewährleisten den notwendigen Schutz von Mensch und
Natur.
Mit
freundlichen Grüßen
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