"Dieses Bundesteilhabegesetz verdient seinen Namen nicht. Es verbessert die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kaum. Leistungen sind immer noch abhängig vom Geldbeutel der Betroffenen, das Wunsch- und Wahlrecht wird unter Kostenvorbehalt gestellt, und der leistungsberechtigte Personenkreis wird stark eingeschränkt. Das hat nichts mit der Verwirklichung von Menschenrechten zu tun, das ist ein inakzeptables Spargesetz", sagt Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum Bundesteilhabegesetz. Werner weiter:
"Die Anrechnung von Vermögen und Einkommen auf Teilhabeleistungen wird zwar verbessert, insgesamt bleiben Leistungen jedoch abhängig vom Geldbeutel der Betroffenen. Dass das Einkommen und Vermögen des Partners nicht mehr angerechnet werden soll, ist zwar ein erster richtiger Schritt, aber von einer tatsächlichen Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit sind wir immer noch weit entfernt.
Das Wunsch- und Wahlrecht wird stark eingeschränkt. Das widerspricht ganz deutlich dem Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention, der eine unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft mit gleichen Wahlmöglichkeiten, insbesondere die des Aufenthaltsorts, zu gewähren verspricht.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann es passieren, dass Menschen mit Behinderungen zukünftig nur noch die Kosten für die Hilfe in der eigenen Wohnung erstattet werden, wenn diese nicht teurer sind als im Heim. In Heimen lebende Menschen haben somit auch keine Chance mehr dort herauszukommen. Ein Daheim statt im Heim wird dadurch unmöglich.
Die Bundesregierung hatte versprochen, ein modernes Teilhaberecht zu schaffen, das aus dem Fürsorgesystem herausführt. Dieses Ziel wurde mit dem vorliegenden Kabinettsbeschluss nicht erreicht, ganz im Gegenteil. Wir bekommen hier ein Gesetz vorgelegt, das noch mehr Verwaltungs- und Bürokratiehürden schafft als zuvor und mit Begrifflichkeiten wie 'Zumutbarkeit' und 'Kostenvorbehalt' Menschen mit Behinderungen einschränkt statt unterstützt."
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28. Juni 2016
Katrin Werner: Kein Wunsch- und Wahlrecht im Bundesteilhabegesetz
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