Zum heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik:
Dieses
Bundesteilhabegesetz bringt keine wesentlichen Verbesserungen – und
schon gar nicht für alle Menschen mit Behinderungen. Teilweise wird es
sogar Verschlechterungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage geben.
Es
ist absolut nicht akzeptabel, dass der Kreis der Leistungsberechtigten
faktisch eingeschränkt wird, auch wenn die Bundesregierung das Gegenteil
behauptet. Die völlig willkürliche Regelung, dass nur
leistungsberechtigt sein soll, wer in wenigstens fünf von neun
Lebensbereichen Unterstützung braucht, dient offensichtlich Sparzwecken.
Zwar gibt es einen Ermessensspielraum. Doch das wird eher zu mehr
Unsicherheit führen.
Zudem
wird lediglich die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe
herausgelöst. Die Hilfe zur Pflege bleibt im Sozialhilferecht. Das
heißt, finanziell entlastet werden vor allem die Menschen, die nur
Eingliederungshilfe beziehen und weder blind noch
schwerstpflegebedürftig sind. Für die große Gruppe derjenigen, die auch
„Hilfe zur Pflege“ erhalten, bring das Gesetz keine wirkliche
finanzielle Verbesserung. Ausgenommen ist lediglich die überschaubare
Gruppe der Erwerbstätigen, die Unterstützung bei Teilhabe und Pflege
brauchen. Für alle anderen gelten weiterhin die schärferen Regeln der
Sozialhilfe. Das ist perfide! Zumal diese Gruppe künftig deutlich größer
wird, da alle Leistungen im häuslichen Umfeld als Pflegeleistungen
definiert werden.
Auch
das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen wird nicht
gestärkt, sondern eingeschränkt: Sozialämter können Menschen aus
Kostengründen in ein Heim drängen oder anordnen, dass sie gemeinsam in
Anspruch nehmen müssen („poolen“). Das ist eine unzumutbare
Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts.
Die
einzige wirkliche Verbesserung ist, dass das Partner-Vermögen nicht
mehr angerechnet werden soll. Das ist zwar zu begrüßen – aber zu wenig.
Die Bundesregierung versucht damit nur, den lautesten Protest zu
befrieden.
Dieses
Bundesteilhabegesetz als großen Wurf zu verkaufen, ist dreiste
Augenwischerei. Es ist ein Spargesetz, mit dem es für Menschen mit
Behinderungen keine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe geben
wird.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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